rechtsanwälte unter uns?? problem!!

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  • meinegüte
    • 30.08.2008
    • 43

    rechtsanwälte unter uns?? problem!!

    Sollte jemand hier im Forum sich mit deutschen Recht auskennen, hätte ich eine Frage!

    folgender Sachverhalt:
    (ich nenne hier KEINE Namen der FA. und der Beteiligten man weiß NIE wer mitließt!!)

    im Juni fand ich im EBAY ein Angebot von einen Sattel, nach ewigen Mails wurden wir uns einig und einigten uns auf einen kompl. Preis von 820 Euro inkl. kostenl. Versand und inkl Zubehör. Rücknahme und Rückerstattung sei kein Problem / alle Mails sind noch vorhanden, wir einigten uns OHNE EBAY diesen Vertrag zu tätigen, aber in Anlehnung an EBAY denn hier wurde mit "peisvorschlagen" und "kostenloser Versand" geworben

    Geld überwiesen OHNE Paypal (normal vom Konto) / Waren kam innerhalb 2 Tagen alles OK.

    im Karton lag der dazugehörige Katalog der FA. ich laß mit Entsetzen das bei Rücknahme bei Sätteln eine Wiedereinlagerungsgebühr von XYZ berechnet werden sollte, darauf sofort ein MAIL an Verkäufer ob das richtig sei, es war im Vorfeld keine Rede davon, Rückinfo "nicht so hoch wie im Katalog angegeben aber eine Gebühr wird fällig". Ich widersprach sofort.

    Sattel paßte leider NICHT! wurde umgehend versichert zurückgesendet.


    ab hier begannen die Probleme:

    Tag der Rücksendung war Anfang Juli, nach mehrmaligen Nachrufen ob der Sattel denn angekommen sei, "ja muß noch geprüft werden" ware 14TAge um. Anruf bei FA. Geld geht raus auf PAYPALkonto, ich wiedersprach sofort "wir hätten keins", Auskunft von FA. "Fa. mache das immer so, es fallen keine Gebühren an".

    Es würden 15 euro Wiedereinlagerungsgebühr berechnet, zurück sollten 805 euro gehen, leider über PAYPAL!! Da wir aber die Erstüberweisung NICHT über PAYPAL tätigten wurden zu unseren LAsten 15,... Gebühren berechnet,
    wieder rekalmiert es fehlen 15,..(Rücküberweisungen von PAYPAL sind kostenlos, da wir aber die Erstüberweisung NICHT über PAYPAL abwickelten, fielen eben doch Gebühren an)

    Verkäufer tätigte erneut eine Überweisung zu uns über PAYPAL und wieder wurden uns die Gebühren berechent von 0,65 cent
    darauf wieder rekalmiert und seit ca. 14 tagen ist "Funkstille" ( Text der Überweisung "inkl. Gebühren"), reklamiert sofort das Summe nicht stimmt, keine Antwort...

    verg. Woche wieder ein Mail an Verkäufer das ein Restbetrag fehlt, auch wenn es nur "centbeträge " sind....

    dann noch was: in der Vertragsbedingungen von dem Angebot EBAY steht das der Käufer die Ware ohne Angaben von Gründen zurücksenden kann, über 40 euro trägt das porto der verkäufer??


    Wie ist die Rechtslage?? Stehen mir die restlichen 0,64 cent zu oder nicht??
    ist es rechtens das eine Wiedereinalgerungsgebühr verlangt wurde??
    Wie verhält sich das mit dem Porto??

    im Prinzip hab ich "gottseidank" nur 15,.. miese gemacht"" Aber Ärgern tut es mich gescheit
  • laconya
    • 22.07.2006
    • 2848

    #2
    ...es gibt wichtigere Dinge im Leben als sich über diese "Peanuts" aufzuregen.
    Du willst dich doch nicht ernsthaft darüber streiten??

    Wenn man über ebay oder überhaupt übers Internet etwas bestellt,ist man immer einem höherem Risiko ausgesetzt,das was schiefläuft.....

    Kommentar

    • dumbledore
      • 11.04.2006
      • 1168

      #3
      Seh ich genauso wie laconya.
      Schwamm drüber und gut ist. Du kannst höchstens versuchen, die Firma per mail oder Telefon so lange zu nerven, bis sie kleinbei gibt, aber das kostet dich mehr Nerven, als die paar Euro wert sind.

      Kommentar

      • cleopatras magic
        • 15.05.2007
        • 4752

        #4
        na ja kann man sehen wie man mag, ob centbeträge oder nicht...

        wenn der schuh umgekehrt wäre, das ein teil vom sattel behalten würde die FA. bestimmt auch nicht sagen schwamm drüber...
        Keine Lektion der Welt ist es wert, die gute Beziehung zum Pferd aufs Spiel zu setzen

        Kommentar


        • #5
          nein. Aber dann wäre der Schaden größer als 64 cent. Wegen dieser Summe nach einem Rechtsanwalt zu schreien ist schon ein bisschen, na ich weiss nicht.

          Klar ist es mit dem Porto oder Gebühren über Paypal nicht in Ordnung. Aber zurückerstattet bekommen wird man es nicht, der Aufwand ist zu groß.
          Dafür hat ebay ja sein Bewertungssystem und es bleibt trotz gesetzlicher Regelungen immer ein Restrisiko. Das kannst du aber auch beim Sattler um die Ecke haben wenn der sich weigert einen Sattel zurückzunehmen der dann meist schon eine Zeitlang gebraucht wurde. So einen Thread hatten wir doch auch erst kürzlich.

          Kommentar

          • Oppenheim
            • 27.01.2003
            • 3244

            #6
            Und ganz ehrlich? Ich glaube kaum, daß Du einen Sattel finden wirst, der auf Anhieb passt. Ich würde - egal ob von der Stange oder vom Sattler - den Sattel immernoch mal vom Sattler anpassen lassen. Von daher kann ich Deine Aufregung gar nicht verstehen.
            Avatar: Elfentanz v. Polarpunkt - Kondor II - Opal (Trak.)

            Es ist immer ein gutes Gefühl mit jemanden unterwegs zu sein, der das gleiche Ziel vor Augen hat!

            Kommentar

            • Oro Divino
              • 20.04.2007
              • 426

              #7
              Kann mich Oppenheim nur anschließen...
              http://www.dressurnachwuchs.at

              Kommentar

              • meinegüte
                • 30.08.2008
                • 43

                #8
                NEIN ich will KEINE Rechtsstreit anfangen, es steht der Aufwand und Nutzen in keinen Verhältniss ABER

                mich ärgert es das man ein rechtsgültiges Vertragsverhältniss eingeht das von beiden Seiten akzeptiert wurde und im nachhinein so tut als ob!!

                Auch Internetgeschäfte sind nun mal ein rechtsgültiges Vertragsverhältniss welche beide Parteien geschlossen haben, oder gibt es hierzu ein anderes Recht??

                Kommentar


                • #9
                  Nein, aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel. Bei ebay hat man immerhin noch die Möglichkeit negativ zu bewerten. Wenn dich der Händler um die Ecke über den Tisch zieht müsstest du ihm ja ein Plakat aufs Schaufenster kleben ;-)

                  Kommentar

                  • ponypower
                    • 13.07.2005
                    • 2441

                    #10
                    Zitat von meinegüte Beitrag anzeigen
                    NEIN ich will KEINE Rechtsstreit anfangen
                    das ist ja immerhin schon mal was.
                    deine 65 cent sind ebenso weltbewegend wie die fünf blätter, die von nachbars baum übern zaun fallen und die gerichte beschäftigen.
                    mir persönlich wäre es schon die fünf minuten nicht wert gewesen, das posting hier zu schreiben.
                    schreib bei ebay nen kommentar in die bewertung, wenn dir das ne genugtuung ist- und lass gut sein.

                    Kommentar

                    • meinegüte
                      • 30.08.2008
                      • 43

                      #11
                      evtl. hab ich die Überschrift etwas falsch benannt?? Nein mir geht es bei Leibe nicht um einen Rechststreit mich wurmt das nur das Abmachungen gebrochen werden (kann ich schon im tägl. Leben nicht ausstehen)

                      im übrigen es wurde eben NICHT über Ebay gemacht nur in Anlehnung daran, der Verkäufer wollte sich ja die Ebay gebühren sparen, daher keine Bewertung mögl.

                      Nein mir waren die 10 min zum schreiben nicht zu viel, ich mußte mir meinen Frust über die Sachen loswerden, denn ich bin privat auch nicht so das ich meine Abmachungen breche, evtl war ich leichtsinnig mit der ganzen Sache

                      Kommentar

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