Wer hat Erfahrung mit privater Insolvenz??

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  • Sentano S
    Gesperrt
    • 30.05.2005
    • 5277

    Wer hat Erfahrung mit privater Insolvenz??

    Hallo,habe folgende Frage: kann der Vermieter die Mietwohnung kündigen,wenn der Mieter in der privaten Insolvenz ist oder kommt?

    Bin hier gerade am diskustiern, weil ein Bekannter dieses Problem hat!
  • cps5
    • 07.07.2009
    • 1586

    #2
    Hallo,

    grundsätzlich hat der Vermieter bei einem Wohnungsmieter kein insolvenzbedingtes Kündigungsrecht. Streitig ist noch, ob er es hat, wenn dies mietvertraglich vereinbart wurde.

    Der Vermieter hat das Recht zur Kündigung (nach vorheriger Mahnung), wenn ein Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand ist oder wiederholt verspätet, gar nicht oder unvollständig die Miete gezahlt hat.

    Das ist aber unabhängig von einer Insolvenz.

    Viele Grüße

    Kommentar

    • bagatelle
      • 09.01.2006
      • 1619

      #3
      ...und woher sollte der Vermieter das überhaupt erfahren sofern der Mieter keine Schulden beim Vermieter hat???? Sofern man seine Miete zahlen kann geht einen Vermieter das nix an.

      Schulden bzw alle offenen Beträge müssen bei Privatinsolvenz aufgeführt werden und keine neuen hinzukommen.
      www.vermeer-galoppclub.de
      www.ex-galopper.com

      Kommentar

      • cps5
        • 07.07.2009
        • 1586

        #4
        Es geht den Vermieter schon etwas an; denn ein Mietvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Deswegen muss der Insolvenzverwalter eine Insolvenz auch dem Vermieter melden wie jedem Gläubiger. Das ist weiter - wie gesagt - kein Problem; denn eine Kündigungsrecht besteht nur, wenn der Vermieter auch aus anderen Gründen kündigen dürfte (wie z. B. bei hohen Mietschulden).

        Natürlich gibt es angenehmeres, aber Privatinsolvenzen sind so selten nicht mehr ...

        Kommentar

        • Sentano S
          Gesperrt
          • 30.05.2005
          • 5277

          #5
          gut, es besteht ein schlechtes Mietverhältnis wegen erheblicher Mängel in der WHG(Schimmel, Teppich usw) die von der VM nicht behoben werden,daher Mietkürzung von 25% über RA, die VM hat mittlerweile 3x gekündigt, 1x Kündigung, dann endgültige Kündigung und dann fristlose Kündigung>! Jetzt Räumungsklage, aber RA sagt, da kommt sie nicht surch!

          Kommentar

          • Sentano S
            Gesperrt
            • 30.05.2005
            • 5277

            #6
            und es wird weder der Bank noch dem VM gemeldet, auch nicht dem AG hab4e ich aus einem anderen Forum erfahren!
            Wie gesagt, betrifft einen Bekannten, nicht mich>!

            Kommentar

            • Lafite
              • 28.12.2007
              • 2740

              #7
              Moment, wenn er eine Privatinsolvenz hat, steht es sogar in der Zeitung bzw. auch im Internet.
              Guckst Du hier:

              Da sind alle Insolvenzen zwei Wochen lang online bzw. wenn Du eine direkte Suche machst findest Du die aus allen Jahren.

              Und ich bin auch der Meinung, dass er wegen der Insolvenz nicht kündigen kann. Vielleicht kommt der bei den Richtern mit der Räumungsklage bzw. Kündigung durch, weil er dem Richter nach falsch gekürzt hat, variiert hier wohl auch von Richter zu Richter denke ich. Kann aber darüber kein rechtsverbindliche Auskunft geben. Wir haben das in der Firma nur mit gewerblichen Mietern.
              Zuletzt geändert von Lafite; 24.07.2009, 21:48.

              Kommentar

              • alexandraF

                #8
                Wegen Insolvenz kann nicht gekündigt werden, wenn aber schon länger Miete gemindert wird, sind wohl die 2 Monatsmieten, die als Kündigungsgrund dienen können, voll, oder ?

                Und dann frage ich mich, wieso man, wenn die Wohnung soo schlecht ist, dass man Miete mindert, dann erstaunlicherweise doch nicht auszieht.
                Mietminderung wegen Teppich ???
                Da liegt ja wohl mehr im Argen in dem Mietverhältnis und es wird dann auf den Richter und die Korrektheit der Räumungsklage ankommen...
                Aber macht ja nix, wenn eh schon insolvent, bezahlen ja die anderen (nämlich die Gemscheinschaft/Staat) dafür.

                Warum ziehen solche Leute nicht einfach aus ? Spart den Mieter Ärger, da eine neue Wohnung ohne Mängel ist, spart Geld, denn eine verlorene Räumungsklage muss ja auch bezahlt werden, der Vermieter muss sich nicht weiter herumärgern und die Gerichte können sich auf sinnvolle Prozesse stürzen !

                Kommentar

                • cps5
                  • 07.07.2009
                  • 1586

                  #9
                  Ja, Lafite und alexandraF sehen das schon richtig.

                  Und noch ein Problem: Wenn das Insolvenzverfahren tatsächlich läuft (oder demnächst eröffnet werden wird), wissen es natürlich auch die Schufa und andere ähnliche Organisationen - und die eigene Bank natürlich auch. Denn direkt nach der Eröffnung wird der Insolvenzverwalter tätig, und dein Bekannter kommt erst einmal gar nicht an sein noch vorhandenes Geld ran. Das wird dann nämlich unter die Gläubiger nach einer Quote aufgeteilt, notfalls nach der Null-Quote, wenn gar nichts mehr da ist.

                  Dann kann es auch Probleme geben wegen der Wohnung. Die Minderungsgründe (insbesondere Teppich) reichen möglicherweise nicht für eine Minderung um 25 % aus. Und wenn der Vermieter den Räumungstitel kriegt, hat dein Bekannter nicht nur weitere Schulden am Hals, sondern ist obdachlos. Dann eine neue Wohnung zu kriegen, wird nahezu unmöglich sein. Wo will er zum Beispiel das Geld für die neue Kaution herkriegen? Ein Kredit (und damit neue Schulden) ist nicht möglich - das ist ja auch der Sinn des Insolvenzverfahrens. Vielleicht kann er bei Verwandten oder Bekannten leben.

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