Kaufvertrag/Vertragsbruch mit Österreich

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  • Moonlight69
    • 23.09.2006
    • 1859

    Kaufvertrag/Vertragsbruch mit Österreich

    Hallo.

    Vielleicht kann mir hier jemand helfen, und kennt sich auf dem Gebiet etwas aus...

    Wir haben Anfang letzten Monats einen Junghund an eine Frau aus Österreich verkauft, natürlich mit Vertrag. Vereinbart waren zwei Ratenzahlungen mit jeweils der Hälfte des Betrages, je Mitte April, und Ende April. Abholung sollte im Mai sein. Nun sind aber bis heute nur leere Versprechungen gekommen, und natürlich kein Geld. Mehreren Leuten, die ernsthaft Interesse hatten an dieser kleinen standardgerechten Hündin, haben wir natürlich abgesagt. Nachdem wir nun hartnäckig und reichlich sauer mehrmals nachgehakt haben, kamen wieder nur leere Versprechungen, und angeblich sollte dann am 12.5. eine Überweisung folgen. Dann wieder hieß es. die Zahlung wäre am 17.5. rausgegangen, und sie wolle uns den Überweisungs- bzw. Einzahlungsbeleg mailen/faxen. Aber nichts passiert. Trotz Nachfragen erfolgt nun seit gestern Nachmittag keine Reaktion mehr, dabei wollte sie gestern am späten Nachmittag angeblich noch den Beleg faxen. Die Hündin will sie natürlich immer noch...

    Wie sieht es denn da rechtlich so aus, da es sich ja um zwei verschiedene Länder handelt? Mein Freund ist stocksauer, ich auch, und wir wollen nun zumindest Schadenersatz, und planen die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben.

    Ich hoffe, hier hat jemand Ahnung von der Materie.

    LG

    Anke
    www.bunte-windspiele.de.tl
    www.langhaar-whippet.eu
  • Birdy
    • 02.01.2006
    • 1426

    #2
    Sag ihr sie bekommt die Hündin nicht, so jemanden würde ich auch keinem Hund verkaufen. Wenn sie dagegen was machen will drohe selber mit Anwalt pipapo.
    Wenn die Zahlungsmodalitäten im Vertrag standen seit ihr auf jeden fall im Recht.

    Und ich bezweifel das es einen Unterschied macht bgzl. der Länder, Erfüllungsort ist ja D, von daher gilt deutsches Recht.
    Denny Crane, Ich war mal Kapitän meines eigenen Raumschiffs

    Hey, hey Cornflakestime, Cornflakestime, wir wollen nie wieder Haferschleim

    Kommentar

    • Waterman
      • 21.04.2009
      • 122

      #3
      Zitat von Moonlight69 Beitrag anzeigen

      und wir wollen nun zumindest Schadenersatz, und planen die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben.
      Habt Ihr den Hund übergeben oder ist der noch bei Euch ?

      LG
      Waterman

      Kommentar

      • Legolas
        • 08.04.2008
        • 451

        #4
        Seufz, schwierige Geschichte. Zu Deiner Frage: der Gerichtsstandort ist nicht unbedingt Deutschland. D.h. man muss sich alle beteiligten Länder ansehen, was diese für das entsprechende Rechtsgebiet geregelt haben. Teilweise findet man entsprechende Regelungen im so genannten Kollisionsrecht des entsprechenden Landes, teilweise in bilateralen oder multilateralen Abkommen. In Deutschland finden sich die entsprechenden Regelungen im EGBGB, mit vielen europäischen Staaten gelten die Regelungen des EuGVVO: (Europäische Gerichtsvollstreckungs-Verordnung)
        Also nicht so ganz einfach. Selbst wenn ein Gerichtsstandort gefunden wurde (kommt auf das Rechtsgebiet an) ist die Frage, "welches" Recht angewendet wird.
        Ich würde ehr dazu tendieren, dass sich der Aufwand bei der Summe, die Ihr für Eure Hündin bekommen hättet, nicht lohnt. So ärgerlich es auch ist (und da kann ich Dich und Deinen Freund mehr als verstehen), hakt es ab und sucht einen neuen, vernünftigeren Käufer.

        Kommentar

        • Ginella NB

          #5
          So ein ähnliches Problem hatte ich auch schon mal.
          Vertrag für einen Welpen wurde unterschrieben.
          Anzahlung ist nie eingetroffen.
          Ich habe mir wochenlang am telefon beteuerungen und ausreden anhören müssen.
          war am telefon wirklich eine super nette frau, mit der ich mich teilweise lange unterhalten habe.

          Auch der Abholtermin - bei dem ich hoffte, das sie das geld dann schon dabei haben werden - wurde 3x verschoben.
          einmal war sie krank.....
          einmal waren die kinder krank....
          einmal hatten sie plötzlich kein auto, weil bla bla bla ......


          Irgendwann hatte ich die Nase voll.
          Ich habe im Kaufvertrag ergänzt, das er nichtig ist, wenn innerhalb der nächsten 8 Tage keine Zahlung eintrifft.
          Frau hat wieder angerufen und wurde auch noch frech
          Zahlung kam trotzdem nicht.

          Also habe ich ein Schreiben aufgesetzt, das der Kaufvertrag von meiner Seite her aus den und den Gründen aufgelöst wurde und habe es mit Einschreiben/Rückschein an deren Adresse geschickt.
          Die Hündin hab ich noch am gleichen Tag an ihre neuen Besitzer abgegeben!

          Hab dann nie mehr etwas von denen gehört...
          Zuletzt geändert von Gast; 21.05.2009, 05:22.

          Kommentar

          • laconya
            • 22.07.2006
            • 2843

            #6
            Also habe ich ein Schreiben aufgesetzt, das der Kaufvertrag von meiner Seite her aus den und den Gründen aufgelöst wurde und habe es mit Einschreiben/Rückschein an deren Adresse geschickt.
            Die Hündin hab ich noch am gleichen Tag an ihre neuen Besitzer abgegeben!
            So würd ichs auch machen Glaube kaum,das sie da gegen an gehen wird.

            Kommentar

            • andreaqhav
              • 25.02.2009
              • 75

              #7
              [quote=Ginella NB;482545]

              Also habe ich ein Schreiben aufgesetzt, das der Kaufvertrag von meiner Seite her aus den und den Gründen aufgelöst wurde und habe es mit Einschreiben/Rückschein an deren Adresse geschickt.
              Die Hündin hab ich noch am gleichen Tag an ihre neuen Besitzer abgegeben!


              ganz so einfach ist es auch nicht. man muß den "käufer" eine frist geben. am gleichen tag das tier an einen anderen besitzer abgeben ...... . er kann ja auch den spieß umdrehen und den verkäufer dann wegen vertragsbruch ran kriegen. wäre da vorsichtig. diese personen sind mit allen wasser gewaschen. die kennen die § besser als mancher anwalt.

              ich schreibe auf jeden fall jetzt jeden schnickschnack mit in den vetrag. wenn jemand ehrlich ist, dann hat er ja damit kein problem !!!!! haben ja nur die probleme, die probleme bereiten wollen !!!!!

              Kommentar

              • Moonlight69
                • 23.09.2006
                • 1859

                #8
                Ginella NB, genau das Problem welches du da hattest, haben wir auch.

                Was die Weitergabe betrifft... Zum einen haben wir bereits ernsthaften Interessenten lang abgesagt, die sind anderweitig fündig geworden, und für Liebhaber ist ein Hund mit jetzt 8 Monaten schon wieder zu alt. Zum anderen müssen wir uns eben auch an den Vertrag halten, und dürfen den Hund nicht einfach anderweitig anbieten und/oder abgeben, ohne selber mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen.

                Wir sind jedenfalls so was von sauer!
                www.bunte-windspiele.de.tl
                www.langhaar-whippet.eu

                Kommentar

                • Bonni
                  • 11.01.2005
                  • 280

                  #9
                  Ich würde gleich mit Anwalt drohen.

                  Aber an so jemanden würde ich ein Tier sowieso nicht abgeben, da würde ich lieber riskieren mit rechtl. Konsequenzen rechnen.

                  Kommentar

                  • Ginella NB

                    #10
                    Irgendwann hatte ich die Nase voll.
                    Ich habe im Kaufvertrag ergänzt, das er nichtig ist, wenn innerhalb der nächsten 8 Tage keine Zahlung eintrifft.
                    Frau hat wieder angerufen und wurde auch noch frech
                    Zahlung kam trotzdem nicht.
                    @andrea

                    hiermit hatte ich meine frist gesetzt und schriftlich fixiert!

                    @moonlight

                    ihr habt schon viel zu lange gewartet.
                    ich hab das keine 3 wochen nach dem offiziellem abgabetermin von allen welpen mehr mitgemacht. auch im sinne des hundes war es mir damals wichtig, das er schnell einen neuen besitzer findet und sich nicht erst so lang an mich bindet.
                    mit 9 monaten könnte ich keinen hund mehr abgeben.
                    da wäre ich schon viel zu sehr emotional daran gebunden.

                    in der zwischenzeit bin ich schon immer so schlau und lasse mir die telefonnummern von interessenten geben, auch wenn alle welpen bereits vermittelt sind.
                    es springt immer mal wieder einer kurzfristig ab.

                    ihr müsst jetzt einfach schriftlich handeln.
                    eine kurze frist setzen. 1-2 wochen - nicht länger!
                    wenn sich dann nix tut, geht der hund automatisch wieder in euren besitz zurück und ihr könnt damit machen was ihr wollt.
                    Zuletzt geändert von Gast; 21.05.2009, 19:29.

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