Arbeitsvertrag ; bitte um Hilfe!

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  • marquisa
    • 08.02.2006
    • 3410

    Arbeitsvertrag ; bitte um Hilfe!

    puh,ich bräuchte mal einen (unverbindlichen) juristischen rat:


    bei mir hat sich kürzlich eine junge dame beworben und am darauffolgenden tag einen arbeitsvertrag mit einstellungstermin zum 1.02.2009 für eine vollzeitstelle unterschrieben.


    am gleichen tag rief sie abends an und erklärte,dass sie diese stelle jetzt doch nicht antreten möchte,da sie sich mit ihrem freund versöhnt hätte und umziehen möchte.somit wäre der weg jetzt zu weit,blabla.

    ich bat sie daraufhin um eine schriftliche mitteilung,dass sie um aufhebung des vertrages bitte und die stelle nicht antreten möchte.

    das hat sie bis dato leider noch nicht getan...was kann jetzt passieren?

    kann sie jetzt am 1.2. auf der matte stehen,huhu da bin ich!?...um evt ein monatsgehalt zu kassieren?

    es wurde zwar eine probezeit vereinbart,bei der beide parteien zwei wochen zum monatsende kündigen können.
    würde das bedeuten,dass ich sie in diesem fall einen monat bezahlen müsste?

    oder hat jemand einen tip, wie ich ohne weitere unannehmlichkeiten aus der geschichte rauskomme?


    bin für jeden tip dankbar!
  • ponypower
    • 13.07.2005
    • 2441

    #2
    ich würde sie per einschreiben anschreiben und mit bezug auf ihre mündliche absage unter fristsetzung zur schriftlichen stellungnahme auffordern,
    ob sie nun eine vertragsaufhebung möchte oder nicht. selbst falls sie nicht reagieren und dreisterweise am 1.2. auf der matte stehen sollte,
    hast du damit etwas in der hand.

    Kommentar

    • marquisa
      • 08.02.2006
      • 3410

      #3
      danke für den hinweis,ponypower!

      Kommentar

      • Flaemmli
        • 30.07.2007
        • 1525

        #4
        Zitat von marquisa Beitrag anzeigen
        kann sie jetzt am 1.2. auf der matte stehen,huhu da bin ich!?...um evt ein monatsgehalt zu kassieren?
        Wenn ich es richtig verstanden habe, hat sie ja nicht bei Dir gearbeitet, d.h. den Vertrag nicht erfüllt. Dann kann sie wohl auch kein Gehalt verlangen.
        www.flaemmli.de
        ------------------------------------------------
        Man muß den Weg gehen, um zu wissen, was der Weg ist!
        ------------------------------------------------
        Avatar: meine beiden Mädels (Schimmel: Lucky Lionell x Flacon x Bajar, Rappe: Landjonker x Grannus x Waidmannsruf)

        Kommentar

        • ponypower
          • 13.07.2005
          • 2441

          #5
          Zitat von Flaemmli Beitrag anzeigen
          Wenn ich es richtig verstanden habe, hat sie ja nicht bei Dir gearbeitet, d.h. den Vertrag nicht erfüllt. Dann kann sie wohl auch kein Gehalt verlangen.
          der arbeitsantritt wäre ja erst am 1.2. und marquisa hat halt berechtigterweise bedenken, dass sie zu dem termin trotz eigener mündlicher absage antreten und auf ihren
          arbeitsvertrag pochen könnte...

          Kommentar

          • BubuFan
            • 24.06.2008
            • 667

            #6
            Zitat von ponypower Beitrag anzeigen
            ich würde sie per einschreiben anschreiben und mit bezug auf ihre mündliche absage unter fristsetzung zur schriftlichen stellungnahme auffordern,
            ob sie nun eine vertragsaufhebung möchte oder nicht. selbst falls sie nicht reagieren und dreisterweise am 1.2. auf der matte stehen sollte,
            hast du damit etwas in der hand.
            Mit demselben Einschreiben kannst du das Arbeitsverhältnis gleichzeitig vorsorglich zum 31.01.09 fristgerecht kündigen.
            Du hast ja noch ausreichend Zeit. Dann bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

            Kommentar

            • Riesoll
              • 01.06.2008
              • 2249

              #7
              Ich würde auch schriftlich der Dame mitteilen, dass Du ihre mündliche Absage zur Kenntnis nimmst und der Vertrag damit ungültig ist und sie dies bitte noch schriftlich bestätigen möchte. Sollte das nicht passieren und sie am 01.02.2009 vor der Türe stehen, passiert auch nichts. Du hast ja alle Gründe sie dann wegzuschicken. Sollte da was arbeitsrechtliches kommen.... na da lacht sich jeder Arbeitsrichter kugelig..... Sie kann ja erst Lohn fordern, wenn gearbeitet wurde.

              Kommentar

              • Vanillekeks
                • 11.01.2007
                • 201

                #8
                Du könntest - wenn Du ganz gemein bist - sogar die junge Dame in Regress nehmen. Sie hat einen Arbeitsvertrag mit Dir unterschrieben und tritt diesen Job nicht an. Weil sie unterzeichnet hat, hast Du womöglich andere Bewerber abgesagt - und nur weil ihr was quer ins Hirn schießt, fängst Du wieder von vorne an, Leute zu suchen - mit allem, was damit zusammenhängt. Frag mal nen Arbeitsrechtler... Wenn die junge Dame also schlau ist, hält sie brav die Füsse still. Damit Du was für Dich was hast, würd ich ihr auch Euer Gespräch, dessen Inhalt und ihre Absage schriftlich per Ein/Rück bestätigen. Nimm in Dein Schreiben noch mit rein, daß Du so nett bist und von Regressansprüchen gegen sie keinen Gebrauch machst...

                Dieses Verhalten scheint immer mehr um sich zu greifen, ich habe das in den letzten paar Jahren so oft gehört - haben die Leute einfach kein Benimm mehr oder keine Ehre, keinen Anstand oder wie man das nennen will oder ist der sog. Zeitgeist? Mannomann...

                Kommentar


                • #9
                  Scheint es tatsächlich immer öfter zu geben. Ist bei mir bei der Arbeit auch schon passiert. Eine Kollegin wollte wegen einer weiteren Ausbildung gehen. Wir haben Leute angeschaut und uns für eine von vielen entschieden die dann zum 1.11. um 7:30 anfangen sollte damit sie dann noch einen Monat mit der bisherigen Kollegin Einarbeitungszeit hätte.

                  Am 1.11. um 7:45 rief die Dame an, sie habe ein noch anderes Angebot erhalten, haben sich dafür entschieden und werde nicht erscheinen. Der Arbeitsvertrag sei per Einschreiben bereits unterwegs, sei auch nicht unterschrieben.

                  Ähm.....Aha. Wir haben es auch so gestemmt, allerdings haben wir seither keine feste Besetzung für die Stelle.
                  Eine wollte mal probieren wie es so als Pferdewirt sein könnte- hat sich dann aber nach 2,5 Monaten doch für irgendwas mit Kosmetik entschlossen(hatte auch doch recht ungewöhnliche Nägel für den Arbeitsplatz*g*). Sie dachte da sie ein Pferd hat kann sie das schon, war aber schnell überlastet mit dem Arbeitsaufwand.
                  Eine war zuverlässig und total nett, aber nicht sehr lernwillig bei ganz neuen Aufgaben(die zugegebenermaßen nicht berufstypisch sind, aber interessant). Der Lehrling ist grauenerregend aber wir hoffen noch-mußten wir aber aus diesem relativ eigenverantwortlichen Bereich abziehen und mehr unter Aufsicht setzen....momentan macht eine langjährige Kollegin den Posten. Ne Weile habe ich es gemacht....

                  Und die Kollegin die damals ging kommt immer noch alle paar Wochen zum Wochenenddienst....sie hat davon etwas finanzielle Verbesserung und verliert den Kontakt nicht und wir freuen uns....

                  Ah ja...und bevor sie damals zu uns gekommen war hatten wir schonmal so eine. Die trat zwar die Stelle an, war dann aber nach kurzer Zeit erstmal dauernd krank und kündigte dann aus dem Krankenstand.

                  Kommentar

                  • Vanillekeks
                    • 11.01.2007
                    • 201

                    #10
                    Kiara, es geht nicht darum zu beweisen, daß man auf genau diese bestimmte Person angewiesen ist. Es geht darum, daß durch dieses Verhalten dem Arbeitgeber unnötige Kosten entstehen, er muß den Bewerberprozess wieder aufs Neue starten, Zeit und Geld in die Suche eines neuen geeigneten Kandidaten investieren, womöglich ne Aushilfe engagieren usw. Fakt ist, daß beidseitig ein Vertrag zustande gekommen ist. Dieser ist bindend. Da die junge Dame "etwas" unüberlegt gehandelt hat, wäre es vielleicht nicht schlecht, wenn sie Konsequenzen spürt. Regressansprüche werden sicher eher mal von größeren Firmen oder Konzeren durchgezogen. Ich meine aber, daß man dem Mädel gegenüber ruhig deutlich signalisieren sollte, daß es diese Möglichkeit gibt - vielleicht lernt sie ja was fürs Leben

                    Kommentar

                    • marquisa
                      • 08.02.2006
                      • 3410

                      #11
                      wollte euch mal auf den neuesten stand bringen:

                      komme gerade aus dem urlaub zurück.

                      hatte besagte dame vor meiner abreise am 22.12.2008 um eine schriftliche bestätigung ihrer mündlichen absage gebeten.ich erhielt daraufhin eine sms auf mein handy (!) mit der bestätigung ihrerseits,dass sie mir die absage dann noch schriftlich an meine offizielle arbeitgeberadresse unverzüglich zukommen lassen würde.

                      und nun :

                      statt der schriftlichen absage erhielt ich erneut eine sms (!),dass sie jetzt doch die stelle antreten möchte,da sie sich (mal wieder) von ihrem freund getrennt habe und ihr der arbeitsplatz bei mir nun wichtiger sei!



                      ich bin meinerseits an einer zusammenarbeit mit einer derart wankelmütigen person nicht mehr interessiert,zumal sie eine wirklich tragende position in meiner praxis einnehmen sollte,welche eine längere einarbeitungszeit erfordert und somit auch nicht holterdiepolter zu ersetzen ist,sollte es sich die dame nun doch noch mal anders überlegen.

                      die kündigungsfrist beläuft sich auf zwei wochen zum monatsende in der probezeit,d.h. sollte sie die stelle antreten,werde ich ihr wohl ein monatsgehalt zahlen müssen,bevor ich sie wieder quitt werden kann?

                      das ärgert mich ungemein und ich suche nach einem weg,ihr diesen "versuch" auszureden und ihr klar zu machen,dass das vertrauen meinerseits nicht mehr gegeben ist.

                      gibt es noch einen anderen weg,d.h. kann ich meinerseits das arbeitverhältnis aufgrund der vorgeschichte im vorfeld kündigen (die sms sind schließlich noch vorhanden) oder muss ich der dinge harren,die da kommen?

                      ...zumal ich dann ja auch zum 1.2. eine andere bewerberin beschäftigen werde,interessentinnen habe ich genügend und auch schon eine ins auge gefasst.... mir graust es schon!

                      hat jemand einen tip?

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                      • Riesoll
                        • 01.06.2008
                        • 2249

                        #12
                        Schick Sie weg, d.h. teile ihr schriftlich diese Tatsache mit und begründe dies so, wie hier beschrieben.....
                        schlimmstenfalls geht sie zum Anwalt und Du mußt Dich dann "Wehren", aber den Schritt wird sich die Dame wohl gut überlegen, weil wenig Aussicht auf Erfolg
                        Ich würd mich da gar nicht so heiß machen. Schließlich hat sie das AV ja noch nicht angetreten. Und die SMS ist ja ein ein Beweis, ob der allerdings gerichtlich verwertbar ist, weiß ich nicht genau. Eine email hat wohl rechtlichen Bestand.

                        Kommentar

                        • ponypower
                          • 13.07.2005
                          • 2441

                          #13
                          Zitat von Riesoll Beitrag anzeigen
                          Und die SMS ist ja ein ein Beweis, ob der allerdings gerichtlich verwertbar ist, weiß ich nicht genau. Eine email hat wohl rechtlichen Bestand.
                          ist das wirklich inzwischen so, dass emails gerichtlich verwertbar sind? ich kenne das noch anders, weil selbst im falle einer lesebestätigung nicht bewiesen werden kann,
                          dass der adressat sie auch selber gelesen hat. könnte jemand anders gelesen und anschliessend gelöscht haben.

                          im übrigen sehe ich das ganze ebenso wie riesoll.
                          soll sie doch klagen- was sie mit ziemlicher wahrscheinlichkeit nicht tun wird.

                          Kommentar

                          • marquisa
                            • 08.02.2006
                            • 3410

                            #14
                            ihr habt recht,es lohnt sich nicht,sich darüber aufzuregen!

                            ich ärgere mich selbst darüber,dass ich mich ärgere

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