Ufz, drei Wochen Eingewöhnungszeit, dann Integration, dann ist die Weidesaison aber kurz für einige Jungpferde.
Dazu heißt es im Urteil: „Schon vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die nicht erfüllten, allgemein bekannten wissenschaftlichen Vorgaben bei der Integration von Junghengsten hat er (der Sachverständige, Anm.) zudem eingeschätzt, die der Zuführung des Fohlens nachfolgende lediglich täglich einmalige Kontrolle des Herdenverhaltens sei „zu wenig“, angesichts der bestehenden Risiken vielmehr eine engmaschigere Kontrolle im Abstand von höchstens 3 bis 4 Stunden notwendig gewesen, bis sich hätte feststellen lassen, dass das Tier sich in die Gruppe integriert habe.
Ähm, es ist sicher klar, dass wenn ein Junghengst neu auf die Weide gebracht wird, man mehr als einmal schauen sollte, aber wie definiert man bis das Tier sich in die Gruppe integriert hat???
Dieses Urteil mach Junghengstweiden zu einem juristischem russischem Roulette.
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