Käufer holt Pferd nicht ab

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  • Monsti27
    • 07.03.2011
    • 325

    Käufer holt Pferd nicht ab

    Hallo, ich habe auch schon viel erlebt.
    Aber vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

    ich habe ein Pferd verkauft. Mit Kaufvertrag, das Pferd sollte noch 6 Wochen kostenfrei bis zur Abholung bei mir bleiben.
    Nun wird das Tier nicht abgeholt. Problem: das Pferd ist komplett bezahlt.

    was macht man nun?
    Zur Abholung habe ich schon mehrfach mit Frist aufgefordert.
    Es passiert nicht viel, außer dass der Käufer vom Kaufvertrag zurück tretten möchte - hätte aber gerne zum Kaufpreis noch Schadenersatz für die vom Käufer gemietete Box und für die neu angemietete Box. Begründet wird das ganze zur Krönung dann noch mit - ich würde dem Käufer das Eigentum vor enthalten...

    Mein Anwalt sagt ruhig bleiben und Kosten für Unterhalt einklagen.

    Ich bin schon total genervt
  • Kareen
    PREMIUM-Mitglied
    • 06.01.2001
    • 7463

    #2
    Was habt Ihr denn vertraglich geregelt? Und zur Klarheit: Die 6 Wochen kostenlose Unterbringung hast Du schon 'abgeleistet'? Für die Kosten des Pferdes muss er in jedem Fall aufkommen, für die Kosten für Deine 'zusätzliche' Box sicherlich nicht, denn die hättest Du ja so oder so bezahlen müssen, auch wenn er das Pferd fristgerecht abgeholt hätte. Oder habe ich da einen Denkfehler?
    Schadenersatz ist ja gebunden daran, dass der Schaden ursächlich mit dem Verhalten des Schuldners in Verbindung steht. Die Box für Dein eigenes Pferd hast Du aber ja unabhängig davon am Hals. Also gibt es dafür keinen Schadenersatz. Schadenersatz wäre da nur dann denkbar wenn Deine jetzige Box teurer ist als die alte und Du sie nur deshalb gemietet hast weil 'Deine' Box durch sein Pferd belegt war. Ich würde es der Einfachheit halber allerdings dann so darlegen, dass Du die teurere Box für das nicht abgeholte Pferd angemietet hast. Welches Pferd darinnen steht wird dem Gericht vermutlich eher egal sein wenn es sich um eine vergleichbare Leistung handelt.
    Geltend machen würde ich allerdings auch Kosten für die Versorgung und Bewegung des Pferdes denn zu dieser bist Du als Halter ja gesetzlich verpflichtet und musst die soweit ich weiß nicht für jemand anderes Pferd kostenlos leisten.

    Kommentar


    • Lilie_1991
      Lilie_1991 kommentierte
      Kommentar bearbeiten
      Ich verstehe es so, dass der KÄUFER Schadenersatz für die von ihm bereits angemietete Box in einem anderen Stall verlangt - nebst Rückzahlung des Kaufpreises.

    • juno
      juno kommentierte
      Kommentar bearbeiten
      wieso das denn? Er hat das Pferd doch bezahlt und braucht es nur abzuholen. Wozu will er denn jetzt Schadensersatz? Für was denn?

    • Kareen
      Kareen kommentierte
      Kommentar bearbeiten
      Du haftest doch nicht für einen Schaden, den er sich selbst zufügt. Das wäre ja noch schöner. Ich kann ja auch nicht selbst und ohne Fremdeinwirkung mein Auto zu Schrott fahren und dann irgendwem eine Rechnung dafür schicken. Auf Ideen kommen die Leute...
  • Monsti27
    • 07.03.2011
    • 325

    #3
    Lillie_1991 hat recht.
    ich soll dem Käufer Schadenersatz zahlen. ( nach absicht des Käufers)
    Die Arbeit mit dem Pferd habe ich trotzdem und nun halt auch noch die finanzielle Belastung.

    Aber welche Möglichkeiten habe ich das der Käufer das Pferd abholt?

    ich weiß - das ganze ist richtig verrückt.

    Kommentar

    • Sabine2005
      • 17.06.2005
      • 7790

      #4
      Ein bisschen weitergesponnen: Wie kommst Du ab das Geld, wenn er Pferd abholt?

      Ich kenne solche Fälle leider auch. Da sind die Käufer so abgebrüht, die Pferde irgendwann über einen unwissenden Freund abholen zu lassen.

      Wird das verhindert, wird die Polizei durchaus gerufen. Die darf aber nicht durchgreifen und verweist dann nur drauf, das das nicht strafrechtlich ist und über Anwälte geklärt werden muss.

      Am Ende Pferd weg und Rechnung immer noch offen.

      Kommentar


      • one
        one kommentierte
        Kommentar bearbeiten
        Das Pferd ist doch bereits bezahlt.

      • Sabine2005
        Sabine2005 kommentierte
        Kommentar bearbeiten
        Ja aber die weiteren Kosten doch nicht. Der kann immer noch überraschenerweise auftauchen, Pferd mitnehmen und was ist dann noch mit den restlichen Kosten?
    • one
      • 25.07.2011
      • 708

      #5
      Rede nochmal persönlich mit dem Käufer und biete ihm an gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, die für beide ok ist.
      Man kann nicht einfach von einem KV zurücktreten, nur weil man das Kaufobjekt plötzlich nicht mehr haben will. Ein Pferd kann man nicht wie ein T-Shirt im Einzelhandel einfach zurückgeben, es sei denn, etwas anderes wurde im KV vereinbart. Wenn dem nicht so ist, dann muss man auch für seine Entscheidungen gerade stehen.

      Ich hatte eine ähnliche Situation, bei welcher der Käufer in Lebensumstände geraten ist, bei denen ich nachvollziehen konnte, dass er das Pferd nicht mehr haben wollte. Geld war auch schon geflossen und so haben wir uns darauf geeinigt, dass ich das Pferd asap weitervermittle und der Käufer solange die Boxenmiete zahlt. Das Pferd wurde dann etwas unter Wert an einen anderen Interessenten angeboten, damit es einfach "schnell weg" war. Und so war's dann auch - 3 Wochen und der Käufer war die Last los und konnte sich auf die privaten Probleme fokussieren.

      Kommentar

      • Monsti27
        • 07.03.2011
        • 325

        #6
        Genau davor habe ich Angst.

        Kommentar

        • Monsti27
          • 07.03.2011
          • 325

          #7
          Mein Käufer ist da etwas anderes drauf.

          Die gute Frau meint Sie können das Pferd einfach so zurück geben und bekommt dann von mir Kaufpreis + TüV + ihre neue Box von mir an Geld zurück...

          Abholen kommt für die Dame nicht in Frage.
          Das Angebot einen anderen Käufer zu suchen wurde auch von ihr abgelehnt.

          Kommentar

          • Drenchia
            • 21.12.2012
            • 3678

            #8
            Ich seh überhaupt keinen Diskussionsbedarf. Der Anwalt hat doch schon gesagt, wie es geht. Die Frage ist immer, wer will was von wem. Der Verkäufer will das Pferd los werden. Zur Abnahme kann er den Käufer aber nicht zwingen. Der Verkäufer kann nur seine Kosten geltend machen und nach Titulierung das Pferd pfänden und versteigern lassen. Ich würde mich da überhaupt nicht in einem Forum erkundigen, sondern streng dem Rechtsrat folgen. Sonst wirds immer abenteuerlicher und zum Schluss ist die Karre völlig verfahren und der Anwalt fasst die mit der Kneifzange nicht mehr an.

            Kommentar

            • Schimmeltier
              • 15.01.2019
              • 1100

              #9
              Naja, ein Diskussionsdedarf mag vielleicht theoretisch nicht notwendig sein, aber praktisch ist der Fall schon sehr enervierend für den Verkäufer. Man stelle sich vor, wie froh man ist, einen Käufer fürs Pferd gefunden zu haben, der Kaufpreis ist schon geflossen, ---- und dann so was.
              Ich würde vermutlich in so einer Situation nicht "cool" bleiben . Gut, dass der Anwalt Monst27s es entspannt sieht, ätzend ist dieser Verkauf aber schon.

              Ich sehe es wie one: wenn irgend möglich, eine gütliche Einigung anstreben.
              Ich hoffe, dass es auch für den Vierbeiner ein Happy End gibt, dass er einen netten neuen Besitzer findet !

              Kommentar

              • Oppenheim
                • 27.01.2003
                • 3240

                #10
                Das Pferd wurde ja nicht vom Käufer genutzt. Es stand ja nur da. Dem Pferd zuliebe würde ich ihm das Geld zurückgeben, evtl. einen Obulus für entstandene Nachteile (das Pferd stand bei Dir rum und konnte nicht mehr angeboten werden) abziehen. Außerdem hat er 6 Wochen Boxenmiete zu zahlen. Dafür würde ich ihm eine Rechnung stellen. Ich denk dann immer: Wer weiß wofür es gut ist. Das arme Tier sollte nicht unter der Situation leiden. Und Du findest garantiert einen besseren Käufer.
                Avatar: Elfentanz v. Polarpunkt - Kondor II - Opal (Trak.)

                Es ist immer ein gutes Gefühl mit jemanden unterwegs zu sein, der das gleiche Ziel vor Augen hat!

                Kommentar


                • bluesky
                  bluesky kommentierte
                  Kommentar bearbeiten
                  Finde ich auch. Schlussendlich muss der Verkäufer auch mit dem Gewissen leben können, das Pferd in solche Umstände verkauft zu haben.
              • Valerie II
                • 28.05.2013
                • 290

                #11
                Verträge sind einzuhalten. Frist setzen und dann mit juristischem Beistand die Forderungen durchsetzen.

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