Gesetzlicher Feiertag vom Lohn abgezogen

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  • Mandy-Jane
    • 20.12.2007
    • 2460

    Gesetzlicher Feiertag vom Lohn abgezogen

    Hallo, ich habe eine Freundin die hat mir gerade erzählt, dass sie sich für den 25. und 26. Dezember Urlaub nehmen oder Minusstunden machen soll. Sie hat eine 7Tage/Woche/40Std

    Ist sowas überhaupt gesetzlich abgesichert? Ich kenne das so, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen Ausgleich gewähren muss.

    LG
    Reitponys aus Weser-Ems
    .....................................
  • Milo
    • 05.06.2008
    • 89

    #2
    das Gesetz sagt folgendes:


    (wäre zu lang es hier rein zu kopieren)

    Und ergänzend dazu:

    § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
    (1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat
    der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den
    Arbeitsausfall erhalten hätte.

    (Quelle:EntgFG)
    Die schwierigste Turnübung ist sich selbst auf den Arm zu nehmen.

    Kommentar

    • CoFan
      • 02.03.2008
      • 15252

      #3
      Ich vermute mal, dass es sich bei einer 7 Tage Woche um eine Art Schichtdienst (zB im Krankenhaus) handelt. Dann ist das rechnerisch okay, dass so ein Tag als normaler Arbeitstag behandelt wird (mit Soll-Arbeitsstunden). Pro Tag müssten dann aber nur ca 5,7 Soll-Arbeitsstunden anfallen, da sich die 40 zu leistenden Stunden pro Woche ja auf 7 Tage verteilen.

      Arbeitet sie an einem solchen Tag, wird mit Zuschlägen pro geleisteter Stunde bezahlt. Wenn sie 8 Stunden tatsächlich arbeitet, hat sie ja automatisch 2,3 Stunden Überzeit, die woanders wieder freigenommen werden können.

      Kommentar

      • Treasury
        • 28.01.2008
        • 138

        #4
        Auch

        wenn man in Schichtberufen arbeitet bekommt man Feiertage! zb 25 und 26 Dezember sind gesetzliche Feiertage wenn Sie an diesen Tagen arbeitet muss der Arbeitgeber ihr die 2 Tage wann anders gewähren.

        Um genaue Aussagen zu machen müsste man aber wissen was sie genau arbeitet bzw auch in welchen Bundesland bzw was in Ihrem Arbeitsvertrag steht.



        LG

        Kommentar

        • Mandy-Jane
          • 20.12.2007
          • 2460

          #5
          Ich hab das nicht mehr so auf dem Schirm, was sie genau macht, sie sitzt am Computer und es gibt einen Teamleiter. Ich muss nochmal genau fragen.
          Ne, der Hammer an der ganzen Geschichte ist ja, dass die am 25. und 26. Dezember eh geschlossen haben, diese Stunden aber trotzdem nachgearbeitet werden sollen. Für mich ist sowas schon sklaverei. Jemanden praktisch zwingen, aufgrund der Abeitsplätze in Sachsen/Thüringen ohne Lohn zu Arbeiten.
          Das muss man sich mal durch den Kopf gehen lassen, 7 Tage die Woche/40 Std, 4 Euro/Std netto, 24 Tage (also 3 Wochen und 3 Tage) Urlaub und nicht einen einzigen Feiertag. Da krieg ich gleich so ein fieses Magenkneifen von.

          Was genau im Vertrag steht, darüber werde ich berichten....
          Reitponys aus Weser-Ems
          .....................................

          Kommentar

          • CoFan
            • 02.03.2008
            • 15252

            #6
            @Mandy-Jane Ganz ehrlich, das kann in unserem Rechtssystem nicht sein, dass ein Arbeitnehmer ohne Lohn arbeiten muss. Manchmal sind die Arbeitszeitregeln nicht ganz leicht zu verstehen, aber sie sind trotzdem rechtens und machen auch (vor allem rechnerisch) Sinn. Wenn das im Fall Deiner Freundin nicht so wäre, könnte sie vor Gericht gehen und klagen.

            Kommentar

            • Mandy-Jane
              • 20.12.2007
              • 2460

              #7
              Callcenter!!!

              Im Arbeitsvertrag steht:

              „Wird in der Regel 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr telefoniert. Dies erfordert einen flexiblen Einsatz des Mitarbeiters und die Bereitschaft zur Nacht- sowie Sonn- und Feiertagsarbeit“
              (Diese Abeilung arbeitet nur Montag bis einschl. Samstag)

              Die Firma arbeitet z.B. aber nicht am 3.10. und am 25.u.26.12.08 dafür müssen die aber Urlaub oder Überstunden nehmen

              Arbeiten die auf einen Feiertag fällt werden ansonsten mit 15% Zuschlag von der Firma verrechnet

              Darum wird die Firma auch nicht an einem Feiertag wie 25.u.26. sowie 1.5. arbeiten, da dies ja einen steuerfreien Zuschlag von 150 Prozent ergibt.

              Irgendwie find ich es ja Klever. Es kam ja anfragen zum Arbeiten an den Weihnachtsfeiertagen von Mitarbeitern, da hieß es wird nicht gearbeitet. Na würde ja viell. doch etwas teuer werden für die Firma, aber dafür dürfen wir die Tage rausarbeiten
              In dem Arbeitsvertrag explizit zur Feiertagsreglung steht nichts, nur
              Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, soweit gesetzlich zulässig, Nacht-, Wechselschicht-, Sonntags-, Feiertags-, Mehr und Überstunden zu leisten.

              Das Problem ist halt, in einer Region wo es mit Arbeitsplätzen nicht so sonderlich gut aussieht, nehmen es die Arbeitnehmer mit Murren hin, ohne sich dagegen groß zu wehren
              Besser Überstunden oder Urlaub für gesetzliche Feiertage opfern, als von der Agentur für Arbeit bezahlt zu werden.
              Des weiterem kommt noch dazu, dass man sich eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn einzufinden hat, um die E-Mails zu lesen und den Rechner mit den Systemen hochzufahren, dies wird natürlich nicht bezahlt.
              Dafür bekommt man eine Brutto Gehalt von 1213,33€ und 24 Tage Urlaub, die durch 6 zu teilen sind…
              Das ist auch das Argument der Firma „Ihr bekommt Gehalt“ für 365 Tage im Jahr, darum müssen Feiertage rausgearbeitet werden.

              Und das soll jetzt rechtens sein?????
              Reitponys aus Weser-Ems
              .....................................

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