Wenn man ein Pferd gekauft hat mit bereits vorhandenem aktuellem TÜV und der Tierarzt bei der Ankaufsuntersuchung einen Mangel übersehen hat, der zum Zeitpunkt der Untersuchung zweifelsfrei schon vorhanden gewesen sein muß, wie sieht es da rechtlich aus? Muß der Verkäufer das Pferd zurücknehmen und sich mit dem Tierarzt selber auseinandersetzen? Inwiefern haftet ein Tierarzt überhaupt für einen übersehenen Mangel?
Meines Wissens muß der Verkäufer das Pferd doch nur zurücknehmen, wenn ich als Käufer nachweisen kann, daß er von dem Mangel gewußt hat? Das hat er nämlich mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht, sondern das Pferd mit frischem TÜV verkauft und damit in dem guten Glauben, daß das Pferd ok ist.
Ein schriftlicher Kaufvertrag existiert übrigens nicht und es handelt sich um einen Verkauf von privat an privat.
Es handelt sich nicht um mich selbst, sondern um ein Problem im Bekanntenkreis und ich habe mich erboten, mich hier mal zu erkundigen, ob jemand weiß, wie nun zu verfahren ist.
Meines Wissens muß der Verkäufer das Pferd doch nur zurücknehmen, wenn ich als Käufer nachweisen kann, daß er von dem Mangel gewußt hat? Das hat er nämlich mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht, sondern das Pferd mit frischem TÜV verkauft und damit in dem guten Glauben, daß das Pferd ok ist.
Ein schriftlicher Kaufvertrag existiert übrigens nicht und es handelt sich um einen Verkauf von privat an privat.
Es handelt sich nicht um mich selbst, sondern um ein Problem im Bekanntenkreis und ich habe mich erboten, mich hier mal zu erkundigen, ob jemand weiß, wie nun zu verfahren ist.
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