Gibt es bei freiberuflichen Nebentätigkeiten steuerliche Freigrenzen?

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  • zuckerschnute
    PREMIUM-Mitglied
    • 21.01.2007
    • 3953

    Gibt es bei freiberuflichen Nebentätigkeiten steuerliche Freigrenzen?

    Beispiel:

    Jemand arbeitet hauptberuflich im Angestelltenverhältnis und ist nebenbei 1-2x jährlich geringfügig freiberuflich journalistisch tätig. Verdienst ca. 300,- €.

    Gibt es dort jährliche Freigrenzen bis zu denen man diese Tätigkeiten nicht besteuern oder sogar bei der Steuererklärung gar nicht angeben muss?

    Wenn ja, bis zu welchem Betrag und wo ist dies gesetzlich geregelt?

    Dies habe ich im www. gefunden:

    "Grundsätzlich gilt, dass in Deutschland steuerpflichtige Personen auf alle Einkünfte, die über den jeweiligen Freibeträgen liegen, Steuern zahlen müssen. Die Freibeträge hängen von der Einkunftsart ab.

    Für eine nebenberufliche Tätigkeit liegt die Freigrenze bei 410 Euro im Jahr, darüber hinaus werden Steuern fällig."

    Ist das so? Wo ist dies geregelt?

    Bin dankbar für jeden Tip!
    Zuletzt geändert von zuckerschnute; 22.01.2012, 11:38.

  • #2
    Angeben muss du das immer, sonst wäre es Schwarzarbeit.

    Ich weiß leider nicht die Grenze oder wie es ist, wenn man angestellt freiberuflich tätig ist...sichere Auskunft wird aber Finanzamt erteilen können, damit man auf der sicheren Seite ist.

    PS: Wenn man freiberuflich tätig ist, egal wie oft, muss man das eh anmelden. Da Journalisten sowieso meist freiberuflich arbeiten, ist das glaube ich irgendein Sonderfall...hab da irgendwas grob in Erinnerung.

    Kommentar

    • Roddick
      • 07.10.2008
      • 1483

      #3
      Also ich kenne mich nur etwas mit Mini-Jobs aus und da ist es so, dass man neben einer Hauptbeschäftigung (auf Stuerkarte) durchaus noch einen Mini-Job auf 400 € - Basis annehmen kann. Ich glaube im Jahresdurchschnitt müssen auch wirklich 400 € bei rauskommen.
      Natürlich taucht das ganze auch beim Finanzamt auf...

      Kommentar

      • zuckerschnute
        PREMIUM-Mitglied
        • 21.01.2007
        • 3953

        #4
        Bei einem klassischen 400,- € Job muss nichts angegeben und auch keine Steuern gezahlt werden. Soweit bin ich sicher...

        Hier ist das Problem die Freiberuflichkeit.

        Kommentar

        • zuckerschnute
          PREMIUM-Mitglied
          • 21.01.2007
          • 3953

          #5
          So, dass habe ich auch noch gefunden:
          "Sofern Sie noch keine laufenden Einnahmen haben, sondern in unregelmäßigen Abständen das eine oder andere Projekt abwickeln und auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, können Sie sich als Freiberufler die Anmeldung sogar ganz sparen. In dem Fall geben Sie Ihren Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) einfach im Rahmen Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung an. Bleibt Ihr "Einnahmeüberschuss" im Jahresverlauf unter 410 Euro, ist noch nicht einmal das nötig: Für Nebeneinkünfte bis zu dieser Höhe brauchen Sie gemäß nicht eigens eine Einkommensteuererklärung (Pflicht-"Veranlagung") abzugeben."

          Ich hätte aber gerne eine Rechtsgrundlage dazu.

          Kommentar

          • Browny
            • 13.11.2009
            • 2630

            #6
            soweit ich das weiß, gibt es eine grenze bei round about 2000 euro für wissenschaftliche oder künstlerische tätigkeiten. je nachdem welche art von journalismus das ist KÖNNTE das da rein fallen (siehe in der anlage S)

            Kommentar

            • zuckerschnute
              PREMIUM-Mitglied
              • 21.01.2007
              • 3953

              #7
              Das sind dann aber glaube ich z.B. Übungsleitertätigkeiten... Stichwort Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung.

              Kommentar

              • Tambo
                • 23.07.2003
                • 1876

                #8
                Übungsleitertätigkeit:

                Aufwandsentschädigung steuerfrei nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz.. Voraussetzung, die Tätigkeit ist für eine juristische Person (z.B. VHS, Schulen) oder einen gemeinnützigen Verein. Kein Werbungskostenabzug möglich.

                Jounalistische Tätigkeit: Einnahmeüberschussrechnung (Einnahmen minus Ausgaben.... zb. Fahrtkosten, Bücher, Telefon......) wenn neben dem Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte keine weiteren Einkünfte vorliegen sind bis zu 410 Euro Steuerfrei. Das ist aber kein Freibetrag, alles was 410 Euro übersteigt wird versteuert, ohne dass diese 410 Euro abgezogen werden.

                400 Euro Job. Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber bei der Bundesknappschaft mit 25 Prozent. Damit sind Sozialversicherungsabgeben und Steuern abgegolten. Der Arbeitnehmer erwirbt keine Rentenansprüche und ich glaube auch keinen Krankengeldanspruch.

                Kommentar

                • zuckerschnute
                  PREMIUM-Mitglied
                  • 21.01.2007
                  • 3953

                  #9
                  Zitat von Tambo Beitrag anzeigen
                  Jounalistische Tätigkeit: Einnahmeüberschussrechnung (Einnahmen minus Ausgaben.... zb. Fahrtkosten, Bücher, Telefon......) wenn neben dem Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte keine weiteren Einkünfte vorliegen sind bis zu 410 Euro Steuerfrei. Das ist aber kein Freibetrag, alles was 410 Euro übersteigt wird versteuert, ohne dass diese 410 Euro abgezogen werden.
                  Danke! Muss man denn bei der Steuererklärung überhaupt Angaben machen, wenn die Einkünfte als solche 300,- € nicht übersteigen? Muss man die Tätigkeit bis zu diesem Betrag anmelden?

                  Kommentar

                  • dissens
                    • 01.11.2010
                    • 4060

                    #10
                    Ich bin Freiberuflerin und reiche jedes Jahr eine Einnahmen-Überschussrechnung ein. Egal, ob ich viel, wenig oder minimalen Umsatz habe.

                    In den allermeisten Fällen dürfte sich das Erstellen einer solchen EÜ-Rechnung durchaus lohnen. Gerade bei geringen Umsätzen kommt man nach Abzug all dessen, was man so absetzen kann, schnell auf Negativ-Einkünfte, die dann wieder (verrechnet gegen das sonstige Einkommen) bares Geld bringen.

                    Kommentar

                    • Tambo
                      • 23.07.2003
                      • 1876

                      #11
                      Anmelden würde ich das nicht, wegen Geringfügigkeit.

                      Eine Anlage S mit kurzen Angaben "ich habe von der Zeitung XY in 2011 ein Honorar in Höhe von 400 Euro bekommen, folgende Werbungskosten sind angefallen..... Fahrten 30 Cent mal Kilometer....... oder anderes sollte reichen....

                      Kommentar

                      • zuckerschnute
                        PREMIUM-Mitglied
                        • 21.01.2007
                        • 3953

                        #12
                        @Tambo: So hört es sich sinnvoll an. Danke!

                        Kommentar

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