Beispiel:
Jemand arbeitet hauptberuflich im Angestelltenverhältnis und ist nebenbei 1-2x jährlich geringfügig freiberuflich journalistisch tätig. Verdienst ca. 300,- €.
Gibt es dort jährliche Freigrenzen bis zu denen man diese Tätigkeiten nicht besteuern oder sogar bei der Steuererklärung gar nicht angeben muss?
Wenn ja, bis zu welchem Betrag und wo ist dies gesetzlich geregelt?
Dies habe ich im www. gefunden:
"Grundsätzlich gilt, dass in Deutschland steuerpflichtige Personen auf alle Einkünfte, die über den jeweiligen Freibeträgen liegen, Steuern zahlen müssen. Die Freibeträge hängen von der Einkunftsart ab.
Für eine nebenberufliche Tätigkeit liegt die Freigrenze bei 410 Euro im Jahr, darüber hinaus werden Steuern fällig."
Ist das so? Wo ist dies geregelt?
Bin dankbar für jeden Tip!
Jemand arbeitet hauptberuflich im Angestelltenverhältnis und ist nebenbei 1-2x jährlich geringfügig freiberuflich journalistisch tätig. Verdienst ca. 300,- €.
Gibt es dort jährliche Freigrenzen bis zu denen man diese Tätigkeiten nicht besteuern oder sogar bei der Steuererklärung gar nicht angeben muss?
Wenn ja, bis zu welchem Betrag und wo ist dies gesetzlich geregelt?
Dies habe ich im www. gefunden:
"Grundsätzlich gilt, dass in Deutschland steuerpflichtige Personen auf alle Einkünfte, die über den jeweiligen Freibeträgen liegen, Steuern zahlen müssen. Die Freibeträge hängen von der Einkunftsart ab.
Für eine nebenberufliche Tätigkeit liegt die Freigrenze bei 410 Euro im Jahr, darüber hinaus werden Steuern fällig."
Ist das so? Wo ist dies geregelt?
Bin dankbar für jeden Tip!
Kommentar