Steuerexperten hier?

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  • IceCream
    • 06.08.2011
    • 639

    Steuerexperten hier?

    Ich bin doch etwas unbedarf was das Thema Steuern angeht. Für die Steuerexperten hier, habe ich eine vermutlich einfache Frage. Folgende Situation:

    Arbeitnehmer A verdient als Angestellter 3.300 Euro/mtl.. Nun möchte zur Nebeneinkunft noch weitere 500 Euro/mtl als Freelancer (in diesem Fall Reitlehrer) erarbeiten. Wie errechnet sich nun der Nettolohn? Wird dieser aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte genommen? Also von den 3.800 Euro/mtl? Oder werden die 500 Euro noch einmal separat -also mit anderen Steuersatz- besteuert?

    Bin gespannt....
  • carolinen
    • 11.03.2010
    • 3563

    #2
    Die 500 kommen auf die 3300 (Brutto ?) aufaddiert und dann nach den möglichen Abzügen wie Werbungskosten für RL-tätigkeit wie Spritgeld, Versicherung evtl. etc. Wird der für den steuerpflichtigen Betrag gültige Steuersatz genommen und die Steuer berechnet. Die dann nach getätigter Einkommenssteurerklaerung zu zahlen ist...Steuerberater befragen, der sich mit der Materie "Pferd" auskennt, ist empfehlenswer - würde ich sagen....
    Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

    Kommentar

    • IceCream
      • 06.08.2011
      • 639

      #3
      Zitat von carolinen Beitrag anzeigen
      Die 500 kommen auf die 3300 (Brutto ?) aufaddiert und dann nach den möglichen Abzügen wie Werbungskosten für RL-tätigkeit wie Spritgeld, Versicherung evtl. etc. Wird der für den steuerpflichtigen Betrag gültige Steuersatz genommen und die Steuer berechnet. Die dann nach getätigter Einkommenssteurerklaerung zu zahlen ist...Steuerberater befragen, der sich mit der Materie "Pferd" auskennt, ist empfehlenswer - würde ich sagen....
      Ja, sorry - hatte vergessen zu schreiben, dass es sich um einen Bruttobetrag handelt.

      Kommentar

      • Treasury
        • 28.01.2008
        • 138

        #4
        Wie schon der Vorredner gesagt hat. Am besten zu einem guten Steuerberater.

        Die Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis sind Einkünfte aus Anlage N

        Die aus der Reitlehrertätigkeit entweder Anlage G (Gewerblich) oder S ( freiberuflich) das kommt auf der Art der Tätigkeit an (Einzelfallprüfung.)

        Du bist auf alle Fälle Umsatzsteuerpflichtig eventuell auch Gewerbesteuerpflichtig je nach dem, es gibt bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung die du im Anspruch nehmen kannst wenn deine Umsätze 17.500,00 im ersten Jahr nicht überschreiten bei der Gewerbsteuer sind bis 24.500,00 frei.

        Eine Nettoprognose zu stellen ist ein Blick in die Glaskugel da man weder deinen Status kennt, ledig, geschieden, Kinder, verheiratet, noch deine Betriebsausgaben, sonstige Einkünfte, Einkünfte Ehepartner, etc

        LG

        Kommentar

        • Sandra*
          • 29.04.2002
          • 500

          #5
          Auf jeden Fall mal wg. Scheinselbständigkeit überprüfen lassen
          Das Leben ist kein Ponyhof

          Kommentar

          • Wildlife
            • 20.08.2009
            • 51

            #6
            Bei einem Reitlehrer, der selbständig tätig ist, kann keine Scheinselbständigkeit entstehen. Scheinselbständigkeit bedeutet, dass man nur gegenüber einem einzigen Auftraggeber tätig ist. Das wird wohl beim Reitlehrer kaum der Fall sein. Er gibt ja nicht nur einem einzigen Reitunterricht.
            @Treasury hat kurz und knapp das wesentlichste korrekt beschrieben.
            Die Reitlehrertätigkeit hat mit dem Angestelltenverhältnis nichts zu tun. Das heißt, die Einkünfte von mtl. 500 € werden nicht dem Lohnsteuerabzug unterworfen. Die Besteuerung erfolgt in der Einkommensteuerklärung.

            Kommentar

            • Sandra*
              • 29.04.2002
              • 500

              #7
              Natürlich kann bei einem Reitlehrer auch Scheinselbständigkeit vorliegen!

              Das ist schon klar dass man nicht nur einem einzigen Reitunterricht gibt....
              Es ist hier ausschlaggebend von wem die Zahlung kommt!

              Es wurde ja nicht geschrieben vom wem die Einnahmen als Reitlehrer kommen...
              * von den Reitschülern
              * vom Anlagenbesitzer
              * von einem Verein (hier evtl. Übungsleiter-Pauschale)
              * von ....

              Das ist alles abzuklären, dann kann man erst mal genaueres dazu sagen!

              Es gibt Steuerberater, die geben dazu genaue Auskunft!
              Das Leben ist kein Ponyhof

              Kommentar

              • Treasury
                • 28.01.2008
                • 138

                #8
                Sandra hat nicht unrecht, sollte die Abwicklung der Zahlung über den Anlagebsitzer, Verein laufen ist das schon mal ein ziemlicher Aufhänger für die Scheinselbsständigkeit.

                Hinzu kommen dann erschwerend feste Reitstundenzeiten da dies für eine Weisungsgebundenheit spricht. Die Selbstständigkeit zeichnet sich ja daurch aus das man nicht Weisungsgebunden ist.

                Sollte eine Scheinselbsständichkeit vorliegen (Prüfung Sozialversicherung, Lohnsteuer) haften erst einmal der Arbeitgeber für die nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. Ein ziviler Anspruch besteht dann gegen den Scheinselbstständigen gg. müsste man den einklagen.

                In einem solchen Fall ist ein 400,00€ Job mit pauschaler Versteuerung (soweit nocht nicht ausgeschöpft)immer besser da so beide auf der sicheren Seite sind und die Einküfte bei 2% Pauschalierung nicht bei der Einkommensteuer angegeben werden müssen.

                LG

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