Mir stellt sich folgendes Problem, mit dem ich mich leider so gar nicht auskenne:
Ich habe zwei Nebenjobs, mit einem Gesamteinkommen von etwas über 700€, das ganze teilt sich vom Gehalt zu 50/50 auf die beiden Jobs auf. Soweit so gut. Steuern muss ich ja nicht bezahlen, da ich unter der Grenze von 800€ brutto liege. Aber ich bin ja theoretisch gesehen sozialversicherungspflichtig, bzw. muss meinen Arbeitnehmeranteil zahlen.
Nun zu den Jobs:
Der eine Job ist in einer Kindertageseinrichtung, da werde ich ganz normal auf Abrechnung bezahlt, habe einen festen Arbeitsvertrag und bin dort als "Übungsleiter" tätig, komme aber jährlich dicke über den Freibetrag für Übungsleiter von 2100€.
Jetzt kommt das Problematische:
Der zweite Job ist eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer heilpädagogischen Pflegefamilie. Das Ganze wird über die Pflegekasse abgerechnet, bzw. ca. 1700€ pro halbes Jahr, den Rest zahlt die Familie aus eigener Tasche, das ist aber ja wirklich nur minimal.
Jetzt meine Frage: Ist dadurch, dass ich mit beiden Jobs zusammen über 400€ komme, das gesamte Geld sozialversicherungspflichtig oder theoretisch gesehen nur der erste Job, weil der zweite Job ehrenamtlich ist? Ich bin momentan auch noch familienversichert und müsste das nur ändern, wenn ich eben beide Jobs angeben muss.
Ich bin da wirklich total überfordert. Ach ja, ich fange den zweiten Job erst zu heute an und weiß auch erst kurzfristig davon, nicht, dass ein falsches Bild entsteht.
Kann mir da jemand von euch helfen???
Ich habe zwei Nebenjobs, mit einem Gesamteinkommen von etwas über 700€, das ganze teilt sich vom Gehalt zu 50/50 auf die beiden Jobs auf. Soweit so gut. Steuern muss ich ja nicht bezahlen, da ich unter der Grenze von 800€ brutto liege. Aber ich bin ja theoretisch gesehen sozialversicherungspflichtig, bzw. muss meinen Arbeitnehmeranteil zahlen.
Nun zu den Jobs:
Der eine Job ist in einer Kindertageseinrichtung, da werde ich ganz normal auf Abrechnung bezahlt, habe einen festen Arbeitsvertrag und bin dort als "Übungsleiter" tätig, komme aber jährlich dicke über den Freibetrag für Übungsleiter von 2100€.
Jetzt kommt das Problematische:
Der zweite Job ist eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer heilpädagogischen Pflegefamilie. Das Ganze wird über die Pflegekasse abgerechnet, bzw. ca. 1700€ pro halbes Jahr, den Rest zahlt die Familie aus eigener Tasche, das ist aber ja wirklich nur minimal.
Jetzt meine Frage: Ist dadurch, dass ich mit beiden Jobs zusammen über 400€ komme, das gesamte Geld sozialversicherungspflichtig oder theoretisch gesehen nur der erste Job, weil der zweite Job ehrenamtlich ist? Ich bin momentan auch noch familienversichert und müsste das nur ändern, wenn ich eben beide Jobs angeben muss.
Ich bin da wirklich total überfordert. Ach ja, ich fange den zweiten Job erst zu heute an und weiß auch erst kurzfristig davon, nicht, dass ein falsches Bild entsteht.
Kann mir da jemand von euch helfen???
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