Sozialversicherung: Was muss ich anmelden?

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  • Salsa1204
    • 21.05.2007
    • 3158

    Sozialversicherung: Was muss ich anmelden?

    Mir stellt sich folgendes Problem, mit dem ich mich leider so gar nicht auskenne:

    Ich habe zwei Nebenjobs, mit einem Gesamteinkommen von etwas über 700€, das ganze teilt sich vom Gehalt zu 50/50 auf die beiden Jobs auf. Soweit so gut. Steuern muss ich ja nicht bezahlen, da ich unter der Grenze von 800€ brutto liege. Aber ich bin ja theoretisch gesehen sozialversicherungspflichtig, bzw. muss meinen Arbeitnehmeranteil zahlen.

    Nun zu den Jobs:

    Der eine Job ist in einer Kindertageseinrichtung, da werde ich ganz normal auf Abrechnung bezahlt, habe einen festen Arbeitsvertrag und bin dort als "Übungsleiter" tätig, komme aber jährlich dicke über den Freibetrag für Übungsleiter von 2100€.

    Jetzt kommt das Problematische:

    Der zweite Job ist eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer heilpädagogischen Pflegefamilie. Das Ganze wird über die Pflegekasse abgerechnet, bzw. ca. 1700€ pro halbes Jahr, den Rest zahlt die Familie aus eigener Tasche, das ist aber ja wirklich nur minimal.

    Jetzt meine Frage: Ist dadurch, dass ich mit beiden Jobs zusammen über 400€ komme, das gesamte Geld sozialversicherungspflichtig oder theoretisch gesehen nur der erste Job, weil der zweite Job ehrenamtlich ist? Ich bin momentan auch noch familienversichert und müsste das nur ändern, wenn ich eben beide Jobs angeben muss.

    Ich bin da wirklich total überfordert. Ach ja, ich fange den zweiten Job erst zu heute an und weiß auch erst kurzfristig davon, nicht, dass ein falsches Bild entsteht.

    Kann mir da jemand von euch helfen???

  • #2
    Ich frag' mal unsere 400-Euro Kraft, die hat das Szenario auch schon mal durch. Aber Ehrenamt und Lohn schließen sich doch eigentlich gegenseitig aus?
    Ein Anruf bei der Knappschaft hilft sicherlich auch weiter:


    Die sind ja für den Arbeitgeberanteil zuständig und wissen vermutlich auch weiter, was Du wissen musst. Kümmer Dich auf jeden Fall so früh wie möglich um eine BU-Absicherung. Je später man da einsteigt desto teurer und unmöglicher wird es

    Kommentar

    • max-und-moritz
      • 04.06.2006
      • 3441

      #3
      ...ich bin zwar kein Experte auf dem Gebiet, aber bei mir ist es so: ich hatte beim letzten Seuerbescheid eigene monatliche Einnahmen (kein 400 Euro-Job, da läuft es anders) von 371 Euro - das hatte zur Folge, daß ich nun nicht mehr familienversichert bin.

      In dem Moment, in dem Du über 400 Euro verdienst, geht nix mehr mit Familienversicherung. Dann ist der niedrigste Tarif ca. 145 Euro, Du darfst dann für diese "Kleinigkeit" bis zu 861 Euro verdienen.

      Diese Regelung ist bei allen Krankenkassen gleich. Ruf doch mal bei Deiner an, die geben Dir sicher Auskunft.

      Viele Grüße, max-und-moritz
      Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

      Kommentar

      • Salsa1204
        • 21.05.2007
        • 3158

        #4
        Ich bin momentan noch privatversichert. Wie kommst du auf diese 145€? Also wenn ich bei der AOK den Gleitzonenrechner benutze, komme ich auf eine Krankenversicherung von 28€ im Monat.

        Kommentar


        • #5
          Das wäre ja toll! Wenn Du in eine gesetzliche reinkommst, geh da auf jeden Fall bloß nicht wieder raus bevor Deine Familienplanung abgeschlossen und Du steinreich geworden bist *lol*.
          Ich hab' mir direkt nach dem Studium eine private aufschwatzen lassen und kam dann nicht mehr in die gesetzliche KV. DAS war so richtig teuer, mit 4 Mann privat versichert, da schuftet man fast nur noch für die KV und hat noch eine hübsche Selbstbeteiligung die bei unseren *toitoitoi* fitten Kindern immer genau so hoch war wie die U-Untersuchungen die immer anfallen. Und es gab noch nicht mal Mutterschaftsgeld und sogar das Dickenturnen nach den Entbindungen (Rückbildungskurs genannt) sollte ich selbst bezahlen.
          Mit dem Wissen von heute würde ich das ganz anders machen. Aber als junger, vertrauensseliger Mensch...

          Kommentar

          • Salsa1204
            • 21.05.2007
            • 3158

            #6
            Habe jetzt mit der Knappschaft und der Mini-Job-Zentrale gesprochen, ALSO:

            Da das meiste Geld des zweiten Jobs über die Pflegeversicherung abgerechnet wird, ist dieses Geld NICHT versicherungspflichtig, da man mit seinem Pflegegeld machen kann, was einem beliebt. Das wären für zwei Kinder ungefähr 283€ pro Monat. Bleibt also noch ein Anteil von etwa 67€ übrig, die die Familie mir "privat" zahlt.

            Ich verdiene in meinem ersten Job genau 364€, das heißt ich habe noch 36€ bis zur 400€-Grenze.

            Bleibt also eine Differenz von 31€, die mich dazu zwingen würden, mich sozial zu versichern, das ist natürlich Quatsch.

            Werde meine Chefin daher bitten drei Stunden weniger pro Monat zu arbeiten und dementsprechend nicht über die 400€-Grenze zu kommen. Dann hab ich weniger Stress und alles bleibt wie es ist ;-)

            Kommentar

            • Salsa1204
              • 21.05.2007
              • 3158

              #7
              Ach ja steinreich werde ich wohl nicht werden, werde schließlich Sozialfuzzi lol

              Kommentar

              • zuckerschnute
                PREMIUM-Mitglied
                • 21.01.2007
                • 3965

                #8
                Der Vorteil bei einer Tätigkeit knapp über der 400,- € Grenze ist, dass du schon in die Rentenversicherung einzahlst. Ich hatte neben dem Studium einen Nebenjob bei dem ich zwischen 500,- € und 600,- € verdient habe und bin froh, das sich schonmal ein wenig eingezahlt habe. Ob in 40 Jahren dabei was heraus kommt, weiß ich natürlich nicht...

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