Registrierung Pferdehalter

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  • Registrierung Pferdehalter

    Mit Erstaunen habe ich heute vernommen, daß alle Pferdehalter seit 1.1.2010
    beim zuständigen Veterinäramt registriert sein müssen und eine Nummer erhalten.

    Habe ich bisher hinter dem Mond gelebt, oder wo stand das geschrieben ?
  • Chagall
    • 27.12.2004
    • 3864

    #2
    Keine Ahnung! Ich weiss ja wiedermal von nix!
    Kämpfe mit Leidenschaft, siege mit Stolz,
    verliere mit Respekt, aber gib nie auf

    Kommentar


    • #3
      Das sind aber nicht die unbedingt Eigentümer der Pferde, sondern vor allem die, die Pferde am Haus/Hof stehen haben, also Pensionsställe.
      Es geht dabei doch um die Abgaben für die Tierseuchenkasse, oder?

      Kommentar

      • Radina
        • 27.10.2002
        • 3529

        #4
        genau man will die Tierseuchen Beiträge besser einziehen können
        Nachwuchspferde vom Züchter: 3JRappstute von Hochstern roh
        4 J Stute braun 162 cm, roh Doppeltveranlagt ,Fohlen von Genesis 01722795784

        Kommentar

        • King George
          • 05.02.2008
          • 1617

          #5
          nein, tsk und meldung beim vet amt sind zwei verschiedene sachen :-)
          Zuletzt geändert von King George; 06.04.2010, 15:22.
          "Shettys sind keine Pferde, sondern verkleidete Hobbits und somit nicht in der Wertung.
          Außerdem bist du selbst schuld, wenn du versuchst, dich mit einer höheren Intelligenz anzulegen."

          Kommentar

          • Waltess
            • 31.12.2006
            • 2109

            #6
            Das Chippen der Fohlen läuft auch über die Tierseuchenkasse. Auf den Abfohlmeldungen muß man jetzt die Betriebsnummer angeben, sonst bekommt man keine Papiere.
            Leute mit Pferden
            haben das Glück auf Erden
            doch wenn sie sterben, gibt es nichts zu erben.

            Kommentar

            • Kittyhawk
              • 27.09.2008
              • 456

              #7
              Hallo Caspar,

              Es hat etwas damit zu tun, dass Fohlen jetzt gechipt werden müssen. Damit dies passieren kann, brauchen alle Zuchtverbände eine sog. Tierhalternummer/Registrierungsnummer, die in den meisten Bundesländern durch die jeweiligen Veterinärämtern zugeteilt werden. Mit der Tierseuchenkasse, hat diese Nummer nicht zu tun. Die Tierseuchenkasse erstattet lediglich in manchen Bundesländern (z.B. Niedersachsen die Kosten für Chips und Injektoren)...
              >> HIER << ein rel. ausführlicher Artikel zu diesem Thema...Unnütze Deutsche Bürokratitis at it's best...In jedem Bundesland läuft es anders...
              Zuletzt geändert von Kittyhawk; 06.04.2010, 16:22.

              Kommentar

              • Roddick
                • 07.10.2008
                • 1485

                #8
                Ich hab heut morgen beim Hannoveraner Verband angerufen und nachgefragt, ich muss z. B. die TSK-Nummer von meinem Onkel angeben, weil meine Stute dort steht.

                Kommentar


                • #9
                  Schilda hurra...

                  Kommentar

                  • Inserinna
                    • 13.04.2002
                    • 1470

                    #10
                    Na das wird doch wohl nicht die Vorstufe zur allgemeinen Pferdesteuer werden..............oh graus oh graus
                    Avatar: Indian Lady von Perlenglanz x Hessenstein/Kaliber xx/Birkhahn xx

                    Kommentar

                    • Bohuslän
                      • 26.03.2009
                      • 2442

                      #11
                      Der Ursprung liegt nicht im urdeutschen Reglementismus sondern im EU Bürokratendschungel - in der unglückseligen Viehverkehrsverordnung. Ursprünglich wohl in Zeiten des Rinderwahnsinns aus dem Ärmel irgend eines Bürohengstes entschlüpft und nur für Rindviecher gedacht greift sie nun um sich und wird - nein nicht für Schafe und Ziegen, die ja doch eher der Fleischproduktion dienen - auch für Pferde angewandt.
                      Sie sollte dazu dienen den Leidensweg jeden Rindviehs vom Uterus der Mutter bis zum Sauerbraten auf dem Teller lückenlos zu verfolgen.

                      Darum ist es nicht verwunderlich, dass die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der Verordnung nicht beim Tierbesitzer liegt, sondern beim Halter - sprich Stallbetreiber. Darum auch die Angabe der Betriebsnummer, die jeder landwirtschaftliche oder gewerbliche Stallbetreiber (ich geh mal davon aus, es wird aber in jedem Bundesland anders gehandhabt) eh schon hat.
                      http://www.reutenhof.de

                      Kommentar

                      • arosa
                        • 14.10.2004
                        • 2823

                        #12
                        Einfach ignoieren (Züchter ausgenommen- Fohlenregistrierung lt. Verbandstatuten) und sich doof stellen.
                        Wo kein Kläger - kein Richter!
                        Man muss nicht im typisch deutschen vorauseilenden Gehorsam auf alles reagieren.

                        Kommentar

                        • Auntie Little
                          • 02.09.2009
                          • 484

                          #13
                          ????
                          Weiß jemand von Euch wie das bei privater Pferdehaltung hinterm Haus in NRW gehandhabt wird?

                          Kommentar

                          • FrischerWind
                            • 28.05.2008
                            • 318

                            #14
                            Ich bekam zusammen mit dem Vordruck für die Abfohlmeldung auch einen entsprechenden Hinweis vom Hannoveraner Verband, wie folgt:

                            Mit der Überarbeitung der neuen Viehverkehrsordnung vom 12.02.2010 wurde nun für Deutschland beschlossen, dass alle nach dem 01.07.2009 geborenen Fohlen mit einem elektronischen Transponder, dem sogenannten Chip, gekennzeichnet werden müssen.
                            Zusätzlich hierzu ist es notwendig, dass der Halter von Fohlen beim zuständigen Kreisveterinäramt seines Wohnsitzes eine Registriernummer erhält. Ohne diese Nummer können vom Hannoveraner-Verband keine Pferdepässe ausgestellt werden. Um in der Abfohlsaison einen unproblematischen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir alle Züchter/Halter von Pferden, uns diese Registrierungsnummer mitzuteilen.
                            Daraufhin habe ich mich an unser Kreisveterinäramt gewendet, dem ich mitteilte, dass ich meine Pferde in Pension stehen habe, und erhielt folgende Antwort:

                            Eine Registriernummer benötigt und erhält nur der Pferdehalter (in Ihrem
                            Fall der Landwirt). Geregelt ist dies in § 26 Viehverkehrsverordnung. Der
                            Hannoveraner Verband setzt in seinem Schreiben fälschlicher Weise
                            Tierhalter (Pferdehaltungsbetrieb) und Züchter (Eigentümer) gleich.

                            Ergänzen Sie bitte das Formular des Hannoveraner Verbandes mit dem Zusatz
                            "Die Stute steht im Betrieb:" und geben dann als Registriernummer die
                            Nummer des Pferdehaltungsbetriebes an.
                            Demzufolge müsste der Züchter, der seine Pferde in Eigenregie hinterm Haus hält, sich wohl registrieren lassen. Ein normaler Hobbyreiter fällt m.E. (noch) nicht unter diese Regelung.

                            Nichtstun ist besser, als mit viel Mühe nichts zu schaffen.

                            (LAO-TSE)

                            Kommentar

                            • Elke
                              • 05.02.2008
                              • 11712

                              #15
                              Unser Stallbesitzer hat ein Schreiben ausgehängt, dass in Hessen jeder Pferdehalter sich ääh sein/e Pferd/e bei der Tierseuchenkasse selbst registrieren lassen muss, dass es NICHT MEHR über den Stallbesitzer geht.
                              Ich habe die Anmeldung vor Wochen gemacht, aber noch nix gehört....gar nix.

                              Kommentar

                              • FrischerWind
                                • 28.05.2008
                                • 318

                                #16
                                Vielleicht möchte Dein Stallbesitzer auch einfach nur Beiträge einsparen? Ich habe eine ganze Reihe von Pferdefreunden in Hessen, von denen habe ich dergleiches noch nicht gehört.

                                Nichtstun ist besser, als mit viel Mühe nichts zu schaffen.

                                (LAO-TSE)

                                Kommentar

                                • Auntie Little
                                  • 02.09.2009
                                  • 484

                                  #17
                                  Also werde ich auch erst mal entspannt den Ignoriermodus einschalten.

                                  Kommentar

                                  • Kittyhawk
                                    • 27.09.2008
                                    • 456

                                    #18
                                    @FrischerWind

                                    Ergänzen Sie bitte das Formular des Hannoveraner Verbandes mit dem Zusatz
                                    "Die Stute steht im Betrieb:" und geben dann als Registriernummer die
                                    Nummer des Pferdehaltungsbetriebes an.
                                    Die Auskunft ist falsch: Jeder Züchter (oder Zuchtbetrieb) braucht eine Registriernummer, die in der HIT-Datenbank der jeweiligen Lebensnummer des Fohlens zugewiesen wird.
                                    Richtig ist vielmehr: Ein bereits vorhandener landwirtschaftlicher Betrieb (auch Ackerbau, Kühe, etc.) muss dies nicht mehr machen, da dort bereits eine "Betriebsnummer" vorhanden ist.

                                    Aber auch als "Hobbyzüchter" (Garagenzüchter, etc.) muss man diese haben/beantragen, sonst werden die Fohlen NICHT REGISTRIERT. Der Halter (angenommen Du hast Deine Stute in Pension) kann dafür seine Nummer nicht hergeben, weil sonst ist er der Züchter. WENN DU DEIN FOHLEN AUF DEINEN NAMEN REGISTRIERT HABEN WILLST, BRAUCHST DU DIESE NUMMER...

                                    @Bohuslän

                                    Der Ursprung liegt nicht im urdeutschen Reglementismus sondern im EU Bürokratendschungel
                                    Falsch! Das Chippen von Pferden ist in der EU-Verordnung nach wie vor eine "Kann-Regelung" - nix MUSS...Der völlig unnötige, vorauseilende deutsche Gehorsam war in diesem Fall reglementierungswütiger als die EU...

                                    Kommentar

                                    • FrischerWind
                                      • 28.05.2008
                                      • 318

                                      #19
                                      Ich verlass mich da auf die Antwort meines Kreisveterinäramts. Das scheint mir mit dem empfohlenen Zusatz "Die Stute steht im Betrieb:" eine sehr pragmatische Lösung zu sein. Und wenn das so nicht funktioniert, wird mich der Hanno-Verband schon entsprechend unterrichten. Übrigens hat eine Freundin von mir, die in einem niedersächsischen Betrieb Gasteinstellerin ist, ebenso verfahren und hatte damit keine Probleme.

                                      Nichtstun ist besser, als mit viel Mühe nichts zu schaffen.

                                      (LAO-TSE)

                                      Kommentar

                                      • Waluga
                                        • 13.08.2003
                                        • 1942

                                        #20
                                        Frage:
                                        Zuchtstute ist im Pensionsstall eingestellt und bekommt ein Fohlen. Stallbesitzer (über den auch die Tierseuchenkassen-Beiträge abgerechnet werden) hat eine Registriernummer, die für die Fohlenmeldung und das Chippen verwendet wird.

                                        Der Stallbesitzer gilt doch jetzt nicht etwa als "Züchter" des Fohlens?! Ich lasse mir ja noch gefallen, wenn aus dem Chip ersichtlich ist: "das Fohlen erhielt diesen Chip im Betrieb XY" (wobei mir nicht einleuchtet, was das später mal bringen soll, da ja der Züchter gar nicht der XY ist, was hat der mit dem Fohlen zu tun, außer dass es bei seiner Geburt in seinem Betrieb eingestellt war?)

                                        Ich kann mich noch gut an die Zeiten erinnern, als Tierschützer das Brennen als Tierquälerei anprangerten. Nun ist das Chippen Vorschrift. Dies ist aber auch nicht gerade sehr angenehm für das Fohlen. Daneben ist es erlaubt, zusätzlich noch das Brandzeichen aufzubringen, was viele Züchter (ich auch) weiterhin tun werden, um dem Pferd sein "Markenzeichen" zu geben. Also machen wir jetzt sogar doppelte Tierquälerei. Das scheint aber noch niemandem aufgefallen zu sein.

                                        Kommentar

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                                        von Calitha
                                         
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