Zitat von Riesoll
Beitrag anzeigen
Holstein ganz bestimmt nicht!!
Hier gibt es eine Satzungsregelung wonach Klone nicht am Zuchtgeschehen teilnehmen können!!
Klone sind in Holstein unerwünscht - und das ist gut so.
N E U
§ 33
EMBRYOTRANSFER UND KLONEN
Embryotransfer
Für Fohlen, die aus Embryotransfer stammen, werden nur dann Zuchtbescheinigungen ausgestellt, wenn der Embryotransfer vorher vom Stuteneigentümer schriftlich dem Verband gemeldet wurde.
Pferde, die aus einem Embryotransfer stammen, werden durch den Zusatz ET im Abstammungsnachweis sowie in den Katalogen des Verbandes gekennzeichnet.
Klonen
Das Klonen von Pferden ist beim Verband keine gewünschte Zuchtmethode.
Geklonte Pferde werden beim Verband nicht registriert.
Kommentar