Paul macht TOTILAS Fass auf

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  • Valerie II
    • 28.05.2013
    • 286

    Paul macht TOTILAS Fass auf



  • Schimmeltier
    • 15.01.2019
    • 1101

    #2
    Es geht im Artikel darum, ob beim Verkauf Totilas in 2010 von Kees+ Tosca Visser an Paul Schockemöhle das bereits abgezapfte TG- Sperma des Hengstes Verkaufsgegenstand war, --- oder eben nicht. Der Holländer ist zuversichtlich, dass das Sperma ihm gehört, Schockemöhle klagt offenbar dagegen.

    Da fragt man sich als Unbeteiligter schon: "Ja, haben die nichts Besseres zu tun ??"

    Wenn eine Klage nicht mit so viel Kosten verbunden wäre, würde ich glatt vermuten, dass das Ganze nur ein Marketing- Gag ist, und da lachen sich welche ins Fäustchen........

    Kommentar


    • Kareen
      Kareen kommentierte
      Kommentar bearbeiten
      Seh' ich genau so. Das ist höchstens mal wieder geeignet, Pferdemenschen in der Öffentlichkeit als völlig degenerierte Idioten mit zu viel Geld wirken zu lassen. Ähnlich wie dieses Gezänk um die Züchterrechte (ist das überhaupt ein Schutzgut im juristischen Sinne? Geistiges Eigentum kann die Züchtereigenschaft ja schon mal nicht sein wenn man gar nichts mit der Anpaarung oder 'Herstellung' des Fohlens zu tun hatte und dass da monetär wer weiß was an materellem Wert bei herumkommt ist bei den heutigen Züchterprämien wohl auch relativ unwahrscheinlich...) an dem Weihegold-Fohlen. Empfinde ich als Nicht-Thema und gucke eher beschämt woanders hin.

    • Cocobell
      Cocobell kommentierte
      Kommentar bearbeiten
      Danke für die Zusammenfassung Schimmeltier! Wenn man des Niederländischen nicht mächtig ist, ist es ein bisschen blöd, einfach nur den Link hier reinzustellen..
  • CanCan
    PREMIUM-Mitglied
    • 01.05.2018
    • 187

    #3

    Es wundert mich, dass das überhaupt an die Öffentlichkeit gerät, wie so viele andere Fälle. Ich meine, ich gehe zu einem Rechtsanwalt, reiche Klage eine oder sonst was, und ...schwupp..., steht es morgen in den Gazetten. Wo ist da bitteschön die Geheimhaltungspflicht der Bevollmächtigten...und deren Helfer...??

    Journalisten suchen sich ja mit Vorliebe Themen aus, die dazu führen, dass sich Menschen (wir) über die Angelegenheiten ANDERER einen Kopf machen, und am Ende wird sowieso nur darüber hergezogen.

    Komischerweise sind unsere Gerichte überfüllt mit u. a. Nachbarschaftsstreitigkeiten,... nur..., deren Angelegenheiten sind natürlich nicht so interessant wie die Angelegenheiten eines PS.

    Bestes Beispiel ist hier die Themenstarterin, die mit PS überhaupt gar nichts zu tun hat,...und selbst 'ein Fass' aufmacht...., in der Hoffnung, dass schön viel negativ diskutiert wird, und über PS hergezogen wird.
    Wollen diese Menschen, sich im gleichen Licht sehen, wie ein PS? Ist dies ihre klägliche Anerkennungsstrategie?

    Lass die, die es angeht, doch 'streiten', wie sie wollen. Es ist einzig und allein deren Sache, deren Geld, ...und...deren Hintergrundwissen!

    Kommentar


    • Ara
      Ara kommentierte
      Kommentar bearbeiten
      Ich gehe mal davon aus, dass hier weder das Gericht, noch ein beteiligter Rechtsanwalt etwas an die Öffentlichkeit gebracht hat. Das wäre nämlich strafbewährt gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB. Wie kommst darauf, dass das aus dieser Ecke kommt. Das wird wohl einer der beiden Parteien oder ein Angestellte öffentlich gemacht haben..

    • CanCan
      CanCan kommentierte
      Kommentar bearbeiten
      Ara, achso, Angestellte dürfen Betriebsinterna der Öffentlichkeit preisgeben?

    • Ara
      Ara kommentierte
      Kommentar bearbeiten
      CanCan, denk mal selbst nach. Kennst du den Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht? Anscheinend nicht, ein Rechtsanwalt wird strafrechtlich belangt und verliert im schlimmsten Fall seine Zulassung (Berufsverbot). Ein Angestellter könnte (so man es nachweisen kann) eine Abmahnung erhalten und bei nachgewiesenem Schaden (welcher soll das sein) zivilrechtlich belangt werden. Im schlimmsten Fall erhält er eine Kündigung und kann woanders arbeiten.
  • Drenchia
    • 21.12.2012
    • 3674

    #4
    Diesen Thread braucht keiner. Gegen die Überschrift ist Bildzeitung literarisches Quartett.

    Kommentar

    • Schimmeltier
      • 15.01.2019
      • 1101

      #5
      Als langjähriger Leser der Bild Zeitung muss ich gestehen, ich lese diesen Thread über das Thema: "Totilas" mit Interesse.

      Je nach Stand der Dinge werden auch andere Quellen (Zeitschriften) über die weiteren Ereignisse berichten...... interessant ist es auf alle Fälle. Und Kurios.

      Kommentar


      • Ara
        Ara kommentierte
        Kommentar bearbeiten
        Jetzt wird einiges klar.
    • CanCan
      PREMIUM-Mitglied
      • 01.05.2018
      • 187

      #6
      Ara, wenn Du Dich soo toll im deutschen Recht auskennst, kannst Du uns ja mal ein bißchen über Sachenrecht erzählen, und hier etwas ...fachliches... zum...Thema.... schreiben!

      Kommentar


      • Drenchia
        Drenchia kommentierte
        Kommentar bearbeiten
        wenn du Rechtsrat brauchst, gibts kostenpflichtig beim Anwalt. Rechtliches Schwadronieren ohne Kenntnis des Vertrags outet den facebook/google-Juristen.
    • CanCan
      PREMIUM-Mitglied
      • 01.05.2018
      • 187

      #7

      Es geht hier um die Sacheigenschaft ja/nein, und gehört dies zur Hauptsache usw. (habe gerade keine Zeit...), daher hier Suchwörter...

      'Abgetrennte' Körpersubstanzen im Spannungsfeld zwischen 'Persönlichkeitsrecht' und Vermögensrecht.

      Kommentar

      • Sabine2005
        • 17.06.2005
        • 7750

        #8
        Ironie an: Die professionelle Medienabteilung hatte wenig zu tun die letzten Jahre bezüglich Totilas. Jetzt wurde sie reaktiviert. Ironie aus

        Kommentar

        • CanCan
          PREMIUM-Mitglied
          • 01.05.2018
          • 187

          #9

          Naja, heutzutage nimmt man nicht das Buch zur Hand, sondern schaut auf den Bildschirm, und googelt die Texte.
          Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist eigentlich für alle Bürger gedacht, auch für unprofessionelle Bürger, ohne unbedingt ein Jurist sein zu müssen. Grundlegendes kann jeder einfach und frei zugänglich ablesen. Nichtsdestotrotz interessiert es mich, wie es sich mit zurückgehaltenem Samen verhält, u. a. auch, weil dies kein Einzelfall ist...
          Aus einem Forum, das m. E. in der Fachwelt zwar nicht als professionell eingestuft wird, möchten sich die Leser ja doch gern etwas informatives 'mitnehmen'.

          Kommentar

          • Kareen
            PREMIUM-Mitglied
            • 06.01.2001
            • 7465

            #10
            Dieses Recht nimmst Du Dir aber nur für Dich selbst raus und alle anderen sollen das gefälligst sein lassen, gell?

            Kommentar


            • CanCan
              CanCan kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              Ja, o.k., o.k., nehme den letzten Satz raus. Ich merke schon, dass sich der ein oder andere aufgrund von bestimmten, verwendeten Wörtern angesprochen fühlt, und entsprechend reagiert. So do I. Weil ich meinen 3. Satz nicht weiter ausgeschmückt habe, geht das hier natürlich wieder in eine Richtung, die für Keinen hilfreich ist, und wieder mal diese Zeterei entsteht. Ich hatte gehofft, dass die Juristen unter uns etwas zur rechtlichen Umgebung mitteilen können, in Sachen Zurückbehaltung, und das Thema in etwas brauchbares umschwenkt...

            • Kareen
              Kareen kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              Du bist ein Utopist *lol* aber ich bewundere Deinen Optimismus
          • CanCan
            PREMIUM-Mitglied
            • 01.05.2018
            • 187

            #11

            Ara, bring Dich mal auf den aktuellen Rechtsstand, und lese (u.a.) die neuere Fassung vom 9.11.2017 des § 203 StGB …bis Abs. 4 Nr. 2…!!
            „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm bei der Ausübung oder bei Gelegenheit seiner Tätigkeit als mitwirkende Person… bekannt geworden ist…(Abs. 4 Satz 1) und sogar...
            "die mitwirkende Person sich einer weiteren mitwirkenden Person, bedient... (Abs. 4 Nr. 2).

            Kommentar


            • Minor
              Minor kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              Du weißt schon, was Ara beruflich macht?
              Vielleicht verlässt Du besser still und leise das dünne Eis :rofl:

            • CanCan
              CanCan kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              Minor, ich weiß nicht, was Ara beruflich macht, und auf dünnem Eis bewege ich mich nicht.

            • Drenchia
              Drenchia kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              Stimmt, Dir steht das Wasser schon Oberlippe Unterkante.
          • Cocobell
            • 06.09.2019
            • 292

            #12
            Schockemöhle hat den Prozess gewonnen, und darf nun alleinig den TG-Samen von Totilas vertreiben:

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            Kommentar


            • Schimmeltier
              Schimmeltier kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              Danke für die Info , aber pfiffig wie die Holländer nun mal sind, kann das unmöglich schon das Ende gewesen sein...... da kommt bestimmt noch was nach..

            • Drenchia
              Drenchia kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              naja, "einstweilig"; da steht die Entscheidung in der Hauptsache noch aus.

            • Schimmeltier
              Schimmeltier kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              Boaah, wie gut, dass das Zeug schockgefroren ewig haltbar ist, also jeden noch so langen Prozess überlebt......
          • Benny
            • 25.01.2011
            • 1586

            #13
            Zitat von Cocobell Beitrag anzeigen
            Schockemöhle hat den Prozess gewonnen, und darf nun alleinig den TG-Samen von Totilas vertreiben:

            Log into Facebook to start sharing and connecting with your friends, family, and people you know.

            So ein Quatsch. PS hat eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das war weder ein Pozeß, noch hat er ihn gewonnen. Der Vorbesitzer darf nur bis zum endgültigen Urteil keine vollendeten Tatsachen schaffen, also TG verkaufen.

            Kommentar


            • Drenchia
              Drenchia kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              Ich würde mich mal nicht so aufplustern. Erstens ist ein Eilverfahren ein Prozeß, zweitens hat PS das Eilverfahren gewonnen und drittens steht oben schon geschrieben, dass die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aussteht. Von Quatsch kann also nicht die Rede sein, von schlechtem Benehmen aber schon.

            • Cocobell
              Cocobell kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              Warum das kein Prozess gewesen sein soll, erschließt sich mir nicht ganz.. wäre das Wort Verfahren passender und korrekter gewesen?

              Kees Visser hat nun Widerspruch eingelegt:
              Gestern ließ Paul Schockemöhle via Pressemitteilung wissen, dass am Landgericht Oldenburg eine einstweilige Verfügung gegen Totilas' Vorbesitzer Kees Visser erlassen worden ist, nach der dieser vorerst keinen TG-Samen des verstorbenen Hengstes mehr verkaufen darf. Nun kündigt Visser Gegenmaßnahmen an.
              Zuletzt geändert von Cocobell; 17.03.2021, 07:11.

            • Benny
              Benny kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              Es wurde nur eine Einstweilige Verfügung ausgesprochen. Das ist kein Urteil.
          • Pferdi
            • 02.04.2019
            • 490

            #14
            OT: Gibt es mal belastbare Zahlen zu dem Hengst? Viele sagen halt, es wäre nicht viel gekommen, da er zu Beginn sehr viele sehr gute Stuten hatte. Andere sagen, die paar die man oben sieht heben ihn in den Vererbungshimmel, da er wenig gedeckt hätte. Aber "echte" Zahlen finde man wenig....

            Kommentar


            • Schimmeltier
              Schimmeltier kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              ...bin ja nicht in der Warmblutzucht involviert, sondern "nur" Fan dieses berauschend- faszinierenden Ausnahmehengstes, und gebe mal wieder, was ich unlängst diesbezüglich über Totilas las.
              Weltweit existieren rund 1000 Nachkommen des Hengstes, in Deutschland soll es 28 gekörte Söhne und 36 prämierte Töchter geben.
              Zahlreiche Nachkommen tummeln sich in Grand- Prix Niveau rum, und witzigerweise fand ich einen ( Toronto Rapptor ) als SPRINGPFERD .
              Der ist ein Hosteiner, vielleicht liegts auch daran....
              Er bleibt unvergessen, und über seine Kinder hoffentlich nachhaltig in der ( Warmblut-) Zucht.
          • Schimmeltier
            • 15.01.2019
            • 1101

            #15
            Der Holländer hat über seinen Anwalt Widerspruch eingelegt. Die Begründung ist so einfach, wie spaßig: Das Gericht in Oldenburg ist nach ihrer Ansicht nicht für den Fall zuständig. Wo ist der Gerichtsstand nun?? . Das sind so kleine peinliche Pointen, wenn eine Sache vorm falschen Gericht behandelt wird...
            Aber auch in der Sache selbst können sieht er ( Herr Visser) sich im Recht. Die Gegenseite Schockemöhle sieht sich ebenfalls im Recht.

            So wie es im Artikel zu lesen ist, wurde der Deal mit dem Sperma mündlich auf Treu und Glauben geregelt. Demnach war das zurück gelassene Sperma Totilas' nur für Herrn Vissers eigene Stuten zu verwenden, aber nicht für den Verkauf.
            Wer hätte das denn damals schon ernsthaft vermuten können, dass ein geschäftstüchtiger, gewiefter Holländer das Sperma nicht nur für die eigenen Stuten verwenden würde ??

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