NEU EU-Verordnung bezüglich Firmenwagen als Zugfahrzeug

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  • Lafite
    • 28.12.2007
    • 2741

    NEU EU-Verordnung bezüglich Firmenwagen als Zugfahrzeug

    Vielleicht kann mir hier einer helfen, das Straßenverkehrsamt kann es nämlich noch nicht.

    Es geht darum, dass "angeblich" Firmenwagen die als Zugfahrzeug genutzt werden und über 3,5t Gesamtgewicht einen Fahrtenschreiber führen müssen wenn man zum Turnier fährt bzw. wenn man dort ein Preisgeld gewinnt.
    Kann mir das vorstellen, wenn man das als Profi so macht.

    Bei uns sieht es so aus, der Wagen läuft mit der 1 % Regelung als Firmenwagen, ich bin aber Amateur, d.h. verdiene kein Geld mit Pferden (im Gegenteil )
    Nun sagte man mir, wenn ich jetzt platziert wäre, hätte ich ja Gewinn gemacht und somit wäre das ja "gewinneinbringend"

    Strafe wäre 1.500 € sofort.

    Wir haben mit dem Straßenverkehrsamt telefoniert, die konnten uns noch nichts sagen. Da sollen wir schriftlich anfragen.
    Die Info kam von einem Mitarbeiter, der auf einem Seminar war und uns darüber sofort informierte. Da wir aber auf dem Firmenwagen ja die 1% Regelung für Privatfahrten haben kann das doch nicht sein, auch wenn wir über 3,5 t Gesamtgewicht kommen.

    Hat hier schon irgendwer davon gehört ?

  • #2
    Wäre mir neu aber wenn das Straßenverkehrsamt noch nichts davon weiß würde ich mir das von denen einfach schriftlich geben lassen, dann ist es nicht Dein Problem oder?

    Kommentar

    • Ramzes
      • 15.03.2006
      • 14700

      #3

      Fahrtenschreiberpflicht für Pkw - Gespanne im gewerblichem Einsatz .
      s. a. die angegebenen links ( rechte Spalte )

      Am Mittwoch haben die Abgeordneten überarbeitete Regeln für eine neue Generation von digitalen Fahrtenschreibern angenommen, die bereits informell zwischen Rat und Parlament vereinbart worden waren. Mit "intelligenten" Fahrtenschreibern sollen die vorgeschriebenen Fahrt- und Ruhezeiten besser durchgesetzt werden. Sie sollen auch zur Betrugsbekämpfung beitragen, Kontrollen der Unternehmen verringern und die Verkehrssicherheit erhöhen.
      Zuletzt geändert von Ramzes; 02.05.2014, 14:07.

      Kommentar

      • Fife
        • 06.02.2009
        • 4403

        #4
        Zitat von Lafite Beitrag anzeigen
        Vielleicht kann mir hier einer helfen, das Straßenverkehrsamt kann es nämlich noch nicht.

        Es geht darum, dass "angeblich" Firmenwagen die als Zugfahrzeug genutzt werden und über 3,5t Gesamtgewicht einen Fahrtenschreiber führen müssen wenn man zum Turnier fährt bzw. wenn man dort ein Preisgeld gewinnt.
        Kann mir das vorstellen, wenn man das als Profi so macht.

        Bei uns sieht es so aus, der Wagen läuft mit der 1 % Regelung als Firmenwagen, ich bin aber Amateur, d.h. verdiene kein Geld mit Pferden (im Gegenteil )
        Nun sagte man mir, wenn ich jetzt platziert wäre, hätte ich ja Gewinn gemacht und somit wäre das ja "gewinneinbringend"

        Strafe wäre 1.500 € sofort.

        Wir haben mit dem Straßenverkehrsamt telefoniert, die konnten uns noch nichts sagen. Da sollen wir schriftlich anfragen.
        Die Info kam von einem Mitarbeiter, der auf einem Seminar war und uns darüber sofort informierte. Da wir aber auf dem Firmenwagen ja die 1% Regelung für Privatfahrten haben kann das doch nicht sein, auch wenn wir über 3,5 t Gesamtgewicht kommen.

        Hat hier schon irgendwer davon gehört ?
        Gewerblich genutzte Fahrzeuge mit einem GesamtZUGgewicht von über 3,5 Tonnen müssen einen Fahrtenschreiber eingebaut haben. Gesamtzugewicht = zul Gesamtgewicht Zugfahrzeug + zul Gesamtgewicht Anhänger.

        Kommentar

        • Mona88
          • 01.01.2004
          • 508

          #5
          Interessante Frage...

          Google sagt:



          Zitat: Ausnahmen: "Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 7.500 kg zur nichtgewerblichen Güterbeförderung (private Transporte)."
          Demzufolge sind Gespanne bis 7,5 t Gesamtgewicht für private Fahrten von der Pflicht befreit?

          Dazu passt bei tieferem Googlen, das immer von gewerblichem Güterverkehr (analog zu den Regelungen für LKW-Fahrer) gesprochen wird. Güterverkehr = Beförderung von fremden Gütern.
          Eigene Pferde (im Rahmen eines eigenen Gewerbebetriebes) hingegen wären Werkverkehr (=Beförderung von eigenen Gütern).

          Kommentar

          • Lafite
            • 28.12.2007
            • 2741

            #6
            Ich bin aber ja privat unterwegs, nicht gewerblich. Habe ja auch die 1% Regelung damit ich Privatfahrten machen darf.
            Dass wenn das Fahrzeug gewerblich unterwegs ist, ein Fahrtenschreiber drin sein muss ist mir klar, das ist ja auch nicht neu.
            Ich bin aber ja privat auf dem Turnier unterwegs und solange ich keinen Gewinn (Platzierung) habe wäre das auch ohne ok, nur dann wenn ich platziert wäre.

            Kommentar

            • Djaschka
              • 21.10.2001
              • 69

              #7
              Hallo,

              wenn sich da dieses Jahr nix geändert hat, gilt das ausschliesslich für gewerblich genutzte Fahrzeuge, wobei gewerblich genutzt zu genau dieser Zeit bedeutet.
              Der Profi mit SUV muss, der Laie mit nem Firmenfahrzeug auf Hobbyfahrt nicht.
              Habe jahrelang mit meinem Dienstwagen die Pferde am WE durch die Gegend kutschiert.
              Ob plaziert oder nicht ist dabei egal, Du darfst auch deinen gekauften Schrank darin nach Hause fahren.
              Zuletzt geändert von Djaschka; 02.05.2014, 14:24.

              Kommentar

              • Ramzes
                • 15.03.2006
                • 14700

                #8
                Zitat von Lafite Beitrag anzeigen
                Ich bin aber ja privat unterwegs, nicht gewerblich. Habe ja auch die 1% Regelung damit ich Privatfahrten machen darf.
                Dass wenn das Fahrzeug gewerblich unterwegs ist, ein Fahrtenschreiber drin sein muss ist mir klar, das ist ja auch nicht neu.
                Ich bin aber ja privat auf dem Turnier unterwegs und solange ich keinen Gewinn (Platzierung) habe wäre das auch ohne ok, nur dann wenn ich platziert wäre.
                Auch wenn Du " Gewinn " durch eine Plac. auf dem Turnier
                machst ist es privat / Hobby . Als Profi müßtest Du das ja
                entsprechend verbuchen gegen die anfallenden Kosten ,
                entweder Kleinunternehmer - Regelung / " Normal " - Unternehmer .

                Allerdings sollte man auch das Sonntagsfahrverbot evtl. mit beachten .
                Einfach mal die eingestellte Site von der IHK durchstudieren .
                Zuletzt geändert von Ramzes; 02.05.2014, 14:29.

                Kommentar

                • Benny
                  • 25.01.2011
                  • 1673

                  #9
                  Zitat von Djaschka Beitrag anzeigen
                  Ob plaziert oder nicht ist dabei egal, Du darfst auch deinen gekauften Schrank darin nach Hause fahren.
                  Das darfst du aber nur, wenn du auf deinen Hänger Steuern bezahlst. Die meisten Pferdeanhänger sind steuerbefreit, mit der Bindung: (Nur)Transport von Pferden.

                  Kommentar

                  • Benny
                    • 25.01.2011
                    • 1673

                    #10
                    Zitat von Ramzes Beitrag anzeigen
                    Allerdings sollte man auch das Sonntagsfahrverbot evtl. mit beachten .
                    Einfach mal die eingestellte Site von der IHK durchstudieren .
                    Sonntagsfahrverbot gilt für alle Fahrzeuge (Jeep, Kleintransporter ect.) die als LKW zugelassen sind. Man kann sich davon aber auf Antrag befreien lassen.Das ist dann natürlich kostenpflichtig.

                    Kommentar

                    • Lafite
                      • 28.12.2007
                      • 2741

                      #11
                      Mit dem Anhänger und der grünen /schwarzen Nummer ist mir bekannt Djaschka, das ist ja nix neues ;-)

                      Ramzes ist bin eigentlich auch Deiner Meinung, da ich weder Pferde noch Turniere als Ausgaben in meiner Steuererklärung eintrage. Bin ganz normaler Arbeitnehmer, fahre wohl mit dem SUV meines Mannes, der aber eigentlich durch die 1% Regelung für Privatfahrten abgedeckt ist.

                      Wenn ich was vom Straßenverkehrsamt höre, die ich auch jetzt anschreiben werde, sage ich hier mal Bescheid.

                      Und wie gesagt, die EU-Verordnung muss ganz ganz frisch sein.

                      Kommentar

                      • Ramzes
                        • 15.03.2006
                        • 14700

                        #12
                        Zitat von Lafite Beitrag anzeigen
                        Mit dem Anhänger und der grünen /schwarzen Nummer ist mir bekannt Djaschka, das ist ja nix neues ;-)

                        Ramzes ist bin eigentlich auch Deiner Meinung, da ich weder Pferde noch Turniere als Ausgaben in meiner Steuererklärung eintrage. Bin ganz normaler Arbeitnehmer, fahre wohl mit dem SUV meines Mannes, der aber eigentlich durch die 1% Regelung für Privatfahrten abgedeckt ist.

                        Wenn ich was vom Straßenverkehrsamt höre, die ich auch jetzt anschreiben werde, sage ich hier mal Bescheid.

                        Und wie gesagt, die EU-Verordnung muss ganz ganz frisch sein.
                        Am Mittwoch haben die Abgeordneten überarbeitete Regeln für eine neue Generation von digitalen Fahrtenschreibern angenommen, die bereits informell zwischen Rat und Parlament vereinbart worden waren. Mit "intelligenten" Fahrtenschreibern sollen die vorgeschriebenen Fahrt- und Ruhezeiten besser durchgesetzt werden. Sie sollen auch zur Betrugsbekämpfung beitragen, Kontrollen der Unternehmen verringern und die Verkehrssicherheit erhöhen.

                        Also lesen müßt Ihr schon selber , das hatte ich unter # 3 schon eingestellt .Da geht es um Neuwagen ab Datum xy 3 Jahre und mit
                        Übergangsfrist Altfahrzeuge Übergangsfrist 15 Jahre -
                        Ausstattung mit " intelligentem " Fahrtenschreiber .

                        Kommentar

                        • Miku
                          • 21.01.2009
                          • 152

                          #13
                          @ Mona88, du meinst sicherlich das richtige, hast es aber ganz schön grob umrissen. Wekrverkehr ist Güterverkehr. Für Werkverkehr gibt es mehr als nur die Definition der gewerbliche Transport von "eigenen Tieren".
                          ;-)

                          Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige Beförderung von Gütern, die einschließlich Hänger ein höheres zGg als 3,5 t haben. Das kann, muss aber nicht entgeltlich sein.

                          Werkverkehr ist wie gesagt Güterkraftverkehr und zwar für eigene Unternehmenszwecke, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind:
                          - Eigentum der Güter liegt beim Unternehmer oder diese sind von ihm hergestellt, gewonnen, verkauft, vermietet etc. worden
                          - der Transport darf nur eine Nebentätigkeit im Vergelich zur Gesamttätigkeit der Firma sein
                          - der Transportzweck darf nur der Lieferung zum oder vom Betrieb bzw. Fahrten zwischen den Betriebsstätten dienen
                          - der Transport darf nur von Fahrzeugführern durchgeführt werden, die dem Personal der Firma angehören (natürlich auch Leiharbeiter)

                          Nur wenn alle Bestimmungen zutreffen ist Güterverkehr = Werkverkehr. Also ganz unabhängig von der Ausgangsfrage kann hier kein Werkverkehr vorliegen. Denn die TE ist nicht gewerblich unterwegs und nicht Arbeitnehmer der Firma, die die KFZ zur Verfügung stellt.

                          Kommentar

                          • Lafite
                            • 28.12.2007
                            • 2741

                            #14
                            Danke :-)

                            Kommentar

                            • Tambo
                              • 23.07.2003
                              • 1878

                              #15
                              Es sind hier zwei Stufen zu prüfen,

                              erste Frage ist es eine geschäftsmäßige Beförderung von Gütern oder ist es privat



                              Wenn es privat ist, dann bleibt es privat, ganz egal ob das Pferd zum Turnier oder zum Ausreiten gefahren wird.

                              Interessant wird es rechtlich, wenn es ein Schulpferd ist. Und das Zugfahrzeug dem Hof gehört, auf dem das Pferd steht.

                              Dann wäre zu fragen, ob es als Werkverkehr oder sonstiger Güterverkehr zu werten ist.

                              Und was ist, wenn man für einen Reitbetrieb das Schulpferd zum Turnier fährt. Fällt das dann unter gewerbliche Güterbeförderung.

                              Definition Gewerbe
                              Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

                              Dann wird es wieder privat, weil die Gewinnerzielungsabsicht und die Dauerhaftigkeit fehlt.

                              Kommentar

                              • Ramzes
                                • 15.03.2006
                                • 14700

                                #16

                                ...und da muß auch was angemeldet werden ,...


                                ...und um die Sache noch komplizierter zu machen , ...die Sache mit dem km-Radius
                                Zuletzt geändert von Ramzes; 03.05.2014, 17:40.

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