Anhebung der Beiträge zur Berufgenossenschaft

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neue Beiträge
  • Angiehol
    • 28.04.2009
    • 1729

    Anhebung der Beiträge zur Berufgenossenschaft

    Hat schon jemand irgendwo neue Beitragssätze gesehen???? Ich habe gerade den Fragebogen bekommen. Hier in Schleswig Holstein werden die Beiträge ja wohl angehoben??

  • #2
    Ach, es ging um Erhöhungen? Hab das Schreiben auch bekommen...zum Glück bin ich beitragsfrei (zumindest war das bisher so) wegen "Liebhaberei" :-)

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    • Angiehol
      • 28.04.2009
      • 1729

      #3
      Wann ist es Liebhaberei? Also nicht steuerrechtlich, das weiß ich, sondern für die BG??

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      • #4
        Pferd 1 ist reines Hobby-Reitpferd, weder Zucht (aktuell) noch kommerzielles Reitpferd (Schulpferd). Pony 2 ist reiner ungerittener Beisteller. Ich glaube ich sollte den Zweck damals angeben, diese Wortwahl "Liebhaberei" haben die übernommen....müsste ich noch mal in die Unterlagen schauen. Also meine Pferdehaltung ist keine Produktionsstätte, nichts zum Geld verdienen und ohne Personal. Sie gelten als reines Hobby und das ist nicht beitragspflichtig. Ach, und das Weideland (2 ha) gilt nur als Pferdeauslauf, da war auch nichts "zu holen".

        PS: Also wenn ich einen Unfall habe im Zusammenhang mit den Pferden, springt meine normale gesetzlicheKrankenversicherung/Pflegeversicherung ein, keine Berufsgenossenschaft/Berufsunfallversicherung oder ähnliches.
        Zuletzt geändert von Gast; 02.10.2013, 21:10.

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        • #5
          Also bei uns in Brandenburg kostest jedes Zuchtpferd (egal ob Zuchtstute, Fohlen oder Jährling) 198,00 Euro im Jahr. Liebhaberei gibt es bei der BG nicht. Wer züchtet und eigenes Land besitzt (ab 0,2 Hektar) ist beitragspflichtig, egal ob er Gewinne erwirtschaftet. Ausgenommen davon ist die bloße Haltung von eigene Reit- oder Turnierpferde, wenn sie durch den Besitzer selbst versorgt werden.
          Zuletzt geändert von Gast; 02.10.2013, 21:22.

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          • #6
            Zitat von Ara Beitrag anzeigen
            Ausgenommen davon ist die bloße Haltung von eigene Reit- oder Turnierpferde, wenn sie durch den Besitzer selbst versorgt werden.
            Das schrieb ich doch auch.

            Ich zitiere ein Schreiben aus August 2013: Ihren Angaben zufolge betreiben Sie eine nicht gewerbsmäßige Pferdehaltung (Hobby, Liebhaberei). Die vorhandenen Flächen dienen dabei den Pferden/Ponys ganz bzw. teilweise als Auslauf und zur Futtergrundlage. Versicherungsschutz besteht bei allen zur ordnungsgemäßen Bewirtschaft der Ländereien erforderlichen Tätigkeiten und bei der notwendigen Versorgung der Pferde/Ponys. [...] Füttern, putzen, Misten, Führen zum Weidegang[...] Ausgenommen vom Versicherungsschutz ist ausdrücklich die Ausübung des Reit- und Fahrsports. Im Rahmen einer nicht gewerbsmäßigen Pferdehaltung stellt das Reiten keine betriebsnotwendige, sondern eigenwirtschaftliche Tätigkeit dar. [...] Ihr Beitragskonto ist ausgeglichen. Anzahl der Pferde: 2, Angegebenes Grünland/Allgemeine Arbeiten: 2 ha (bei letzterem weiß ich nicht mehr ob explizite Angaben gemacht werden mussten, ob es sich um eigenes Land oder um Pachtland handelt...aber bei eigenem Land kontaktieren die einen ja eh über das Grundbuch, was bei mir wegfällt, da es nicht mein Land ist.

            Da stellt sich mir die Frage: Ist Zucht für die gleich gewerblich?! Also wenn ich aus meiner Stute ein Fohlen ziehe, ist es steuerrechtlich ja nicht mal gewerblich. Wo ziehen die bei der BG die Grenze?

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            • Angiehol
              • 28.04.2009
              • 1729

              #7
              Im Gegensatz zum Steuerrecht (Gewinnerzielungsabsicht) genügt für das BG die Zucht an sich, wenn ich das alles richtig gelesen habe. Das hat wohl nichts mit gewerblich oder nicht zu tun, sondern damit dass man als Züchter als Unternehmer gilt und auch in der Tierseuchenkasse so gehandhabt wird.

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              • #8
                Auf jeden Fall ist das genau so ein Käse wie diese 85tsd SEPA-Ermächtigungsformulare die im Moment durch die Post wabern wie brei Die Dame mit der ich telefonierte um mir erstmal ins Reine zu fragen, wie denn die Pferde ordnungsgemäß einzuteilen wären, war auch schon ganz verzweifelt weil natürlich zu jedem der 40.000 Formulare die sie verschickt haben, telefonische Nachfragen kommen und schon im April die erste Beitragsberechnung (nach irrsinnig komplizierten Formeln versteht sich, wäre ja auch doof wenn da aus Versehen irgendjemand durchblicken könnte ) erfolgen soll.
                Fest steht lediglich, dass es für die pferdehaltenden Betriebe eine saftige Beitragssteigerung gibt. Die mag zum Teil gerechtfertigt sein und ich kann auch den Unmut der nicht pferdehaltenden Landwirte verstehen, die keine Lust haben, für die teuren Pferdeunfälle mit aufzukommen, aber so richtig gerecht wird es wohl dennoch nicht zugehen bei der Beitragsberechnung. Denn die Gefahr die z.B. von einem Aufzuchtpferd ausgeht kann in einem gut geführten Betrieb u.U. nur 1/10 so groß sein wie in einem, wo die Pferde bis dreijährig nicht angefasst werden und für den Schmied regelmäßig sediert werden müssen. Ich denke dass das auch Stoff für ein Gutachten hergäbe mit dem man u.U. gegen zu hohe Beiträge Widerspruch einlegen könnte. Ich bin sonst nicht dafür mit jedem Mist gleich vor Gericht zu ziehen aber es geht da für viele Pferdehalter um die Existenz da die Gewinne aus der Pferdehaltung (wo sie überhaupt vorhanden sind) eher mal mager sind und der eine oder andere Betrieb vielleicht vor der Frage steht, den Laden dicht zu machen was ja eine weitere Schwächung der Pferdewirtschaft im Land mit sich brächte an der auch Arbeitsplätze hängen. Aber die Sesselpuperfraktion denkt wie üblich nicht von 12 bis Mittag

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                • #9
                  @ Kareen,

                  da zieht euch warm an. Ich habe das bis 2 Instanzen (bis Landessozialgericht Potsdam) im einstweiligen Rechtsschutz durchgeklagt. Es hat keine Einsicht bei den Richtern gegeben. Einzige Antwort im persönlichen Gespräch mit dem Vorsitzenden war, die 1.500,00 Euro (für 3 Zuchtstuten, 7 Jungtiere in 2010) sollte man schon haben. In 2011 (für 2010) waren es 139,00 € pro Zuchttier in 2012 (für 2011) waren es bereits 198,00 €. Ich habe mich immer gewundert, warum es hier im HG nie einen Aufschrei gegen die BG-Beiträge (Erhöhung) gab. Jetzt ist es mir klar. Da der Großteil von euch nicht zur BG Mittel- und Ostdeutschland gehört, seid ihr wohl bis dato von dieser Abzocke verschon geblieben. Die Erhebungsbögen sahen auch bei uns Anfang 2011 so harmlos aus.

                  Kommentar

                  • Calt
                    • 02.12.2011
                    • 2171

                    #10
                    Ups, ich habe noch nix bekommen bis jetzt. Da hat man ja wieder was, worauf man sich freuen kann.

                    Kommentar


                    • #11
                      Sei sicher, das kommt noch. Die vergessen keinen, leider!

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                      • anna1511
                        • 08.02.2011
                        • 84

                        #12
                        der Pferdehalter, die eierlegende Wollmilchsau, oder was ???




                        Widerspruch einlegen: Beitragsbescheide landwirtschaftlichen...


                        2014-05-11 Für große Unsicherheit in pferdehaltenden landwirtschaftlichen Betrieben sorgen die Beitragsbescheide der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die dieser Tage verschickt wurden. In vielen Fällen müssen die Betriebe mit einer erheblichen Kostensteigerung rechnen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) empfiehlt allen betroffenen Betrieben, umgehend und fristgerecht Widerspruch einzulegen.

                        Zum 1. Januar dieses Jahres wurden alle regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zur bundesweit zuständigen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zusammengelegt. Hiervon berührt sind landwirtschaftliche Pferdehaltungen im Haupt- und Nebenunternehmen. Gewerbliche und vereinsgeführte Pferdehaltungen, die bei der Berufsgenossenschaft Verkehr oder der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichert sind, sind nicht betroffen. Die Zusammenlegung zur SVLFG führt zu bundesweit einheitlichen Beiträgen und zu einer stärkeren Differenzierung innerhalb der Pferdehaltungen. Unterschiedliche Faktoren beeinflussen die neuen Beiträge. Die innerhalb der letzten Wochen versendeten Beitragsbescheide weisen teils erhebliche Beitragsunterschiede zu den Bescheiden der letzten Jahre auf. FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach erläutert: „Mit Vertretern verschiedener Landes- und Zuchtverbände war die FN in diesen Änderungsprozess eingebunden. Wir konnten in den Gesprächen mit der Berufsgenossenschaft unseren Sachverstand einbringen, aber erst seit April, als mit dem Versand der Beitragsbescheide begonnen wurde, erfahren wir überhaupt, welche Beiträge von nun an auf unsere Landwirte zukommen, die Pferdezucht, Pensionspferdehaltung oder Ausbildung zu ihrem Erwerb gemacht haben. Das Bild wird sich in den nächsten Wochen vervollständigen. Schon heute wissen wir aber, dass wir mit teils drastisch steigenden Beiträgen zu rechnen haben. Wenn es hart auf hart kommt, kann das dazu führen, dass manche Landwirte ihren Pferdebetrieb einstellen müssen."
                        Um eine Prüfung der Beitragsbescheide zu ermöglichen, wird den betroffenen Betrieben geraten, zunächst einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid zu erheben. Der Widerspruch kann formlos (Formulierungsbeispiel: Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom xx.xx.2014 Widerspruch ein) unter Angabe des Aktenzeichens erfolgen und ist an die ausstellende Stelle des Bescheides zu übersenden. Für eine individuelle Rechtsberatung sollte ein Jurist oder die landwirtschaftliche Beratungsstelle in Anspruch genommen werden. Es ist größte Eile geboten, denn in manchen Regionen, in denen die Bescheide schon im April verschickt wurden, läuft die Widerspruchsfrist in wenigen Tagen aus.
                        Mit der Zielsetzung, einen bundesweiten Überblick der Beitragsentwicklung in der Pferdehaltung erstellen zu können, werden betroffene landwirtschaftliche Betriebe gebeten, ihre Beitragsbescheide der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (per Fax 02581-63627211) zu übersenden. Dieser Überblick ist notwendig, damit die FN weitere Schritte prüfen kann. fn-press




                        Quelle:
                        http://holsteiner-verband.de/front_content.php?client=1&lang=1&idart=6633

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                        • #13
                          Vielleicht sind ein flächendeckender Aufstand und Sammelklagen erfolgreicher, als das Vorgehen von einzelnen Pferdezüchtern. Viele der Züchter in Brandenburg sind in 2011 gleich eingeknickt und haben brav bezahlt.

                          Professionelle Hilfe gibt es gerne hier:
                          www.kanzlei-bahnweg.de oder sich auch bei anderen Kollegen, die sich mit der Landwirtschaft auskennen.
                          Zuletzt geändert von Gast; 11.05.2014, 12:12.

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                          • Roddick
                            • 07.10.2008
                            • 1485

                            #14
                            Wir teilen die BG-Erhöhung auf uns Einsteller je Tier auf.
                            Das ist der pure Wahnsinn!!

                            Für unsere 4 Tiere wären es innerhalb der nächsten 3 Jahre gut 500 € im Jahr mehr.

                            Kommentar

                            • Dark-Angel
                              • 04.12.2008
                              • 1408

                              #15
                              Hier hab ich noch einen interessanten Beitrag von der FN, zu den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft, gefunden. http://www.pferd-aktuell.de/fn/newst...genossenschaft

                              Kommentar


                              • #16
                                Aus meiner "Liebhaberei" wollen die nun doch plötzlich auch Beiträge rausziehen. Vor einem halben jahr hierß es noch folgendermaßen:
                                Zitat von Bleßvoß Beitrag anzeigen
                                Ich zitiere ein Schreiben aus August 2013: Ihren Angaben zufolge betreiben Sie eine nicht gewerbsmäßige Pferdehaltung (Hobby, Liebhaberei). Die vorhandenen Flächen dienen dabei den Pferden/Ponys ganz bzw. teilweise als Auslauf und zur Futtergrundlage. Versicherungsschutz besteht bei allen zur ordnungsgemäßen Bewirtschaft der Ländereien erforderlichen Tätigkeiten und bei der notwendigen Versorgung der Pferde/Ponys. [...] Füttern, putzen, Misten, Führen zum Weidegang[...] Ausgenommen vom Versicherungsschutz ist ausdrücklich die Ausübung des Reit- und Fahrsports. Im Rahmen einer nicht gewerbsmäßigen Pferdehaltung stellt das Reiten keine betriebsnotwendige, sondern eigenwirtschaftliche Tätigkeit dar. [...] Ihr Beitragskonto ist ausgeglichen. Anzahl der Pferde: 2, Angegebenes Grünland/Allgemeine Arbeiten: 1 ha
                                Jetzt wollen die fast 250,-€ von mir haben. Ich habe Widerspruch eingelegt, aber bisher noch nichts weiter gehört. Telefonisch sagte man mir bereits, dass es eine leichte "Überforderung" gäbe mit zahlreichen Anfragen und Widersprüchen....

                                Kommentar


                                • #17
                                  Zitat von Bleßvoß Beitrag anzeigen
                                  Aus meiner "Liebhaberei" wollen die nun doch plötzlich auch Beiträge rausziehen. Vor einem halben jahr hierß es noch folgendermaßen:

                                  Jetzt wollen die fast 250,-€ von mir haben. Ich habe Widerspruch eingelegt, aber bisher noch nichts weiter gehört. Telefonisch sagte man mir bereits, dass es eine leichte "Überforderung" gäbe mit zahlreichen Anfragen und Widersprüchen....
                                  Bei der BG gibt es keine Liebhaberei (s.h. mein Beitrag oben). Sobald du Zuchtpferde auf eigenem Land hältst, bist du dabei. Keine Beiträge fallen an, wenn du lediglich Turnierpferde oder Reitpferde hältst, die nur von dir oder dem Partner (keine entgeltliche Überlassung) geritten und versorgt werden. Es dürfen keine Arbeitskräfte zur Versorgung der Tiere beschäftigt werden.

                                  Ein Widerspruch wirkt sich nicht auf die Fälligkeit der Beiträge aus. Das geht nur über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

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                                  • Osterlerche
                                    • 16.09.2009
                                    • 2243

                                    #18
                                    Wie ist das dann ,wenn man mit Reiten bzw. Reitlehrer sein Geld verdient ,das ist doch keine Liebhaberei oder ? Da hat mein Nochmann aber schlechte Karten .

                                    Kommentar


                                    • #19
                                      Zitat von Ara Beitrag anzeigen
                                      Bei der BG gibt es keine Liebhaberei (s.h. mein Beitrag oben). Sobald du Zuchtpferde auf eigenem Land hältst, bist du dabei. Keine Beiträge fallen an, wenn du lediglich Turnierpferde oder Reitpferde hältst, die nur von dir oder dem Partner (keine entgeltliche Überlassung) geritten und versorgt werden. Es dürfen keine Arbeitskräfte zur Versorgung der Tiere beschäftigt werden. Ein Widerspruch wirkt sich nicht auf die Fälligkeit der Beiträge aus. Das geht nur über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
                                      Es sind nur Reitpferd bzw. Beisteller, ohne Zucht (bisher zumindest, aber das ist ja egal)
                                      Stand meiner Information gestern war (hab zufälligerweise gestern Post bekommen)
                                      Nicht versichert, ist das Reiten bzw. die Ausübung des Reitsports als Hobby, weiterhin.

                                      Aber die für die Bewirtschaftung der Fläche auf denen die Pferde stehen (1ha) sei eben versicherungpflichtig. Ich könnte mir ja die Beine brechen beim Zaun ziehen und abäppeln.
                                      Da das Land aber von jemand anderem gepachtet ist, der die Fläche auch bewirtschaftet (und dementsprechend bereits Beiträge für die selbe Fläche zahlt) und mir nur unentgeltlich zum Abweiden zur Verfügung stellt, denke ich dass ich da zumindest drumherumkommen könnte.

                                      Kommentar

                                      • MÄXI01
                                        • 08.02.2010
                                        • 562

                                        #20
                                        Hatte genau dieses Thema im März diesen Jahres
                                        BG war hier zum schauen ! eigendlich nur wegen meinem Mann ,selbständiger Forstwirt.
                                        Es wurde überall geschaut usw. da enddeckte er die Pferde u. schon ging es los mit der Fragerei.
                                        Habe dann gesagt ist unter 1ha bekommen dann eben zugekauftes Heu u.alles privat ohne Helfer usw.ob Pacht oder Eigenland ist dabei vollkommen egal lt. BG .Es wurden auch jede Menge andere Dinge inspiziert die nichts mit der Selbsständigkeit meines Mannes zu tun hatten selbst der Treppenaufgang im Privathaus usw.
                                        viele Grüße Mäxi01

                                        Kommentar

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