BGH Urteil: Hunde und Katzen haltung grundsätzlich in Mietwohnungen nicht verboten

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  • Kat
    • 12.05.2004
    • 3536

    #21
    zumindestens hier gibts viele Tiermedizinstudenten, die genau solche Hunde mittags ausfuehren, oder den Hund tagsueber eben komplett uebernehmen.

    Ich erinnere mich an diverse Tierheimbesuche - nicht nur von mir, auch von anderen Freunden und Bekannten: also finanziell sollte man natuerlich abgesichert sein, um dem Hund auch alles zu ermoeglichen, gleichzeitig sollte man aber den ganzen Tag zuhause sein fuer den Hund. Was denn nun? Wieso darf jemand, der arbeiten geht, keinen Hund haben? Wie gesagt, es gibt diverse Moeglichkeiten, dass der Hund trotzdem Spass hat, ausgefuehrt wird und Zuwendung bekommt. In manchen Berufen kann man sogar einen Hund mitnehmen, bei anderen freuen sich die aelteren Eltern/Schwiegereltern (oder andere gute Freunde/Bekannte) , dass sie tagsueber den Hund sitten koennen ohne die Komplettverantwortung fuer ein Tier uebernehmen zu muessen.

    Ich finde, diese gesamten Argumente haben nichts mit dem Urteil des BGH zu tun.
    Es darf nun eben einfach nicht komplett verboten werden, trotzdem haben doch Vermieter die Wahl, wer einzieht und wer nicht? Ich versteh das Geheule echt nicht. Keiner verlangt, dass ihr Wohnunge und Haeuser vermietet, mit denen ihr nicht reich werdet sondern nur Mehrarbeit und Stress habt.

    @caspar: es waren sogar zwischenzeitlich 6 Katzen - weil eine Katzendame ungeplant 4 Katerchen zur Welt brachte. Ich finde es auch nicht verwerflich Katzen als Freigaenger in einer Wohnung zu halten. Gibt teilweise kleinere Haeuser und groessere Stadtwohnungen. (gilt jetzt nicht fuer mich, aber ich finde diese Verallgemeinerungen einfach nur aetzend) Wenn ich eine Wohnung suche, die katzenfreundlich ist, die Gegend sicher genug, gruen genug mit viel Auslaufflaeche fuer die Samtpfoten, dann kann ich auch 2 Katzen in einer Wohnung "halten" denn dann schlafen sie drin und sind ansonsten draussen.
    Und wenn ein Vermieter keine Freilaufkatzen moechte, muss er ja einen Interessenten, der genau dafuer eine Wohnung mit Garten im Erdgeschoss sucht und dies auch vorher angibt und nachfragt, nicht nehmen.
    Bei mir war es kein Problem damals, sie wollten nur keinen Hund im Haus - wenn der Vermieter dann wechselt und der neue Vermieter damit ein Problem hat - kann ich ja nichts dafuer. Ich hatte hier damals sogar auch einen Thread eroeffnet, da es soweit ging, dass der Vermieter vom Balkon aus, die Katzen mit Wasser aus dem eigenen Garten verjagt hat, teilweise waren die Katzen auf dem Weg nach Hause, Katzen absichtlich tagelang im Keller eingesperrt, mit Boellern nach ihnen geworfen... die Liste laesst sich fortsetzen. Wir waren damals im Recht, denn wir hatten die Wohnung mit Katzenhalterlaubnis bekommen, und Freigang lass ich mir nicht verbieten.
    Wenn es nicht passt, wuerde ich persoenlich auch lieber die Wohnung wechseln (was aber auch erstmal bewerkstelligt werden muss) als einen Prozess und Dauerzank zu provozieren. Manch anderer Vermieter und Tierhaltermieter sind da vielleicht anders - aber grundsaetzlich finde ich das Urteil in Ordnung.
    Zuletzt geändert von Kat; 21.03.2013, 14:45.
    Was sogar eine Katze nicht weiß, ist es nicht wert gewußt zu werden!

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    • Kat
      • 12.05.2004
      • 3536

      #22
      nur mal als Beispiel - hier im Haus gibts eigentlich nur Eigentumswohnungen, die sind aber ganz oft vermietet - 12 Parteien wohnen hier, und letztes Jahr 16!!! Hunde - man hat weder einen der Hunde oft gehoert, noch gerochen.
      Was sogar eine Katze nicht weiß, ist es nicht wert gewußt zu werden!

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      • Walesca
        • 15.04.2008
        • 453

        #23
        Also ändern wird dieses Urteil sicher nichts. Ich bin seit einigen Jahren Maklerin und habe viel mit Vermietung zu tun. Hunde und Katzen sind sehr wohl Ablehnungsgründe und zwar die häufigsten. Und wenn ein Vermieter keine Tiere im Haus will, dann ist das so. Da wird er sich dann andere Mieter suchen, die Nachfrage ist schließlich größer als das Angebot.
        Bei bestehenden Mietverträgen mag der Mieter jetzt die Möglichkeit haben sich nachträglich ein Tier anzuschaffen... Aber bei Neuverträgen wird wohl keiner durch dieses Urteil Tiere trotzdem halten dürfen.

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        • Leikakätzchen
          • 18.10.2012
          • 25

          #24
          Darum geht es ja, der Vermieter kann sich ja aussuchen, ob er Tierhalter als Neumieter möchte oder eben nicht. Er darf diese besagte Klausel nur nicht im Mietvertrag verankern. Diese Klausel ist nicht rechtskonform.

          Kommentar

          • peabody
            • 05.01.2011
            • 1480

            #25
            Zitat von Leikakätzchen Beitrag anzeigen
            Darum geht es ja, der Vermieter kann sich ja aussuchen, ob er Tierhalter als Neumieter möchte oder eben nicht. Er darf diese besagte Klausel nur nicht im Mietvertrag verankern. Diese Klausel ist nicht rechtskonform.

            So, und was bedeutet das nun:
            Jeder kann dem Vermieter erzählen "Tiere, nein die haben wir nicht und wollen wir nicht." Und keine 2 Monate später ist ein ganzer Zoo beim Mieter eingezogen.

            Das ist das einzige, was mich daran stört. Das die Menschen noch unehrlicher werden.

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            • tina_178
              • 18.03.2007
              • 3704

              #26
              Es gab ja heute im Radio schon diverse Kommentare zu dem Thema. Die Formulierung "Tierhaltung ist nicht zulässig" ist unwirksam. Das bedeutet aber nicht, dass der Vermieter nun keine Rechte mehr hat. Die Begrenzung auf kleine Tiere wg Wohnungsgröße, eine höhere Kaution oder auch höhere Miete ist sind Dinge, auf die man sich sicherlich einstellen muss. Ebenso eine Begrenzung auf Anzahl und Art der Tiere etc. Da werden viele Rechtsanwälte wieder gut zu tun bekommen.
              Lerne Schweigen, ohne zu platzen !

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              • Libella
                • 20.04.2010
                • 302

                #27
                Ich bin froh, dass ich meinen Hund halten darf und auch meine Exoten, ist alles abgesprochen. Aber es sollte auch Häuser geben, wo die Tierhaltung nicht gestattet ist. Zum wohle von Allergikern. Hab selber so einen Fall im Freundeskreis gehabt, wenn die Person durch das Haus gegangen ist und dort nur ein Hund zu besuch gekommen ist, dann brauchte sie ein Sauertstoffzelt. Genauso meine Tante, sie hat eine starke Allerigie gegen Katzen. Wer schützt jetzt diese Menschen? Oder kann man seine Wohnhäuser als solche von dem Gerichtsurteil herausnehmen?

                Vor allem sollte es eine Entscheidung vom Vermieter bleiben, ob er Tiere in seinem haus haben will oder nicht. Man muss auch an die denken.

                Noch ein Punkt ist es, dass jetzt je nach Wert der Böden und Co. viele Kautionen in die Decke gehen werden. Darauf kann man sich verlassen.

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                • satania
                  • 11.05.2010
                  • 6295

                  #28
                  Heute in den Mittagsnachrichten die Frau, der man das Lama aus ihrer Mietwohnung geholt hat. Hat sich schon gefreut, es zurückzuholen. Hoffe doch sehr, daß jetzt nicht jeder seine Kuh in die Wohnung stellen kann.

                  Kommentar

                  • Hamburger Wappen
                    • 23.02.2011
                    • 515

                    #29
                    Zitat von satania Beitrag anzeigen
                    Heute in den Mittagsnachrichten die Frau, der man das Lama aus ihrer Mietwohnung geholt hat. Hat sich schon gefreut, es zurückzuholen. Hoffe doch sehr, daß jetzt nicht jeder seine Kuh in die Wohnung stellen kann.
                    Ein Lama in der Mietwohnung Na ja mich wundert heut zu tage nichts mehr , es scheint sowieso das Das Lady Ga Ga Virus sich immer mehr verbreitet.
                    Aber mal zurück das sich jeder eine Kuh in die Wohnung stellen kann , Ich glaube das geht sogar da es ein sehr altes Gesetz gibt wo es jedem Bürger zusteht 1 Milchkuh zu halten die sogar nicht Pfändbar ist, habe das auch schon selbst gelesen im Gesetzbuch aber frag mich nicht jetzt wo !!
                    Habe zur zeit auch nicht so viel zeit ( wegen Körvorbereitung) um nachzuschlagen aber das gesetz gibt es.

                    @ Ramzez , müsstest du doch finden oder ?
                    Wer uns besuchen möchte kann das hier tun http://reitpony.de.to

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                    • Hamburger Wappen
                      • 23.02.2011
                      • 515

                      #30
                      So hab noch mal schnell geschaut,habe zwar das da gefunden aber nicht das richtige gesetz dazu .

                      Die wichtigste Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist ein Vollstreckungstitel. Darunter versteht man eine gerichtliche Entscheidung oder eine Erklärung einer oder mehrerer Parteien, die einen vollstreckbaren Inhalt enthalten. Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen: Kleintiere in beschränkter Zahl sowie eine Milchkuh oder nach Wahl des Schuldners statt einer solchen insgesamt zwei Schweine, Ziegen oder Schafe, wenn diese Tiere für die Ernährung des Schuldners, seiner Familie oder Hausangehörigen, die ihm im Haushalt, in der Landwirtschaft oder im Gewerbe helfen. Die Unterhaltsschulden können sich neben dem Unterhalt für die Kinder auch aus dem Unterhalt des einstigen Ehepartners zusammensetzen. In einzelnen Fällen ist ebenso die Zahlung von Unterhalt für den ehemaligen Ehepartner von Nöten. Die Höhe der Unterhaltszahlungen wird durch das deutsche Gesetz vorgeschrieben

                      Quelle: http://webcache.googleusercontent.co...&ct=clnk&gl=de
                      Wer uns besuchen möchte kann das hier tun http://reitpony.de.to

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                      • Barbara
                        • 20.05.2010
                        • 324

                        #31
                        Meine Mutter besitzt ein Mietshaus mit 6 Parteien, in dem sie auch wohnt. Eine Zeit lang war im Erdgeschoss ein Kindergarten. Im Mietvertrag stand, dass Hundehaltung nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt ist.

                        Kamen doch eines Tages Mieter einer 2-Zimmer-Wohnung und sagten, sie hätten sich einen Hund angeschafft. Meine Mutter meinte, sie sei damit nicht einverstanden mit Verweis auf den Kindergarten. Es war übrigens ein große, langhaariger Hund - größer als ein Schäferhund auf jeden Fall.

                        Es lief jedenfalls auf eine Klage hinaus - und die Mieter haben Recht bekommen! Sie würden den Hund zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit brauchen. Hier in der Gegend wird übrigens immer extrem mieterfreundlich geurteilt, teilte der RA meiner Mutter mit ...

                        Merke: Ja nachdem, wo man wohnt, sind Mietverträge wirklich nicht das Papier wert, auf das sie gedruckt sind.

                        Kommentar

                        • Hamburger Wappen
                          • 23.02.2011
                          • 515

                          #32
                          Hier hat eine Kuh von dem Gesetz wohl gebrauch gemacht, sie liegt brav im Wohnzimmer
                          Wer rechnet denn mit so etwas? Ein Kuh ist in Schleswig-Holstein durch ein geschlossenes Fenster in ein Wohnhaus gesprungen. Im Wohnzimmer machte sie es sich gemütlich.
                          Wer uns besuchen möchte kann das hier tun http://reitpony.de.to

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                          • Syrah
                            • 01.05.2009
                            • 1741

                            #33
                            Zitat von Kat Beitrag anzeigen
                            zumindestens hier gibts viele Tiermedizinstudenten, die genau solche Hunde mittags ausfuehren, oder den Hund tagsueber eben komplett uebernehmen.
                            Wieso tagsüber übernehmen?? Sollten die nicht in der Uni sein??

                            Ansonsten kann ich nur sagen, dass ich schon weiß, warum ich meine zwei Wohnungen (in meinem Haus, über mir sozusagen) NICHT dauerhaft vermiete, sondern nur an Feriengäste vermiete bzw. sie für meine Gäste nutze. Wir haben vor einigen Jahren mal übelste Erfahrungen mit Mietnomaden gemacht. Die Wohnung war wirklich chic, vorher. Die Betonung liegt auf war... Die hatten auch einen Hund, was erheblich zum Zustand der Wohnung beigetragen hat.

                            Das deutsche Recht ist derart krass benachteiligend für den Vermieter, dass ich keinerlei Anlass sehe, in Deutschland zu vermieten.
                            Of course, they say every atom in our bodies was once part of a star. Maybe I'm not leaving... maybe I'm going home.
                            www.gestuet-hilken.de

                            Kommentar

                            • Kat
                              • 12.05.2004
                              • 3536

                              #34
                              Zitat von Syrah Beitrag anzeigen
                              Wieso tagsüber übernehmen?? Sollten die nicht in der Uni sein??

                              Also ich kann jetzt nur von meinem Umfeld sprechen und da ist/war es so dass, 1. Hunde durchaus mit in die Vorlesungen genommen wurden (Vorlesung - keine Uebung) und nein - es gab weder Zank, noch war es dadurch lauter o.a
                              und 2. gibt es auch Freistunden, Mittagspausen und es soll auch vorkommen, dass es langweilige Vorlesungen gibt, die nicht viel bringen (Kaeseherstellung zum Beispiel) kombiniert mit einer vorherigen Freistunde ist da definitiv Zeit, einen Hund tagsueber auszufuehren. Wenn nicht als Student, wann dann?
                              Und PS: nur damit keine Missverstaendnisse aufkommen - es gibt derzeit sogar die 100% Anwesenheitspflicht in Uebungen und speziellen Vorlesungen, und trotzdem gibt es genug Zeitraeume um auch mal tagsueber mit dem Hund oder gar dem Pferd eine Runde zu drehen.
                              Was sogar eine Katze nicht weiß, ist es nicht wert gewußt zu werden!

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