zumindestens hier gibts viele Tiermedizinstudenten, die genau solche Hunde mittags ausfuehren, oder den Hund tagsueber eben komplett uebernehmen.
Ich erinnere mich an diverse Tierheimbesuche - nicht nur von mir, auch von anderen Freunden und Bekannten: also finanziell sollte man natuerlich abgesichert sein, um dem Hund auch alles zu ermoeglichen, gleichzeitig sollte man aber den ganzen Tag zuhause sein fuer den Hund. Was denn nun? Wieso darf jemand, der arbeiten geht, keinen Hund haben? Wie gesagt, es gibt diverse Moeglichkeiten, dass der Hund trotzdem Spass hat, ausgefuehrt wird und Zuwendung bekommt. In manchen Berufen kann man sogar einen Hund mitnehmen, bei anderen freuen sich die aelteren Eltern/Schwiegereltern (oder andere gute Freunde/Bekannte) , dass sie tagsueber den Hund sitten koennen ohne die Komplettverantwortung fuer ein Tier uebernehmen zu muessen.
Ich finde, diese gesamten Argumente haben nichts mit dem Urteil des BGH zu tun.
Es darf nun eben einfach nicht komplett verboten werden, trotzdem haben doch Vermieter die Wahl, wer einzieht und wer nicht? Ich versteh das Geheule echt nicht. Keiner verlangt, dass ihr Wohnunge und Haeuser vermietet, mit denen ihr nicht reich werdet sondern nur Mehrarbeit und Stress habt.
@caspar: es waren sogar zwischenzeitlich 6 Katzen - weil eine Katzendame ungeplant 4 Katerchen zur Welt brachte. Ich finde es auch nicht verwerflich Katzen als Freigaenger in einer Wohnung zu halten. Gibt teilweise kleinere Haeuser und groessere Stadtwohnungen. (gilt jetzt nicht fuer mich, aber ich finde diese Verallgemeinerungen einfach nur aetzend) Wenn ich eine Wohnung suche, die katzenfreundlich ist, die Gegend sicher genug, gruen genug mit viel Auslaufflaeche fuer die Samtpfoten, dann kann ich auch 2 Katzen in einer Wohnung "halten" denn dann schlafen sie drin und sind ansonsten draussen.
Und wenn ein Vermieter keine Freilaufkatzen moechte, muss er ja einen Interessenten, der genau dafuer eine Wohnung mit Garten im Erdgeschoss sucht und dies auch vorher angibt und nachfragt, nicht nehmen.
Bei mir war es kein Problem damals, sie wollten nur keinen Hund im Haus - wenn der Vermieter dann wechselt und der neue Vermieter damit ein Problem hat - kann ich ja nichts dafuer. Ich hatte hier damals sogar auch einen Thread eroeffnet, da es soweit ging, dass der Vermieter vom Balkon aus, die Katzen mit Wasser aus dem eigenen Garten verjagt hat, teilweise waren die Katzen auf dem Weg nach Hause, Katzen absichtlich tagelang im Keller eingesperrt, mit Boellern nach ihnen geworfen... die Liste laesst sich fortsetzen. Wir waren damals im Recht, denn wir hatten die Wohnung mit Katzenhalterlaubnis bekommen, und Freigang lass ich mir nicht verbieten.
Wenn es nicht passt, wuerde ich persoenlich auch lieber die Wohnung wechseln (was aber auch erstmal bewerkstelligt werden muss) als einen Prozess und Dauerzank zu provozieren. Manch anderer Vermieter und Tierhaltermieter sind da vielleicht anders - aber grundsaetzlich finde ich das Urteil in Ordnung.
Ich erinnere mich an diverse Tierheimbesuche - nicht nur von mir, auch von anderen Freunden und Bekannten: also finanziell sollte man natuerlich abgesichert sein, um dem Hund auch alles zu ermoeglichen, gleichzeitig sollte man aber den ganzen Tag zuhause sein fuer den Hund. Was denn nun? Wieso darf jemand, der arbeiten geht, keinen Hund haben? Wie gesagt, es gibt diverse Moeglichkeiten, dass der Hund trotzdem Spass hat, ausgefuehrt wird und Zuwendung bekommt. In manchen Berufen kann man sogar einen Hund mitnehmen, bei anderen freuen sich die aelteren Eltern/Schwiegereltern (oder andere gute Freunde/Bekannte) , dass sie tagsueber den Hund sitten koennen ohne die Komplettverantwortung fuer ein Tier uebernehmen zu muessen.
Ich finde, diese gesamten Argumente haben nichts mit dem Urteil des BGH zu tun.
Es darf nun eben einfach nicht komplett verboten werden, trotzdem haben doch Vermieter die Wahl, wer einzieht und wer nicht? Ich versteh das Geheule echt nicht. Keiner verlangt, dass ihr Wohnunge und Haeuser vermietet, mit denen ihr nicht reich werdet sondern nur Mehrarbeit und Stress habt.
@caspar: es waren sogar zwischenzeitlich 6 Katzen - weil eine Katzendame ungeplant 4 Katerchen zur Welt brachte. Ich finde es auch nicht verwerflich Katzen als Freigaenger in einer Wohnung zu halten. Gibt teilweise kleinere Haeuser und groessere Stadtwohnungen. (gilt jetzt nicht fuer mich, aber ich finde diese Verallgemeinerungen einfach nur aetzend) Wenn ich eine Wohnung suche, die katzenfreundlich ist, die Gegend sicher genug, gruen genug mit viel Auslaufflaeche fuer die Samtpfoten, dann kann ich auch 2 Katzen in einer Wohnung "halten" denn dann schlafen sie drin und sind ansonsten draussen.
Und wenn ein Vermieter keine Freilaufkatzen moechte, muss er ja einen Interessenten, der genau dafuer eine Wohnung mit Garten im Erdgeschoss sucht und dies auch vorher angibt und nachfragt, nicht nehmen.
Bei mir war es kein Problem damals, sie wollten nur keinen Hund im Haus - wenn der Vermieter dann wechselt und der neue Vermieter damit ein Problem hat - kann ich ja nichts dafuer. Ich hatte hier damals sogar auch einen Thread eroeffnet, da es soweit ging, dass der Vermieter vom Balkon aus, die Katzen mit Wasser aus dem eigenen Garten verjagt hat, teilweise waren die Katzen auf dem Weg nach Hause, Katzen absichtlich tagelang im Keller eingesperrt, mit Boellern nach ihnen geworfen... die Liste laesst sich fortsetzen. Wir waren damals im Recht, denn wir hatten die Wohnung mit Katzenhalterlaubnis bekommen, und Freigang lass ich mir nicht verbieten.
Wenn es nicht passt, wuerde ich persoenlich auch lieber die Wohnung wechseln (was aber auch erstmal bewerkstelligt werden muss) als einen Prozess und Dauerzank zu provozieren. Manch anderer Vermieter und Tierhaltermieter sind da vielleicht anders - aber grundsaetzlich finde ich das Urteil in Ordnung.
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