Mal sehen wo das hinführt
Pferdesportverband Rheinland bangt um seine Existenz
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So geht das im rheinischen Langenfeld, dem "Schilda" des deutschen Pferdesports:
(Auszug aus der Einladung zur Mitgliederversammlung am 29.04.2013)
3. Stand Angelegenheit Landesrechnungshof
a) Verzicht auf Inanspruchnahme auf mögliche Regressansprüche gegenüber den damaligen Vorstandsmitgliedern
Begründung: Es besteht die Möglichkeit, dass im Zusammenhang mit dem Rückforderungsverfahren die damaligen, ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder des Pferdesportverbandes Rheinland wegen etwaiger Schadensersatzansprüche in Anspruch genommen werden könnten. Die insoweit dem Präsidium und Vorstand bekannten Fakten ergeben sich aus dem Widerspruchs- und Rückforderungsbescheid der Landwirtschaftskammer NW vom 4.7.2012, der von jedem Mitglied des PSVR bei der Geschäftsstelle kostenfrei angefordert werden kann. Aus dem Bescheid ist ersichtlich, dass sämtliche geflossenen öffentlichen Mittel dem Zweck, nämlich Errichtung der Anlage des PSVR auf Gut Langfort, zugeführt worden sind. Erkenntnisse, dass dabei eventuell unrechtmäßige persönliche Bereicherungen stattgefunden hätten, ergeben sich aus diesen Unterlagen nicht.
Sollte der PSVR nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens nicht weiter lebensfähig sein, würde die Verfolgung möglicher Schadensersatzansprüche ohnehin keinen Sinn machen. Würde der PSVR nach Abschluss des Verfahrens finanziell weiterhin bestehen können, wäre es nach Auffassung des Präsidiums nicht verhältnismäßig, ehemalige ehrenamtliche Vorstandsmitglieder mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu überziehen. Falls die Mitgliederversammlung keinen Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche ausspricht, wäre der Verband jetzt gehalten, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies hätte zur Folge, dass nicht unerhebliche Kosten entstehen würden, die relativ kurzfristig kassenwirksam würden. Aus diesem Grunde möchten das Präsidium und der Vorstand der Mitgliederversammlung empfehlen, auf eine Verfolgung von etwaigen Ansprüchen gegenüber den damaligen, ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern zu verzichten.
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