...habe letztens mit einer freundin gesprochen,die mit ihrem fohlen eine zulassung zur auktion erhalten hat.
nun ist sie sehr verunsichert,was die juristischen belange angeht.sie meint,der "hobbyzüchter" würde automatisch mit dem verkauf über eine auktion als "gewerbetreibender" eingestuft und hätte damit eine 2-jährige gewährleistungspflicht(mit allem pipapo).
jetzt malt sie sich aus: worst case:käufer findet nach knapp 2jahren pferd doch nicht mehr so toll und sucht (und findet) einen mangel (jaja,muss angeboren sein,bzw. schon vor verkauf bestand gehabt haben),bekommt dann evt. recht und die stallmiete,der kaufpreis,tierarztkosten und und und...müssen zurück gezahlt werden
der offenbarungeid steht vor der tür!!!
wie ist die lage eurer meinung nach einzuschätzen?
wohin soll das führen?alle züchter müssten doch vor einer auktionzulassung zurückschrecken?
nun ist sie sehr verunsichert,was die juristischen belange angeht.sie meint,der "hobbyzüchter" würde automatisch mit dem verkauf über eine auktion als "gewerbetreibender" eingestuft und hätte damit eine 2-jährige gewährleistungspflicht(mit allem pipapo).
jetzt malt sie sich aus: worst case:käufer findet nach knapp 2jahren pferd doch nicht mehr so toll und sucht (und findet) einen mangel (jaja,muss angeboren sein,bzw. schon vor verkauf bestand gehabt haben),bekommt dann evt. recht und die stallmiete,der kaufpreis,tierarztkosten und und und...müssen zurück gezahlt werden

der offenbarungeid steht vor der tür!!!
wie ist die lage eurer meinung nach einzuschätzen?
wohin soll das führen?alle züchter müssten doch vor einer auktionzulassung zurückschrecken?
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