Hallo,
ich habe einige Fragen zur Anrechnung des vollen Deckgeldes und hoffe auf Antworten, wie sowas grundsätzlich geregelt ist. Ein Telefonat mit dem Hengsthalter (groß & renommiert) konnte mir leider nicht die gewünschten Antworten geben und hat mich nur noch mehr verwirrt.
Eckdaten:
- Stute nicht aufgenommen (tierärztliche Bescheinigung fristgerecht beim Hengsthalter eingereicht)
- Besamung nach dem 01. Juli -> lt. agB´s Hengsthalter im Folgejahr volle Deckgeldfreiheit
1. Muss ich im Folgejahr besamen oder ist auch eine Anrechnung für das Jahr danach möglich. Also nicht für 2011 besamen sondern erst 2012 oder 2013.
2. Wird das Deckgeld der Stute "gutgeschrieben" oder dem Züchter?
ich habe einige Fragen zur Anrechnung des vollen Deckgeldes und hoffe auf Antworten, wie sowas grundsätzlich geregelt ist. Ein Telefonat mit dem Hengsthalter (groß & renommiert) konnte mir leider nicht die gewünschten Antworten geben und hat mich nur noch mehr verwirrt.
Eckdaten:
- Stute nicht aufgenommen (tierärztliche Bescheinigung fristgerecht beim Hengsthalter eingereicht)
- Besamung nach dem 01. Juli -> lt. agB´s Hengsthalter im Folgejahr volle Deckgeldfreiheit
1. Muss ich im Folgejahr besamen oder ist auch eine Anrechnung für das Jahr danach möglich. Also nicht für 2011 besamen sondern erst 2012 oder 2013.
2. Wird das Deckgeld der Stute "gutgeschrieben" oder dem Züchter?
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