Registriernummer vom Veterinäramt - Oldenburger

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  • Santica
    • 16.02.2009
    • 2230

    Registriernummer vom Veterinäramt - Oldenburger

    Hi,

    wir haben heute für eine Pensionszuchtstute ein etwas seltsames Schreiben vom Oldenburger Verband bekommen. Wir müssen nun eine Registriernummer vom Veterinäramt nachweisen, wenn eine oldenburgisch eingetragene Stute mit Fohlen bei uns steht - nicht von der Tierseuchenkasse (die hätten wir).

    Wir züchten hauptsächlich Westfalen, da hat noch nie jemand nach so einer Nummer gefragt.

    Könnt Ihr weiterhelfen?

    lg,
    Santica
  • Rossi
    • 16.08.2009
    • 153

    #2
    Auf der Rechnung der Tierseuchenkasse steht die Nummer direkt unter der der TSK. Es geht glaube ich darum, daß damit der Betrieb bei einer Seuchenmaßnahme direkt vom Vet-amt angeschrieben werden kann. Das ist jeweils das für euch zuständige!
    Zuletzt geändert von Rossi; 15.02.2010, 21:21.

    Kommentar

    • Rossi
      • 16.08.2009
      • 153

      #3
      Ich frage mich nur, was interessiert das den Verband?

      Kommentar

      • Climax
        • 24.08.2007
        • 1132

        #4
        Diese Anfrage kam für den BW-Verband auch mit den Abfohlmeldungen.. Ohne Registriernummer kann kein Pferdepass mehr ausgestellt werden..

        Kommentar

        • ponyperdchen
          • 04.02.2010
          • 29

          #5
          Genau. Habe gestern erst mit dem BW-Verband dazu telefoniert. Ist eine neue EU-Vorschrift, die mal wieder vorschnell und nicht wirklich durchdacht, mit vorauseilendem Gehorsam, so eng umgesetzt wurde, wie es ursprünglich wohl nicht mal gefordert worden war...
          Die Registriernummer sollte der "Pferdehalter" (das ist nicht zwingend der Besi sondern der, bei dem das Pferd untergebracht ist!) bereits vom Veterinäramt (übers Landratsamt) bekommen haben. Diese Nummer bekommt auch wer z.B. Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen hält.
          Mit dieser Registriernummer soll - zusammen mit dem Pferdepass - immer verfolgt werden können, wo das Tier derzeit gehalten wird. Der Halter (Hofbesitzer) ist aufgefordert, den Wegzug des Tieres, z.B. durch Verkauf, dem Veterinäramt zu melden (also quasi von "seiner" Registriernummer abzumelden.

          Bin mal gespannt, wer das wie umsetzt! Wir ersticken demnächst in Bürokratie!
          Auf einer Stallgasse glauben die Leute einem alles,
          - vorausgesetzt, man flüstert es ihnen zu...

          Kommentar

          • mone169
            PREMIUM-Mitglied
            • 01.10.2008
            • 679

            #6
            Meiner Meinung nach ist das wieder ne reine Kontrolle und ne absolute Abzocke......fehlt nur noch, dass wir demnächst ne Pferdesteuer zahlen müssen,....
            Pferdehaltung ist bald "Luxus"!
            Meine Püppi!!! Amicella v: Ron William-Akzent II-Luxus-Vollkorn xx

            Kommentar

            • bonnysnoopy
              • 26.01.2009
              • 6225

              #7
              Dieses Schreiben war auch bei meine Abfohlmeldungen mit bei und ich konnte mit der Halterreg. Nr. auch nichts anfangen.
              Also kann ich mine Pferde, die zwar in einem Betrieb stehen auch einfach selber bei der Tierseuchenkasse anmelden und dann die Nummer dort rein schreiben oder muß es die Nummer vomStallbetreiber sein?
              Die Pferde stehen ja quasi vor meiner Haustür!

              Steh auch total auf dem Schlauch!


              http://www.dressurpferdezucht-schmidt.de/

              Kommentar

              • Lilly go lucky
                • 01.03.2008
                • 627

                #8
                @bonnysnoopy: auch wenn man seine Pferde auf einem fremden Betrieb stehen hat, kann die eigene Registriernummer (und die hat man, wenn man seine Tiere bei der Tierseuchenkasse angemeldet hat) verwendet werden, oder aber die Nummer des Betriebes, wo sie stehen.

                Ich frage mich allerdings, ob man dann jedesmal, wenn ein Pferd für eine Zeit woanders steht (z.B. in Beritt ist etc.), den Ortwechsel melden muss???

                Kommentar

                • bonnysnoopy
                  • 26.01.2009
                  • 6225

                  #9
                  Aha! Danke für die Aufklärung!


                  http://www.dressurpferdezucht-schmidt.de/

                  Kommentar

                  • Ramzes
                    • 15.03.2006
                    • 14682

                    #10












                    Das ist so NEU nicht ! Haben aber scheinbar nicht alle gemacht ,...auch Tierseuchenkasse !!
                    Da werden nun die Daumenschrauben etwas angezogen !
                    Hat weder etwas mit Abzocke noch Kontrolle im " konspirativen Sinne " zu tun !
                    Soll der Amtstierarzt etwa im Falle eines Seuchenausbruchs ( s. Anämie ) wie Sherlock Holmes durch die Büsche kriechen , um Pferdebestände ausfindig zu machen , falls eine Sperrzone eingerichtet werden muß ? Das kann es ja wohl nicht sein !!
                    Außerdem stehen die Kosten der TSK in keinem Verhältnis zu den regulären Kosten für Tierkörperbeseitigung !

                    Und das gilt bundesweit !

                    Kommentar

                    • Lindenhof
                      • 17.11.2004
                      • 2253

                      #11
                      Die Registriernummer bei der TSK und die Registriernummer beim Vet-Amt sind nicht dasselbe - beides sind unterschiedliche Stellen und man muss sich seperat registrieren lassen. Das mit dem Vet-Amt haben wir auch erst vor einigen Jahren mitbekommen, dass das eigentlich Pflicht ist. Bis dahin dachte ich, dass es nur die Tierseuchekasse gibt, bei der man sich als Betrieb registrieren lassen soll.

                      @ramzes
                      Die TSK in BW rentiert sich für den Züchter doch. Kann ich doch die CEM-Tupfer der Hengste, die Cervix-Tupfer der Stuten, Fohlenabortuntersuchungen, sonstige Untersuchungen, die einen Großteil des Pferdebestandes betreffen auf Erreger und Resistenzen dort kostenlos vornehmen lassen. Von kann ich hier gut damit leben...
                      www.lindenhof-gstach.de

                      Kommentar

                      • bonnysnoopy
                        • 26.01.2009
                        • 6225

                        #12
                        Und welche der Nummern muß ich dann auf die Abfohlmeldung schreiben?


                        http://www.dressurpferdezucht-schmidt.de/

                        Kommentar

                        • Lindenhof
                          • 17.11.2004
                          • 2253

                          #13
                          Die vom Vet-Amt...
                          www.lindenhof-gstach.de

                          Kommentar

                          • Ramzes
                            • 15.03.2006
                            • 14682

                            #14
                            Tierkörperbeseitigung war nur ein markantes Beispiel , züchten ja nicht alle ! Z.T. gibt es ja auch Impfprogramme u.a. Maßnahmen zur Zucht-Hygiene , Beratung etc.

                            Kommentar

                            • Eberhard
                              • 14.02.2010
                              • 319

                              #15
                              die wollen die 12 stellige Nummer
                              www.scheerwiesenhof-umminger.de

                              Stute von Carpaccio/Forever

                              Kommentar

                              • bonnysnoopy
                                • 26.01.2009
                                • 6225

                                #16
                                Na als ich beim Oldenburger Verband angerufen habe um mich zu erkundigen, sagte mir Frau Busemann- das in Oldenburg beides die gleiche Nummer sei.
                                Daraufhin erklärte ich ihr, das es hier 2 unterschiedliche Nummern sind und welche ich denn nun drauf schreiben soll.
                                Das wußte sie in dem Moment auch nicht und nun schreibe ich beide Nummern einfach drauf und dann sollen sie sich aussuchen welche die richtige ist!


                                http://www.dressurpferdezucht-schmidt.de/

                                Kommentar

                                • Rosadream
                                  • 15.04.2008
                                  • 875

                                  #17
                                  Schwierig daran ist für die Tierhalter wohl auch mal wieder das deutsche Recht mit verschiedenen Zuständigkeiten in den Bundesländern (föderales System). Wenn ich es richtig mitbekommen habe, wurden dazu in verschiedenen Bundesländern die Tierseuchenkassen in den letzten Jahren konsolidiert. Vermutlich war das Voraussetzung, um das neue EU-Recht überhaupt umsetzen zu können. Für Tiereigentümer im Grenzbereich der Zuständigkeiten (sind ja wohl nicht immer nur die Bundesländer sondern teilweise auch Regierungsbezirke), oder Eigentümer, die ihre Tiere häufiger umstellen wegen Ausbildung z.B. ist es dadurch natürlich aufwändiger mit dem Papierkram, wenn ich das richtig sehe.

                                  Hier noch mal ein Link aus Rheinland-Pfalz, wo zumindest das mit der Tierseuchenkasse ganz gut erklärt ist: http://www.lwk-rlp.de/layouts/landwi...ionlanguage=de

                                  Hier auch noch eine interssante Info zur Tollwutimpfung aus dem Jahr 2005 (galt wohl auch nur 2005, aber damit man sieht, welche Vorteile die Meldung auch haben kann): http://www.hallo-pferd.de/news/15338

                                  In einzelnen Bundesländern werden ja wohl auch nicht nur teilweise die Tierkörperbeseitigungen im Seuchenfall übernommen, sondern auch teilweise Tierkosten erstattet (ich rede hier von Pferden; bei Rindern und Schweinen ist das sowieso so, aber da werden ja auch andere Beiträge gezahlt). Allerdings werden in manchen Ländern Beiträge für Pferde erhoben und in anderen ist nur die Meldung verpflichtend.

                                  Im Übrigen kann man nicht hingehen und über die Informationspolitik des Veterinäramtes in Seuchenfall mosern, wie hier teilweise beim TOPIC zu den Tiertötungen im Seuchenfall in BW oder BY geschehen und sich auf der anderen Seite darüber aufregen, dass die Tiere gemeldet werden müssen.
                                  Sollen Vet-amt und TSK in sonem Fall denn auch noch selbst suchen gehen, wo es Tiere gibt ? Vielleicht per Satelit oder mit der Lupe ?
                                  Insofern finde ich es grundsätzlich nachvollziehbar.

                                  Kommentar

                                  • Rosadream
                                    • 15.04.2008
                                    • 875

                                    #18
                                    Organisation der Vetämter in den Bundesländern:

                                    ist anscheinend aber veraltet (aus 2003), aber vielleicht ein Ansatz zum googeln.

                                    Aktueller Beihilfenkatalog RP: http://www.lwk-rlp.de/bilder/mediafi...atalog_TSK.pdf

                                    Und hier ne Telefonnummer zum informieren (RP); habe aber keine Ahnung, ob die auch wegen der Halternummer bescheid wissen: http://www.bitburg-pruem.de/cms/content/view/108/5/


                                    Hinsichtlich der Abfrage der Halternummer durch den Oldenburger Zuchtverband hier noch ein sehr interessanter Artikel: http://www.landkreis-goettingen.de/m...146&topmenu=14
                                    Es stellt sich dadurch die Frage, ob die finanzielle Förderung der Chips durch die TSK NI auch dann erfolgt, wenn die Züchter ihre Tiere in anderen Bundesländern gemeldet haben. Oder müssen die auswertigen Züchter dann zuzahlen ?

                                    Müssen bei den anderen Verbänden auch die Halternummern der Vet-ämter angezeigt werden ?
                                    Weiß jemand was dazu ?

                                    Kommentar

                                    • Rosadream
                                      • 15.04.2008
                                      • 875

                                      #19
                                      Zitat von Rossi Beitrag anzeigen
                                      Ich frage mich nur, was interessiert das den Verband?
                                      Entsprechend dem vorgenannten Link interessiert es den Verband und die TSK wegen der vereinbarten Förderung der Chip-Kosten durch die TSK NI. Damit werden die Kosten für das Chippen der Fohlen für den Züchter günstiger. Ist ja eigentlich eine weitsichtige Vereinbarung. Wie sieht es dazu in anderen Bundesländern aus ?

                                      Kommentar

                                      • bonnysnoopy
                                        • 26.01.2009
                                        • 6225

                                        #20
                                        Achso- dadurch das ich meine Nummer von der TSK, die es ja dann anscheinend eher sein wird, mit auf die Abfohlbescheinigung schreibe erhalte ich das Chippen und Brennen nun für 85 Euro, was ohne die TSK sehr viel teuerer geworden wäre!
                                        Man darf ja auch nicht einfach vom TA chippen lassen sondern nur Chips von der VIT nehmen.


                                        http://www.dressurpferdezucht-schmidt.de/

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                                        von Linu
                                         
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