Bitte nicht vergessen, dass da die bisherigen Kosten für das Ausstellen des Pferdepasses, die nun verpflichtende DNA-Untersuchung (die im Gegenzug dann hoffentlich nur noch einmal im Leben eines Pferdes durchgeführt werden muss) und die übrigen Verwaltungskosten auch enthalten sind.
Registriernummer vom Veterinäramt - Oldenburger
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Es handelt sich hierbei um die Betriebsnummer. Ausschlaggebend ist, wo das Pferd steht. Ist es ein Pensionspferd, müsste auch die Betriebsnummer vom Betriebsleiter gehen. In meinem Fall ist es die Betriebsnummer von meinem Landwirtschaftlichem Betrieb.
Für Gewerbliche ist es ja schon ewig Pflicht seine Tiere beim Vet.Amt zu melden und bei der Tierseuchenkasse. Für private Tierhalter wird das jetzt nachgeholt un meiner Meinung auch mit recht!!
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Zitat von ponyperdchen Beitrag anzeigenMit dieser Registriernummer soll - zusammen mit dem Pferdepass - immer verfolgt werden können, wo das Tier derzeit gehalten wird. Der Halter (Hofbesitzer) ist aufgefordert, den Wegzug des Tieres, z.B. durch Verkauf, dem Veterinäramt zu melden (also quasi von "seiner" Registriernummer abzumelden.
Bin mal gespannt, wer das wie umsetzt! Wir ersticken demnächst in Bürokratie!
Vielleicht kann man damit, den unseriösen Handel von Pferden etwas eindämmen!
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Zitat von mabele Beitrag anzeigenSei mir nicht böse, aber als Landwirtin muss ich jeden Ab. oder Zugang eines Rindes SOFORT melden. Warum sollen dass dann Pferdebetriebe nicht auch so handhaben müssen??
Vielleicht kann man damit, den unseriösen Handel von Pferden etwas eindämmen!Auf einer Stallgasse glauben die Leute einem alles,
- vorausgesetzt, man flüstert es ihnen zu...
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Ich habe heute auch das Schreiben zur Registrierungspflicht für Pferdezüchter mit der Abfohlmeldung erhalten.
Da ich noch nicht so lang dabei bin, hab ich mich mit der TSK nie großartig befasst. Was muss ich denn nun tun?
1. Pferd steht nebenan bei meinem Onkel auf dem Hof, muss ich mich bzw. meine Stute bei der TSK anmelden oder reicht es wenn mein Onkel als Stallbesitzer registriert ist
2. Stute hat nicht aufgenommen und ist entsprechend NICHT tragend, muss ich mir trotzdem eine Registriernummer des Kreisvetamt holen?
Und ich dachte schon, den richtigen Hengst zu finden sei schwierig :-/
Auszug aus der Gebührenordnung der Ndstsk
Bei Pferden hingegen erfolgt 2010 eine Beitragsanhebung um 0,50 € auf 2,00 €. Grund dafür sind in erster Linie die auch von Pferdehaltern zu tragenden 60 % Transport- und Beseitigungskosten der Tierkörperbeseitigung, deren Finanzierung bereits zu einer Entnahme aus der Rücklage geführt hat. Berücksichtigt wurden bei der Anhebung auch teilweise die Kosten der seit 01.07.2009 geltenden Transponderkennzeichnung. Hier übernimmt die Tierseuchenkasse als Beihilfe die Transponderkosten. Im Rahmen der dazu erfolgten Gespräche mit den in Niedersachsen ansässigen Pferdezuchtorganisationen wurde außerdem verabredet, gemeinsam einen Schätzrahmen für Pferde zu erarbeiten.
Lt. Beitragsrechner müsste ich somit 2 € zahlen, aber der Mindestbeitrag beträgt für jeden Beitragspflichtigen 10 €. Ist ja auch nettZuletzt geändert von Roddick; 10.03.2010, 10:02.
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