Hengst ohne 70TT

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  • hike
    • 03.12.2002
    • 6721

    Hengst ohne 70TT

    Hab mal eine Frage: Was passiert mit Hengsten, die gekört, 30TT erfolgreich gelaufen und dann den 70TT auf Grund Verletzung nicht mehr machen konnten?

    LG Hike
    Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!
  • St.Pr.St
    • 06.03.2009
    • 5228

    #2
    Gute Frage ,...aber ich glaube abgekört weil die Leistung fehlt ja oder??
    Wer weiß das??
    http://www.christianwoeber.com

    Kommentar

    • hike
      • 03.12.2002
      • 6721

      #3
      Gab ja mal den in Hanno gekörten ungeprüften, der Fohlen hatte. Die haben Papier bekommen.

      Theoretisch dürfen die ohne 30TT decken. Der Hengst hätte ja eine halbe HLP.

      LG Hike
      Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

      Kommentar

      • aurusfarm
        • 25.07.2009
        • 2812

        #4
        Also wenn der Hengst garnicht mehr belastet werden kann ? So eine Verletzung ? Sonst wäre ja ja eine Verlängerung erstmal dran und dann nachholen später. ( oder mit sonst. Sporterfolgen ) Und bei manchen Verbänden wird ja eine Quali fürs BuCha als Ersatzt sowieso anerkannt , also wenn das schon "drin" ist, dann braucht der Hengst ja keine 70 TT wenn die Noten gut genug waren beim 30 TT glaube ich. ( Oldenburg )

        Aber sonst nicht mehr HB1 eintragungsfähig. Also gekört bleiben die ja eigentlich "lebenslänglich" =)

        Kommentar

        • laconya
          • 22.07.2006
          • 2848

          #5
          Also bis 6jährig sind sie ja im HB 1 und haben die Chance sich fürs BuCh. zu qualifizieren und damit die endgültige Anerkennung zu bekommen.Solange gibt es auch vollwertige Papiere für das jeweilige Zuchtgebiet (bei Einzeldeckgenehmigungen sieht das anders aus). Danach rutschen sie m.M. nach ins Hengstbuch II.Es gibt da aber sicherlich noch die Möglichkeit wieder hochzustufen durch Nachkommenerfolge.

          Kommentar

          • Sammelito
            • 20.05.2007
            • 204

            #6
            Interessantes Thema, ich hätte da noch eine weitergehende Frage: Was passiert mit den Nachkommen von Hengsten, die schon am 30 TT scheitern? Decken dürfen die ja schon vorher. Gibt das ganz normale Papiere mit der Möglichkeit zu Körung oder Staatsprämie für die Nachkommen?

            Kommentar

            • Lynn
              • 17.04.2009
              • 125

              #7
              Soweit ich weiss, haben sie ja eine zugelassene Stutenzahl, diese Fohlen bekommen auf jeden Fall Brand und Papier.
              Darüber hinaus (zumindest bei den Hannos) muß der Hengsthalter dann Strafe zahlen, die Fohlen bekommen trotzdem das volle Papier. Es geht also nicht zu Lasten des Züchters.

              GlG Lynn

              Kommentar

              • Cafet
                • 18.08.2007
                • 141

                #8
                Zitat von Lynn Beitrag anzeigen
                Darüber hinaus (zumindest bei den Hannos) muß der Hengsthalter dann Strafe zahlen, die Fohlen bekommen trotzdem das volle Papier. Es geht also nicht zu Lasten des Züchters.
                Wie hoch ist denn die Strafe?

                Kommentar

                • aurusfarm
                  • 25.07.2009
                  • 2812

                  #9
                  Die "normalen" Papiere sind ja immer mit dem Hengstbuch I Eintragung ( oder Einzeldeckgenehmigung ) zusammengeknüpft. Und bis 3 können die Hengste vorläufigin HB I eingetragen sein, ob oder mit 30 TT. Und so bekommen die Fohlen von dem ersten Deckjahr ganz normale Papiere.

                  Hat glaube ich auch nichts mit dem Stutenzahl zu tun, es sei denn der Hengst bekommt Sonderauflagen mit eine Begrenzung bei der Körung oder ?

                  Kann natürlich auch vom Verband zu Verband unterschiedlich sein, also immer brav Zuchtbuchordnung und Satzung durchlesen =)

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                  • bella
                    • 22.02.2008
                    • 918

                    #10
                    In Sachsen gab es z.B. Bootsmann, einen Belissimo Sohn, der am 70 TT scheiterte.
                    Er deckt nicht weiter, die Fohlen aus den ersten Jahrgängen bekommen aber volles Papier und alle Chancen bez. Körung.

                    Kommentar

                    • St.Pr.St
                      • 06.03.2009
                      • 5228

                      #11
                      Zitat von bella Beitrag anzeigen
                      In Sachsen gab es z.B. Bootsmann, einen Belissimo Sohn, der am 70 TT scheiterte.
                      Er deckt nicht weiter, die Fohlen aus den ersten Jahrgängen bekommen aber volles Papier und alle Chancen bez. Körung.
                      so kenn ich es auch
                      http://www.christianwoeber.com

                      Kommentar

                      • hike
                        • 03.12.2002
                        • 6721

                        #12
                        Scheitern ist ja eine Sache, aber Verletzung doch eine andere (Finde ich zumindest!)

                        LG HIke
                        Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

                        Kommentar

                        • aurusfarm
                          • 25.07.2009
                          • 2812

                          #13
                          Also, wenn die Verletzung heilbar ist, und danach der Hengst noch im Sport gehen kann, ist ja immer die Möglichkeit über Sporterfolge die HB I Eintragung zu erhalten - bekommen. Und ein Antrag auf Verlängerung für 1 Jahr wegen Verletzung geht, glaube ich, immer. Also 70 TT dann ein Jahr später ablegen als sonst. Und dann bekommen die Fohlen weiter von dem Jahr normale Papiere wo der Hengst hätte geprüft werden müssen.

                          Sonst kein Pardon, ich denke es ist auch ganz gut so. Sonst könnte ja ein "Verletzung" vorgetäuscht sein um weiter decken zu können. Wir haben ja nicht gerade wenig Hengste...

                          Kommentar

                          • St.Pr.St
                            • 06.03.2009
                            • 5228

                            #14
                            Zitat von aurusfarm Beitrag anzeigen
                            Also, wenn die Verletzung heilbar ist, und danach der Hengst noch im Sport gehen kann, ist ja immer die Möglichkeit über Sporterfolge die HB I Eintragung zu erhalten - bekommen. Und ein Antrag auf Verlängerung für 1 Jahr wegen Verletzung geht, glaube ich, immer. Also 70 TT dann ein Jahr später ablegen als sonst. Und dann bekommen die Fohlen weiter von dem Jahr normale Papiere wo der Hengst hätte geprüft werden müssen.

                            Sonst kein Pardon, ich denke es ist auch ganz gut so. Sonst könnte ja ein "Verletzung" vorgetäuscht sein um weiter decken zu können. Wir haben ja nicht gerade wenig Hengste...
                            Genau das wäre ja noch schöner da hätten wir nur mehr Verletzte nach dem 30 TT
                            http://www.christianwoeber.com

                            Kommentar

                            • Lynn
                              • 17.04.2009
                              • 125

                              #15
                              @ Cafet

                              Wie hoch die Strafe ist weiss ich nicht!
                              Aber es kann nicht so gravierend sein, da die Hengsthalter das Risiko billigend in Kauf nehmen.

                              Und bei gekörten Hannoveranern ohne Prüfung gibt es doch immer eine Stutenbegrenzung, oder?

                              Kommentar

                              • aurusfarm
                                • 25.07.2009
                                • 2812

                                #16
                                @Lynn : Hast Du recht =) hätte es nie gedacht weill ich noch nie gehört habe als Kundin : Sorry, der Siegerhengst bzw. Preisspitze steht nicht mehr zu Verfügung weill die Stutenanzahl erreicht wurde...

                                Also bei Hannoveraner Verband steht :

                                Nach der Körung müssen die jungen Hengste die Hengstleistungsprüfung ablegen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
                                • Weg 1: De Hengstleistungsprüfung (Stationsprüfung, mindestens 70 Tage).
                                • Weg 3: Die Kombination aus 30-tägigem Veranlagungstest und Turniersportprüfungen (Basis-/Aufbauprüfungen).
                                • Weg 3: Der Einsatz in Dressur- oder Springprüfungen der Klasse S bzw. Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse M. Gekörte Hengste ohne Leistungsprüfung erhalten nur dreijährig eine vorläufige Zuchtzulassung, die auf 100 Stuten begrenzt is
                                Interessant finde ich es bei Oldenburger Verband:

                                Nach abgelegtem 30-Tage-Test mit einer gewichteten Endnote von mindestens 7,0 können die Hengste in den ersten Deckeinsatz gehen.Sie erhalten dann eine vorläufige Eintragung als drei- und vierjährige in das Hengstbuch I.

                                Also ob das so ist noch ? Es war ja, aber keine hat ja so richtig dran gehalten. Und bei Oldenburg gibt's sonst immer bei den Ergebnissen extra wenn eine begrenzte Stutenzahl. Aber das ist, glaube ich, nur bei Sattelkörung wenn die Hengste schon älter sind der Fall.

                                Sonst bei Oldenburg also, 3- und 4-j dürfen die Hengste decken mit nur 30 TT. Für weiteres 70 TT ablegen oder :

                                Zur weiteren vorläufigen Eintragung als fünfjährige müssen sie vierjährig nachweislich mindestens einmal die Wertnote 7,5 in einer Dressurpferde-, Springpferde- oder Geländepferdeprüfung bzw. Eignungsprüfung erreicht haben oder für das Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes nominiert worden sein.
                                Zur endgültigen Eintragung müssen sie als fünfjährige oder sechsjährige den Nachweis für eine Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, Springpferdes oder Geländepferdes erbracht haben.

                                Kommentar

                                • aurusfarm
                                  • 25.07.2009
                                  • 2812

                                  #17
                                  Holsteiner Verband hats dann wieder ganz anders. Da ist der eintrag in HB I noch u.a. mit mind. Stockmass als 3-j 164 cm verbunden. Aber da gibts auch:

                                  3jährige Hengste, die beim Verband gekört wurden, können auf
                                  Antrag des Hengsthalters im ersten Deckjahr vorläufig in das Hengstbuch I des Verbandes,
                                  auch ohne Eigenleistungsnachweis, für einen begrenzten Zucht-einsatz eingetragen werden.

                                  Kommentar

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