Deckunfall - wer haftet?

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  • Sabine2005
    • 17.06.2005
    • 7790

    Deckunfall - wer haftet?

    Gott sei Dank liegt meiner Frage kein persönliches Erlebniss in dieser Art vor.

    Dennoch interessiert es mich, wie hier die Haftung liegt.

    Nicht auszudenken, die Stute würde beim Decken ausschlagen und dem Hengst ein Bein brechen.

    Oder umgekehrt

    Der Hengst verletzt die Stute schwer.

    Sind die Hengste, die im Natursprung decken seitens Ihrer Halter extra Versichert, wenn etwas passiert oder hafte ich als Stutenbesitzer?

    Gibt es dazu irgend einen Passus in Euren Deckverträgen?


    Interessiert mich mal so allgemein.
    Ich habe die Suchfunktion schon genutzt, hier aber nicht wirklich was gefunden (oder falsch gesucht!)
  • Sabine2005
    • 17.06.2005
    • 7790

    #2
    Es gibt hier doch einige, die im Natursprung decken lassen.

    Steht dazu rein gar nix im Deckvertrag?

    Kommentar

    • Lafite
      • 28.12.2007
      • 2741

      #3
      Ich vermute da würde meine Pferdehaftpflicht einspringen, müsste aber mal nachlesen in den Versicherungsbedingungen.

      Kommentar

      • Sabine2005
        • 17.06.2005
        • 7790

        #4
        Also ich wühle mich grade durch diverse Gestüte, die Natursprung anbieten

        Das Landgestüt Sachsen Anhalt hat auf seiner der Homepage folgendes stehen.

        Zitat entnommen von hier: http://www.landgestuet-sachsen-anhal...iten/AGBs.html

        § 9 Haftung
        (1) Das Landgestüt haftet nicht für Schäden und Verletzungen an Stuten, ihren Besitzern oder deren Beauftragten, die durch den Beschäler beim Deckakt, durch die Besamung oder sonstigen mit der Bedeckung der Stute im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten entstehen. Ebenso wird nicht für Schäden und Verletzungen durch die Stute, deren Besitzer oder dessen Beauftragten, die bei diesen Aktivitäten entstehen, gehaftet.



        Das heißt also, das ich für die Tierarztkosten aufkommen muß, sollte meiner Stute was passieren.

        Verstehe ich das richtig, im Umgekehrten Fall - also der Hengst wird verletzt - dann bin ich Haftbar?


        Edit:

        Das Haupt und Landgestüt schreibt in den AGB`s

        Zitat entnommen von dieser Seite: http://www.landgestuet.nrw.de/zuchtb...gsbedingungen/

        § 9
        Sofern eine Stute nachweislich aufgrund einer Deckverletzung eingeht oder getötet werden muss, wird das gezahlte Deckgeld auf Antrag erstattet. Eine Erstattung des gezahlten Deckgeldes kommt nicht in Betracht, wenn die Stute aus sonstigen Gründen vor der Geburt eines aus der Bedeckung stammenden Fohlens eingeht.



        § 10
        Eine Haftung des Landgestüts, seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen wird -soweit zulässig- auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gleiches gilt für auf die Stuten beim Deckakt übertragene Krankheiten und für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
        Zuletzt geändert von Sabine2005; 22.05.2009, 21:46.

        Kommentar

        • Riesoll
          • 01.06.2008
          • 2249

          #5
          Das sieht ja dann wirklich so aus, als wenn der Stutenbesi. für die Schäden "am" Hengst zu haften hat.......
          Die gehen wohl davon aus, dass der Stutenhalter eine Versicherung hat.
          Aber ich denke, dass die LGer die Stuten im Natursprung ohnehin fesseln.
          Ansonsten kann man sich ja nur auf die Erfahrung der Leute berufen, die die Deckstellen führen und diese die Stute dem Hengst auch nur nach gebürdenen Abprobieren hinstellen......
          Hab da auch keine Erfahrung, weil immer besamt wurde.

          Kommentar

          • Sabine2005
            • 17.06.2005
            • 7790

            #6
            Also, die von mir angeschriebenen Haupt- und Landgestüte möchten sich zu dieser Frage wohl nicht äußern und ignorieren mich mit eisigem Schweigen.

            Kommentar

            • harry
              • 18.04.2002
              • 1159

              #7
              Letzendlich entscheidet das gericht wer schuld hat und zahlen soll, bedingungen hin oder her. Ich kan ja auch kein text auf mein auto kleben, das ich nicht verantwortlich bin fur schaden.
              Artz gegen Pferdezuchter: Sie haben nur noch ein Monat zu leben. Fragt Pferdezuchter: Wovon denn?

              Kommentar

              • Sabine2005
                • 17.06.2005
                • 7790

                #8
                Die Rechtsanwältin aus der Pferdezeitschrift "Pferdemarkt" hat meine Anfrage beantwortet:

                Sehr geehrte Frau Koch,

                grundsätzlich haften Sie als Tierhalterin für Schäden, die ihr Tier Dritten zufügt. Geschädigter ist insofern der Hengsthalter, wenn der Hengst durch ihre Stute verletzt wird. Für solche Schäden sollten alle Pferdebesitzer eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dem Hengsthalter wird im Falle der Verletzung des Hengstes durch die Stute beim Natursprung allerdings auch die vom Hengst selbst ausgehende Tiergefahr wie ein eigenes Mitverschulden an dem Schaden angerechnet werden. Wie hoch die Quote der anzurechnenden eigenen Tiergefahr des Hengstes ausfällt, bestimmt sich nach dem Maße, mit dem der Hengst die Verletzung mit verursacht hat. Hier sind dann im Einzelfall Beobachter des Unfallereignisses als Zeugen gefragt. Hat der Hengst die Stute z.B. durch sein Verhalten provoziert und ist dann infolgedessen getreten worden, wird die eigene Tiergefahr des Hengstes wahrscheinlich mit 50% anzurechnen sein. In den meisten Fällen, die nicht beobachtet werden, werden oftmals ohnehin 50% eigene Tiergefahr vom Schaden in Abzug gebracht, da davon ausgegangen wird, dass Tiere sich auch ohne das Zutun Dritter oder anderer Tiere durch die Unberechenbarkeit ihres eigenen Verhaltens verletzen.
                Sie haften allerdings dann nicht wie oben beschrieben, wenn Sie die Pferdezucht beruflich betreiben und die Stute von Ihnen ausschließlich als Nutztier gehalten wird. In diesem Falle haften Sie dann nicht, wenn Sie bei der Beaufsichtigung des Tieres die erforderliche Sorgfalt beachtet haben oder wenn der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt eingetreten wäre. Nun lassen sich beim Natursprung beide Pferdebesitzer gleichermaßen auf ein gewisses gegenseitiges Verletzungsrisiko ihrer Tiere ein - mit ordnungsgemäßer Beaufsichtigung wird hier nicht viel zu erreichen sein. Allerdings müssten Sie als Stutenhalterin dann ggf. nachweisen, dass die Stute z.B. nicht etwa bekannt dafür ist, dass sie auskeilt oder sich zickig verhält und Sie diese Tatsache dem Hengsthalter womöglich verschwiegen haben. Wenn ein solches oder ähnlich fahrlässiges Verhalten ihrerseits nicht vorliegt, dann müssten Sie als gewerbliche Pferdehalterin nicht für den Schaden am Hengst aufkommen.

                Mit freundlichen Grüßen

                Olga A. Voy
                Rechtsanwältin

                Kommentar

                • graylady
                  • 22.02.2006
                  • 99

                  #9
                  Was mich jetzt interessieren würde ist, wenn der HH mit seinem Hengst eine Stute zu decken versucht, die offentsichtlich den Hengst abwehrt (weil noch zu Beginn der Rosse), dieser aber mit Nasenbremse den Hengst doch springen lässt, das wäre für mich fahrlässig Verhalten. Ganz zu schweigen davon, dass ich als Stutenbesitzer Probleme mit einer solchen Vorgehensweise habe, oder wird das üblicherweise (natürlich nicht offiziell) praktiziert??

                  Kommentar

                  • Kuddel
                    Gesperrt
                    • 26.06.2008
                    • 1353

                    #10
                    @ graylady :Es gab bereits Deckverletzungen.
                    Hengst bekam schon tritt in Hoden und wurde Unfruchtbar.
                    Genauso wurden Stuten schon gefesselt obwohl sie nicht Deckberreit waren . Werden gefesselt und vor einen sogenannten Deckbalken gestellt . Wenn die Stute dann u.a. nicht ausweichen kann ,können Blutungen im Genitalbereich auftreten . Auf solche Weise verletzte Stuten lassen sich dann meist nicht mehr im Natursrung decken . Im übrigen ist das wohl ehr eine Vergewaltigung .
                    Ein Hengsthalter , sollte über ausreichende Kenntniss den richtigen Deckzeitpunkt betreffend verfügen .
                    Leider werden Stuten immer noch beim Decken gefesselt . Und das ist leider offizielle Grausamkeit .
                    Zuletzt geändert von Kuddel; 23.06.2009, 07:32. Grund: Tipteufel

                    Kommentar

                    • teuflischer engel
                      • 26.03.2009
                      • 503

                      #11
                      nein die im lg fesseln die stuten nicht , die hengste lassen die auch nur drauf wenn die stuten nicht hauen ...

                      ansonsten bleibt doch die frage auch mit am stutenbesitzer hängen , wer wüder seine stute den decken lassen wenn sie gefesselt würde .würden wir unsd as denn mehr oder weniger dieses gefallen lassen ?


                      habe leider auch den zonk gezogen , war mit meiner hafi zum hengst , der böse beist hundertmal aufspringt und dann die stute vermöbelt beim decken ,die hengsthalter fangen zudem auch an auf die stuten einzutreten , wenn sie dann quitsch und mal den arsch hebt ohne auszukeilen ... zur folge leider ist sie nicht tragend und lässt jetzt beim rossen keinen anderen hengst rann . habe versucht nach 2 vergeblichen rossen wo anders einen drauf zu lassen .unseren araber würde sie lassen ,bei dem warmblüter zeigt sie sich auch , aber hafis kann ich verzweifeln. habe sie nun zu nem bekannten gestellt der 12 haffis hat und nen gekörten hengst und hoffe doch sehr das es nun doch noch was wird
                      Zuletzt geändert von teuflischer engel; 23.06.2009, 07:51.
                      (Rechtschreibfehler dürft ihr behalten!)

                      Neid, Missgunst und Schlaugeschnacke muss sich erst erarbeiten.

                      Kommentar

                      • Kermit
                        • 30.05.2006
                        • 261

                        #12
                        Unsere Friesenstute ließen wir in 2007 im Natursprung decken, da sie im Vorjahr beim Besamen leer blieb.

                        Ich beließ sie beim Hengsthalter, der vermeldete Stute sei in der Hochrosse, würde beim Bedecken still halten. Sie wurde nicht gefesselt, nur gehalten.

                        Nach einer Woche musste ich eine stark blutende Stute abholen, welche durchgedeckt war. Die große innerliche Wunde - vom Uterus in den Bauchraum offen - wurde genäht. Überlebenschancen gerade mal bei 30%.

                        Die Stute überlebte glücklicherweise, Schadenersatz bekam ich vom HH keinen. Nur einen Freisprung für die nächste Saison. Haben wir natürlich nicht in Anspruch genommen.

                        LG Kermit

                        Kommentar

                        • graylady
                          • 22.02.2006
                          • 99

                          #13
                          Zur Erklärung, ist meine 1. Stute, die 1. Bedeckung, natürlich habe ich mich vorbereitet, viel Fachliteratur gelesen, mit dem HH auch alles abgesprochen, aber das es dann so läuft, war echt nicht ausgemacht, ich lasse sie da auch nicht mehr hin.

                          Kommentar

                          • teuflischer engel
                            • 26.03.2009
                            • 503

                            #14
                            willst du pferde mit menschen vergleichen?

                            na in bestimmten dingen schon , warum nicht !!! würstest wohl bei deiner stute daneben stehen und dich drann ergötzen was? ich würde meinen oder mir anvertraute tiere nie etwas zumuten was ich nicht veantworten kann
                            Zuletzt geändert von teuflischer engel; 23.06.2009, 09:14.
                            (Rechtschreibfehler dürft ihr behalten!)

                            Neid, Missgunst und Schlaugeschnacke muss sich erst erarbeiten.

                            Kommentar

                            • teuflischer engel
                              • 26.03.2009
                              • 503

                              #15
                              die frage kam für mich aber so rüber .... sorry wenn ichs dann falsch verstanden habe..
                              (Rechtschreibfehler dürft ihr behalten!)

                              Neid, Missgunst und Schlaugeschnacke muss sich erst erarbeiten.

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