Ab wann gilt ein Fohlen als lebend?

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  • Santica
    • 16.02.2009
    • 2230

    Ab wann gilt ein Fohlen als lebend?

    Hallo,

    ab wann gilt ein Fohlen als lebend?

    Hört sich zunächst wahrscheinlich wie 'ne ziemlich blöde Frage an, aber sie hat einen Hintergrund. Man kann Fohlen im Bauch der Mutter versichern und ab dem 7. Tag nach der Geburt. Es bleibt ein Zeitraum von 7 Tagen, der nicht ganz eindeutig ist.

    Wie ist das mit der Decktaxe geregelt, wenn das Fohlen in den ersten 7 Tagen verstirbt oder sogar in den ersten Lebensstunden?

    Habt Ihr Erfahrungen diesbezüglich?

    Danke,
    Santica
  • fredi
    • 24.02.2006
    • 675

    #2
    Die Versicherung, die ich kenne handhabt es so, dass ab dem 10. Monat der Trächtigkeit bis zum 7. Lebenstag ein Teil der Versicherung greift - und ab dem 7. Tag bis 6 Monate (glaube ich) dann der 2. Teil, der höher ausbezahlt wird.

    Als lebend gilt das Fohlen da quasi erst ab dem 7. Lebenstag.
    Decktaxe hat mit der Versicherung ja erstmal nichts zu tun (kann man vielleicht auch mit versichern) - das ist ja Sache des Hengsthalters, ob da im Folgejahr eine Ermäßigung gegeben wird. Meistens doch bei Nicht-Trächtigkeit.

    Kommentar

    • monelein
      PREMIUM-Mitglied
      • 30.08.2006
      • 1065

      #3
      Hallo,

      gibt es nicht Hengsthalter, bei denen man die Decktaxe erst zahlt, wenn ein lebendes Fohlen geboren wurde??? dachte ich hätte so etwas gelesen......
      hierfür wäre die obige Frage auch interessant...

      lg mone

      Kommentar

      • Santica
        • 16.02.2009
        • 2230

        #4
        Deckgeld

        Hallo,

        erstmal Danke für Eure bisherigen Antworten.

        Es geht um den konkreten Fall, daß ich das halbe Deckgeld angerechnet bekommen würde, wenn das Fohlen unter der Geburt gestorben wäre. Ich soll aber nichts angerechnet bekommen, da das Fohlen wenige Stunden gelebt hat, obwohl es nicht lebensfähig war.

        In diesem Falle wird Ehrlichkeit bestraft.

        @monelein
        Es gibt Hengsthalter, die eine Bearbeitungsgebühr für das Absamen verlangen und man erst bei einem lebenden Fohlen ein sog. Fohlengeld zahlen muß. Ähnliches gibt es beim Landgestüt in Warendorf. Man muß das Fohlen spätestens 7 Tage nach der Geburt melden. Aber wer will im o.g. Fall überprüfen, ob das Fohlen tatsächlich gelebt hat? ... ich weiß, es kann bei einer Obduktion nachgewiesen werden. Aber welcher Hengsthalter wird eine Obduktion verlangen?

        Nich missverstehen, ich will nicht zum Betrug aufrufe. Sondern diese schwammigen ersten 7 Lebenstage ein bißchen beleuchten.

        Lg,
        Santica

        Kommentar

        • raphaelita
          • 03.11.2004
          • 237

          #5
          Also ich kenne das nur so aus dem Trabrennsport. In der Warmblutzucht ist mir das noch nicht begegnet.

          Im Trabrennsport wird nach 7 oder 10 Tage lebenden Fohlen bezahlt. Allerdings kommen hier auch die meisten Fohlen auf den jeweiligen Gestüten zur Welt und nicht "im Privaten Stall".

          Bei unserem Hengst auf Deckstation gilt das Decktaxensplitting. 1. Rate bei Bedeckung und die 2. Rate bei Untersuchung am 60. tragend. Wird nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Untersuchungstermin per Attest nachgewiesen, dass die Stute nicht tragend ist bzw. resobiert hat, wird die Decktaxe trotzdem fällig.

          Ich drücke Dir die Daumen, dass Dir jemand konkretere Angaben machen kann.

          Gruß
          raphaelita
          Zuletzt geändert von raphaelita; 16.02.2009, 13:33.
          Avatar: St.-Pr.-St. Windy's Joy *2002 (Wind Dancer - Juventus - Juon II)

          Kommentar

          • Riesoll
            • 01.06.2008
            • 2249

            #6
            Ja, das ist wahrlich immer eine Frage der Deckbedingungen, manche geben eine Lebendfohlengarantie bis 6 Monate, andere gar nicht, d.h. wenn die Stute nachweislich (TA-Untersuchung) zu einem Stichtag, meist 30.10. d.Jahres nicht tragend ist einen Rabatt (meist 50%) auf die neue Besamung/Bedeckung im kommenden Jahr vereinbart, andere wiederrum legen das so aus:.... wenn kein lebendes Fohlen zur Welt kommt, d.h. für mich resorbieren oder verfohlen vor dem Termin bzw. Totgeburt, ist Deckgeldermäßigung drin.

            Und wenn da sowas vereinbart ist, sorry, dann ist ein totes Fohlen am 6., 8. oder 10. Tag für mich ein Grund für die Ermäßigung, ob das Betrug ist, naja....weiß nicht, Du hast ja nichts vom Fohlen - d.h. ich für meinen Teil würde ruhig erst 10 Tage abwarten, ehe ich das Fohlen "melde"......
            den Rest reime sich jeder selbst zusammen.

            Kommentar

            • Santica
              • 16.02.2009
              • 2230

              #7
              Ich sehe das leider ähnlich. Es "lag ja am Fohlen" (wahrscheinlich ein genetischer Defekt) und nicht an unseren Haltungsbedingungen, Fahrlässigkeit etc., etc.

              Leider liegt die ganze Sache schon ein Jahr zurück. Wir streiten uns schon länger. Heute wäre ich schlauer und würde das Fohlen als totgeboren melden.

              Aber ich habe halt mal irgendwo gelesen, daß bis zum 7. Lebenstag ein Fohlen "nicht als lebend" gilt.

              Lg,
              Santica

              Kommentar

              • Riesoll
                • 01.06.2008
                • 2249

                #8
                Ja, wenn das (7. Lebenstag) genau in den Deckbedingungen des Hengsthalters steht, dann gibt es ja auch keine Diskussion, wenn nicht, na dann hast Du bestimmt im Nachhinein schlechte Karten.
                Sollte es dazu "allgemeine" rechtliche Bestimmungen geben, ab wann ein Fohlen als lebend gilt (könnte ich mir duchaus vorstellen), dann muß da ein auf Pferderecht spezialisierter Rechtsanwalt auch Auskunft geben können, oder Du suchst mal im Internet danach - manchmal gibt es da schon Gerichtsurteile zu, einfach mal googeln.

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