pferdeverkaufsrecht

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  • sascha
    • 03.10.2003
    • 188

    pferdeverkaufsrecht

    da hier ja auch viele pferde verkaufen würde mich mal interessiern ob schon mal jemand ein pferd zurücknehmen musste, weil die zugesagten eigenschaften in bezug auf rittigkeit und verhalten nicht stimmten.
    ich hatte und kenne schon einige fälle, wo wirklich brave und rittige pferde von ihren neuen besitzern entweder so bescheiden geritten wurden oder vom umgang her ( fehlende dominanz) die pferde frech wurden und den neuen eigentümern gewaltig auf der nase herumtanzten. nach dem neuen verkaufsrecht haftet ja der verkäufer auch für die zugesicherten eigenschaften. hatte schon jemand so einen fall oder kennt jemand so einen geschichte. mich würde sehr interessiern wie in so einem fall die beweisführung abgeht.

  • #2
    Also praktische Erfahrungen habe ich noch keine. Ich würde allerdings als Verkäufer nie Eigenschaften wie Rittigkeit oder Verhalten zusichern. Höchstens vermerken, daß das Pferd die und die Turniererfolge hat.
    Außerdem würde ich nicht an Leute verkaufen, die nicht ein Mindestmaß an Kenntnissen hinsichtlich Umgang mit Pferden und Reiterei haben. Das bin ich in meinen Pferden schuldig und das erspart mir möglichen Ärger.

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    • sascha
      • 03.10.2003
      • 188

      #3
      soweit ich weiß gelten die mündlich zugesicherten eigenschaften genauso viel wie schriftlich zugesicheten. kaufinteressenten fragen nunmal auch nach solchen eigenschaften.
      du kannst ja dein pferd nur so beschreiben wie es sich bei dir immer verhalten hat und schon hast du eigenschaften zugesichert. hut ab vor deiner menschenkentniss. gerade reiter schätzen ihre reitkentnisse sehr oft falsch ein und gerade bei jungen pferden kann ich beim probereiten von 30 minuten nicht genau einschätzen wie gut der reiter wirklich ist. es ist doch normal wenn man 1-2 mal auf einem jungen, fremden pferd sitzt es nicht richtig anpackt.
      vor jahren kam eine freúndin von mir sehr billig an so ein pferd, ein trakki,4 jährig, kaufpreis vor 15 jahren ca. 22000.- dm, also sehr teuer. die reiterin ritt damals schon 10 jahre und meinte sie könnte es. sie kam mit dem pferd nicht zurecht, nachdem sich der halbe verein auf ihm augetobt hatte, hat das pferd dicht gemacht und war nur noch am steigen. meine freundin bekam ihn dann für ein appel und ein ei. bloß zur heutigen zeit hätte die käuferin wandeln können, sie hatte ja schließlich ein reitpferd gekauft. der trakki war übrigens nie wieder normal und letzendlich ein kompliziertes freizeitpferd.

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      • #4
        zurücknehmen mußte ich noch keinen. allerdings halte ich mich sehr zurück, was die zusicherung von eigenschaften betrifft.

        Kommentar


        • #5
          @sascha
          Also ich traue mir durchaus zu, die reitkünste probereitender Kunden einzuschätzen...
          Davon mal abgesehen: Das mit dem Zurückgeben sollte man sich nicht zu einfach vorstellen. Im besten Fall läßt der Verkäufer mit sich reden und nimmt das Pferd zurück. Wenn man vor Gericht geht, muß man einen langen Atem haben. Bekannte von mir versuchen das zur Zeit wegen gravierender gesundheilicher Mängel und haben nach mittlerweile einem Jahr IMMER noch keinen Verhnadlungstermin. Wenn man dann noch bedenkt, daß die Sache u.U. durch mehrere Instanzen geht und man womöglich noch verliert. Puh.

          Wie man mündlich zugesicherte Eigenschaften beweist, weiß ich jetzt auch nicht so genau und außerdem würde ich im Vertrag immer vermerken, daß ich nichts zusichere außer dem schriftlich festgehaltenen.

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          • Oppenheim
            • 27.01.2003
            • 3240

            #6
            Bekannte von mir hatten so einen Fall. War echt ne Sauerei!
            Sie haben ein Freizeitpferd verkauft an einen alten Mann, der sich aus Prestigegründen ein Pferd halten wollte. Der hat ab und an mal irgendwelche Paraden mitgeritten und etwas im Gelände rumgealbert. Er war total happy mit dem Pferd. Nach einem halben Jahr fiel ihm ein, daß er das Pferd nicht mehr haben wollte. Und dabei hatte er noch nicht mal die Restzahlung für das Pferd geleistet. Ständig kamen irgendwelche Briefe mit diversen Forderungen, er wollte maßgefertigte Sättel bezahlt haben, diverse TA-Rechnungen, Schmiedekosten und Pensionskosten. Es war echt frech. Das ging ne Weile hin und her und inzwischen hatten die sämtlichen TÄs etc. auch schon sämtliche Krankheiten angedichtet. Mein Bekannter hat sich daraufhin selbst dazu entschlossen das Pferd zurückzuholen und ist extra etliche Kilometer gefahren. Er meinte, das Pferd hätte so etwas nicht verdient und bevor er das Pferd alles ausbaden läßt, holt er ihn lieber wieder heim und gibt dem Mann die Anzahlung zurück. Als er ihn in dem Stall abholte, ist ihm bald das Gesicht eingeschlafen. Der Wallach stand in einem Offenstall, war total abgemagert, keinerlei Muskeln. Der Stallbesitzer hat nur Rindersilage gefüttert, sonst nix. Ist doch traurig oder? Zu Hause haben sie ihn erstmal untersucht und in seinem Eisen einen einseitigen Stift gefunden, den der Schmied als "Gesundheitsbeschlag" gemacht hatte. Der Wallach hat jetzt wieder einen normalen Beschlag und ist rundum gesund. Mittlerweile wird er nun wieder normal geritten und er sieht bedeutend besser aus. Er steht nun wieder zum Verkauf.
            Ist doch echt ne Sauerei, was sich manche so leisten.
            Avatar: Elfentanz v. Polarpunkt - Kondor II - Opal (Trak.)

            Es ist immer ein gutes Gefühl mit jemanden unterwegs zu sein, der das gleiche Ziel vor Augen hat!

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            • #7
              Ich habe erst vor kurzem an einem Vortrag von einem pferdeerfahrenen Rechtsanwalt teilgenommen.

              Daraus hat sich ergeben, das der VERkäufer beim Verkauf bereits darauf achten sollte, dass ein ordentlicher TÜV gemacht wird.
              Alle Krankheiten, die beim VERkauf ausgeschlossen werden konnten, können hinterher nicht mehr "reklamiert" werden.
              Ausserdem sollte der VERkäufer alle Angaben über das Pferd ganz pinibel und sehr genau machen.
              Nichts dazu dichten, keine ehemal. Krankheiten, Verletzungen verschweigen und auch den bisherigen Ausbildungsstand des Pferdes schriftlich festhalten.
              Auch mit Aussagen über die Zukunftsperspektiven des Pferdes sollte man sich tunlichst zurückhalten.

              Im Falle eines Falles kommt das alles wieder auf einen zurück.

              Richterliche Urteile zur Gewährleistung gibt es bis jetzt nur sehr wenige. Die meisten Käufer suchen hinterher einen Grund um hinterher durch einen Vergleich Minderung des Kaufpreises zu erzielen.

              Probates Mittel dabei ist die heutige Modeerkrankung "Kissing Spines", denn wer lässt bei einem TÜV schon den Rücken durchröntgen..........

              Wichtig bei einem Vertrag ist auch, ob es sich um Unternehmer oder Privatpersonen handelt, denn je nach dem kann die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr bis 3 Monate verkürzt werden.

              Und als Unternehmer gilt bereits derjenige, der mit einer gewissen REGELMÄSSIGKEIT verkauft.
              Also auch jemand, der nur 1 od. 2 Zuchtstuten hat und die jedes Jahr decken lässt.
              Es hängt keinesfalls von der Menge der Pferde ab, die man jährlich verkauft.

              Ziemlich umfassend die ganze Angelegenheit.......

              Wir haben einen super Muster-Kaufvertrag von Ihm bekommen, der eher VERkäuferfreundlich ist und noch einige wichtige Zusatzklauseln (in Anlehnung an den FN-Vertrag) enthält.


              Falls jemand Interesse an diesem Vertrag hat, kann er mir gerne eine Email mit seiner Adresse oder Fax-Nr. schicken, dann sende ich euch den Vertrag gerne zu.

              Kommentar


              • #8
                ich frage mich die ganze zeit, warum in jedem zoogeschäft ein großes plakat hängt

                "Tiere sind vom Umtausch ausgeschlossen"

                Ist das eigentlich nur Leuteverdummung?

                Auch in der Hundezucht gibt es schon Urteile, das ein Welpe trotz auftretender Krankheit nicht einfach zurückgegeben werden kann. Und bei Hunden wird ja bekanntlich keine Ankaufsuntersuchung gemacht. Somit kann ein Züchter ja auch niemals beweisen, das der Welpe bei Abgabe gesund war.

                Lassen wir Pferdezüchter einfach nur zuviel gefallen oder geht es hier einfach nur um zu große Beträge?

                Tier = Tier
                Geld = Geld

                Kommentar

                • Mondego
                  • 06.03.2008
                  • 1

                  #9
                  Hallo
                  Könntest du mir den Kaufvertrag zuschicken bin gerade dabei ein Pferd zu verkaufen. Hier meine E-Mailadresse.monika.hoevener@web.de, Danke im Vorraus

                  Kommentar

                  • Farouche
                    • 23.09.2007
                    • 143

                    #10
                    Hier der Link zu einem aktuellen Mustervertrag. http://www.hannoveraner.com/fileadmi...df/Vertrag.pdf

                    Wenn Du kein Unternehmer bist achte darauf, dass im Kaufpreis keine MwSt enthalten ist. Wichtig ist, alle bekannten med. Ergebnisse anzugeben, wie auch ggf. Besonderheiten im Umgang. Eine Freundin von mir hat bei einem Kaufvertrag mal vermerkt, dass das Pferd nicht alleine angebunden in fremder Umgebung stehen bleibt...
                    Zuletzt geändert von Farouche; 07.03.2008, 08:27.

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