Besitzer Zucht - was bedeutet das?

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  • Suomi
    • 04.12.2009
    • 4284

    Besitzer Zucht - was bedeutet das?

    inspiriert durch Carleys Thema über die Holsteiner Siegerhengste... was bedeutet das: Besitzer Zucht?

    Gibt's da irgendwelche Regeln/ Gültigkeiten wie lange der Besitzer Zucht die Zuchtrechte hat?

    Ändert sich das wenn das Pferd verkauft wird? Müssen die Zuchtrechte dann neu verhandelt werden?
    Oder muss der neue Eigentümer dann "damit leben" was zuvor vereinbart wurde?

    Was sind die Preise für einen "Besitz Zucht"? Von welchen Beträgen reden wir da? Klar dass es auf's Pferd ankommt, aber eine Hausnummer wäre ganz nett.

    Oder bekommt der Eigentümer Betrag x vom Deckgeld? Oder ist das alles Verhandlungssache?

    Usw. - gerne alle interessanten Dinge die es um dieses Thema gibt hier schreiben.



  • Kareen
    PREMIUM-Mitglied
    • 06.01.2001
    • 7463

    #2
    Besitzer ist nicht gleich Eigentümer. Besitzer ist erstmal der der die Verfügungsgewalt ausübt. Besitzer Zucht kann bedeuten, dass jemand sich die Zuchtrechte unabhängig von der reitsportlichen Nutzung gesichert hat entweder indem er sie beim Verkauf vertraglich behalten oder indem er dem Eigentümer eine Gegenleistung dafür gegeben hat, das Pferd züchterisch nutzen zu düffen. Wenn man nichts anderes angibt wird der Besitzer Sport automatisch als Besitzer Zucht angenommen weil das das "Übliche" ist. Wenn vertraglich etwas anderes vereinbart ist (z.B. Zuchtrechte bleiben beim Züchter) dann lässt man es so eintragen wie man es haben will. Wenn in einem Kaufvertrag nichts weiter bestimmt ist darf der Käufer vom Üblichen ausgehen und das ist der komplette Übergang aller Rechte mit dem Übergang des Eigentums. Wer auf Nummer sicher gehen will integriert eine Klausel, dass der Verkäufer zusichert, dass keine Rechte Dritter am Pferd bestehen, das kann man noch weiter ausführen, es gibt Rechte aus Pacht, Vermietung, Eigentum oder Überlassung und nicht zuletzt kann es auch ein Pfandrecht geben. Schwierig ist, solche Rechte nachzuweisen wenn man weder das Pferd noch die Papiere bei der Hand hat. Im Zweifelsfall muss man seine Rechte zivilrechtlich durchsetzen, das kann dauern und nervenaufreibend sein. Noch schwieriger nachzuweisen ist natürlich wenn es nur einen mündlichen Vertrag gab. Hilfreich ist manchmal was beim ZV eingetragen ist. Hat der Inhaber der Zuchtrechte diese in der Vergangenheit schon mal wahrgenommen z.B. nach dem Verkauf des Pferdes eine Anpaarung im Namen des Zuchtrecht-Inhabers vorgenommen und dokumentiert wurde wird das von Gutachtern als Hinweis darauf gewertet werden, dass es eine entsprechende Vereinbarung gegeben hat, immerhin hat der Besitzer Sport dies ja in irgend einer Form zugelassen was namentlich bei Stuten ja nicht geht ohne, dass der Eigentümer das aktiv ermöglicht (Transport bzw. Untersuchung, Bedeckung/Besamung, Trächtigkeit, Abfohlen bzw. ET.)
    Es hat aber tatsächlich schon Fälle gegeben in denen ein Eigentümer weit weg gewohnt hat und nur zufällig erfahren hat, dass sein Pferd züchterisch genutzt wurde ohne, dass er davon auch nur informiert war. Holzauge...

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    • Mona88
      • 01.01.2004
      • 508

      #3
      Ich glaube, da gibt es keine allgemeingültige Regel. Reine Verhandlungssache.

      Prominentes Beispiel: Weihegold. Die Sportrechte liegen (lagen..? Sie ist ja nicht mehr im Sport…) bei MWS, die Zuchtrechte bei der Frau Arns-Krogmann.
      Eigentümer ist laut FEI Frau Arns-Krogmann.

      Kommentar

      • Suomi
        • 04.12.2009
        • 4284

        #4
        Danke für eure Antworten.

        Ich finde das Thema ja ziemlich komplex.

        D.h. es ginge folgende Konstellation:

        Eigentümer: Frau Schilling

        Besitzer Sport: Frau Schilling

        Besitzer Zucht: Gestüt Buchenhof

        Dann verkauft die Frau Schilling das Pferd an Herrn Müller.

        D.h. der Besitzer Zucht bleibt bestehen, und das ist das Gestüt Buchenhof (gehen wir davon aus es sind keine anderen Vereinbarungen getroffen).

        Kann das Gestüt Buchenhof dann seinerseits die Zuchtrechte an jemand anders verkaufen oder geht das nicht (oder wird das schlauerweise gleich vertraglich ausgeschlossen)?

        Wie lange werden Zuchtrechte in der Regel verkauft? Wird das jährlich neu verhandelt?

        Kommentar

        • Mona88
          • 01.01.2004
          • 508

          #5
          Soweit mir bekannt ist das reine Verhandlungssache.

          Gerade Sportrechte können auch mit Leasing kombiniert werden, dazu gibt es dann gesetzliche Regelungen (ist dann wie beim Auto).

          Da Pferde rechtlich Sachen sind ist da eigentlich wenig unmöglich.

          Kommentar

          • Schimmeltier
            • 15.01.2019
            • 1100

            #6
            Ich interpretiere das eher so, dass der Begriff "Besitzer Zucht" ausschließlich einen informativen Service der FN für seine Mitglieder beschreibt. In dem Thema wird der aktuell beim Zuchtverband gemeldete Besitzer (Eigentümer) einer Stute im FN Datenpool veröffentlicht. Dazu wird auf die Informationen der Zuchtverbände zurückgegriffen, die ja jährlich ihre Zuchtbücher aktualisieren.

            Liefern die Verbände mal keine brauchbaren Informationen, dann wird in diesen Fällen auch kein Besitzer in "Besitzer Zucht" ausgewiesen. Deshalb freuen sich auch alle, wenn bei verkauften Stuten die neuen Besitzer den Verkauf dem Verband mitteilen und am besten im Zuchtverband bleiben und weiterzüchten .

            Absprachen zwischen zwei oder mehrerer Parteien wegen Zuchtrechte, Nutzung einer Stute, Verpachtung u. ä. ist doch eine ganz andere Geschichte, und hat mit dem Begriff "Besitzer Zucht" nichts zu tun.

            Kommentar


            • Carley
              Carley kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              Ehm ich denke eher nicht. Die Besitzer bei der FN sind die, die im Equidenpass drinne stehen. Sieht man ja auch oft, wenn manche Käufer die Pferde nicht umtragen lassen, gerade bei Wiederverkäufern.

            • Schimmeltier
              Schimmeltier kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              Nein, Carley. Ich habe die Information auf der FN Seite im Internet gelesen. Die Daten stammen für "Besitzer Zucht" von den Zuchtverbänden. Macht auch Sinn.
          • Carley
            • 25.01.2019
            • 1513

            #7
            Also beim Holsteiner Verband ist es so, dass sie ihre Hengste ja auch in Beritt geben oder Reitern zur Verfügung stellen. Und manchmal wird ein Hengst eben für den Sportgebrauch verkauft und die Zuchtrechte bleiben beim Verband, damit der Hengst nach dem Sportlichen Einsatz den Züchtern zur Verfügung steht. Und daher der Eintrag Besitzer Zucht.

            Kommentar


            • Suomi
              Suomi kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              ja, genau das meinte ich. Daher die Frage wie lange die Zuchtrechte in der Regel "verkauft" werden.

              Mir ist klar dass das von Fall zu Fall unterschiedlich ist.
          • Suomi
            • 04.12.2009
            • 4284

            #8
            warum beißt ihr euch so auf Stuten fest?

            Ehrlich gesagt hatte ICH Hengste im Hinterkopf als ich die Frage stellte. Kein Thema, auch bei Stuten relevant, aber bei Hengsten ist die Frage doch viel interessanter.

            V.a. in der heutigen Zeit wo bei international erfolgreichen Sportpferden öfters mal der Besitzer/Eigentümer wechselt.

            Kommentar

            • Carley
              • 25.01.2019
              • 1513

              #9
              Suomi ich denke das ist individuell, bei Con Air wurde das so gemacht nachdem Otto Becker aufgehört hat. Allerdings ist Con Air nie wieder in SH aufgetaucht. Er war dann in Frankreich und ist dort gestorben. Vermutlich hatte man sich anders entschieden.

              Kommentar

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