Fohlen Kaufvertrag, RÜCKTRITT ?

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  • SandroFan
    Gesperrt
    • 28.09.2008
    • 70

    #21
    Zitat von Elke Beitrag anzeigen
    Hallo SandroFan,

    wenn Dir das Fohlen so gut gefällt, würde ich an Deiner Stelle auch auf den bestehenden Vertrag pochen.
    Zu dem Zeitpunkt war er ja damit einverstanden. Wenn Du das Fohlen schon übernommen hättest, könnte er auch nix mehr dagegen machen.
    Allerdings würde ich nicht lange warten, mit ihm ein Gespräch dahingehend zu führen, dass Du auf Erfüllung des Vertrages bestehst.
    Eine Bekannte von mir hatte ein pony für ihre Tochter für kleines Geld gefunden, mdl. Vertrag, dann war es angeblich krank (Husten) und dann wars für ein mehrafhces anderweitig verkauft.

    Ich drücke Dir die Daumen.!!!
    stimmt. Danke Elke.

    Kommentar

    • Britta
      • 17.07.2007
      • 3711

      #22
      Zitat von SandroFan Beitrag anzeigen
      Er hat ja einen Grund genannt das er wegen dem drohenden Bockhuf zurück treten will.
      das ist sicherlich kein rechtlich anerkannter Grund, außerdem hat das Dein TA ja schon revidiert.
      Ich würde an Deiner Stelle GANZ BALD hingehen, damit das Fohlen noch da ist, möglichst mit Hänger zum Abholen. Eventuell erklärt er Dir, daß es in der Klinik XY zur Behandlung ist oder sonst was.
      sind wir nicht alle ein bißchen wendy?

      Kommentar

      • arosa
        • 14.10.2004
        • 2823

        #23
        Verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht.

        Ein Vertrag ist immer beidseitig - da kann nicht einer einseitig von zurücktreten.

        Dann soll er in die "Abnahme des Fohlens bzw. Absetzers" oder was auch immer ihr ggfs. schriftlich festgehalten habt halt reinschreiben, dass er Dich auf den vielleicht zu erwartenden Mangel hingewiesen hat. Wenn Du den dann trotzdem noch haben willst - ist es dann später nicht mehr sein Problem ...

        Und Du bestehst auf Erfüllung des Vertrages.

        Gruss
        arosa

        Kommentar

        • Tati2210
          • 16.03.2006
          • 1576

          #24
          Zitat von SandroFan Beitrag anzeigen
          mein Tierarzt ist grade dort vom Hof gefahren. Der Huf ist in Ordnung und benötigt schlimmstenfalls eine Kappe für die Spitze, damit die nicht abbricht. Aber zur Zeit sieht es keinesfalls danach aus meinte er. Nun bin ich völlig ratlos.

          Kann der Züchter denn überhaupt zurück treten von sich aus ?
          Nein.
          Angezahlt ist angezahlt.Fohlen ist quasi von dir. Du mußt nur den Restbetrag wie vereinbart zahlen.

          Aber er kann es sich schriftlich geben lassen das er nochmal darauf hingewiesen hat.Und er später alles was damit zu tub hat nicht haftbar gemacht werden kann.

          Kommentar

          • Tati2210
            • 16.03.2006
            • 1576

            #25
            Zitat von SandroFan Beitrag anzeigen
            Ja. Ein Kaufvertrag besteht.

            Anders gefragt.
            Würdet ihr so ein Fohlen (bildschön, bewegt sich ganz hervorragend und hat ausstrahlung noch dabei) mit diesem Mangel (ist ja immer noch die Frage ob es überhaupt einer in dem Sinne ist) kaufen ?
            Nein
            Nicht mit Bockhuf ,Stellungsfehlern oder Überbeinen.

            Kommentar

            • Tati2210
              • 16.03.2006
              • 1576

              #26
              Du hast doch auch schon Kosten gehabt:
              Tierarzt ,Telefon ,Fahrtkosten,....
              Die müßte er ggf. auch ersetzen.

              Kommentar

              • Birdy
                • 02.01.2006
                • 1427

                #27
                Bei einem 3-jährigen würde ich bei Stellungsfehlern nicht kaufen, bei einem Absetzer kann sich das mit Fachmännischer Beratung und Pflege vom Hufschmied und Tierarzt alles wieder "hinbiegen".
                Wir haben schon beides gehabt, ein Fohlen mit leichtem Bockhuf und eins bei dem am ersten Tag die Fesselgelenke auf dem Boden und die Hufspitze in die Höhe stand. Natürlich ist das bei einem Absetzer schwerer in den Griff zu bekommen als bei einem 1-tag altem fohlen bzw. 4 monate alt (beim Bockhuf)
                aber wenn dein Tierarzt schon eine gute Prognose abgegeben hat würde ich auf jeden fall das Fohlen vom Hof holen.
                Denny Crane, Ich war mal Kapitän meines eigenen Raumschiffs

                Hey, hey Cornflakestime, Cornflakestime, wir wollen nie wieder Haferschleim

                Kommentar

                • SandroFan
                  Gesperrt
                  • 28.09.2008
                  • 70

                  #28
                  dann werde ich wohl getreu deinem Motto agieren Birdy.

                  Kommentar

                  • alexandraF

                    #29
                    Ein Bekannter hat vor ca. 4 Jahren genau so etwas mit einem Anwalt "durchgefochten". Der Fohlenbesitzer wollte plötzlich das Fohlen nicht mehr herausgeben. Nimm einen Fachanwalt, lass Dich beraten und sieh dann weiter.
                    Zuletzt geändert von Gast; 16.10.2008, 15:10.

                    Kommentar

                    • Britta
                      • 17.07.2007
                      • 3711

                      #30
                      Zitat von SandroFan Beitrag anzeigen
                      dann werde ich wohl getreu deinem Motto agieren Birdy.
                      bald
                      sind wir nicht alle ein bißchen wendy?

                      Kommentar

                      • Dancing Diamond
                        • 27.07.2004
                        • 1413

                        #31
                        Bin gespannt, wie das zu Ende geht.

                        Ich kenne sowas auch, dass die Züchter einen besseren Käufer gefunden haben...und dann mit aller Macht versuchen, dass Du zurück trittst.

                        Mach das bloß nich.....Du bist absolut im Recht.

                        Ohne Deine schriftliche Zustimmung zum "Aufhebungsvertrag" hat er gar keine Chance. Aber pass auf!!!

                        Lass Dir das Fohlen nicht unter der Hand wegziehen!
                        _______________________________
                        Zuchthof Wanning
                        Im Hach 1
                        48465 Quendorf
                        Tel. 0172 / 999 6057

                        www.pferde-dressur.de

                        Kommentar

                        • P-Linie
                          • 18.06.2008
                          • 801

                          #32
                          ... edit wg. Doppelpost...
                          Zuletzt geändert von P-Linie; 16.10.2008, 15:07.

                          Kommentar

                          • jackrussell
                            • 11.07.2008
                            • 652

                            #33
                            Irgendwie ja schon eine große Frechheit, solch ein Verhalten eines Züchters!!!!!
                            Hoffe für dich das es zu deinen Gunsten läuft!!!!
                            Viel Glück!!!!

                            Kommentar

                            • SandroFan
                              Gesperrt
                              • 28.09.2008
                              • 70

                              #34
                              Danke Dancing Diamond. Du siehst das auch so das man den Huf wieder hin bekommt ?

                              Ich frage mich natürlich auch ob er so nett ist und mich vor späterem Schaden bewaren möchte oder ob es so ist wie ihr vermutet.

                              Kommentar

                              • P-Linie
                                • 18.06.2008
                                • 801

                                #35
                                Nochmal zum Mitschreiben (wie schon weiter vorn geschrieben) :

                                KV (Kaufvertrag) -> Regelungen gem. § 433 ff. BGB

                                § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB ... Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache (vgl. § 90 a BGB) zu verschaffen... = Eigentumsverschaffungspflicht.

                                WICHTIG auch wegen der Nachweisbarkeit :

                                Liegt der KV schriftlich vor ???

                                Wenn ja -> auf Erfüllung pochen, d.h. nötigenfalls mit einer Klage auf dem ZV-Gerichtsweg drohen, ggf. ziehst du Dir nen Anwalt zu Rate...

                                Fällig wird die "Sache" zur Fälligkeit gem. § 271 ff. BGB. Ich denke mal in Deinem Fall § 271 Abs. 2 BGB = Zeit des Absetzen (um den 6. Monat). Es kann auch sein, dass im KV ein konkretes Datum vermerkt ist. Dann wird der Schuldner (Züchter) just ab diesem Moment säumig, also gerät in Verzug.

                                Kommentar

                                • arosa
                                  • 14.10.2004
                                  • 2823

                                  #36
                                  Warum denn immer gleich so aggressiv ... sobald irgendwas ist wird hier nach Rechtsanwalt geschrien ...


                                  Der Züchter hat lediglich deutlich darauf hingewiesen, dass das Fohlen einen - nennen wir es mal Mangel - hat. Das muss er tun. Das ist absolut korrekt wenn er dann von sich aus anbietet das "mangelhafte" Fohlen wieder zurückzunehmen.

                                  Besteht der Käufer nach wie vor auf Erfüllung des Vertrages/Vereinbarung ist er doch fein aus dem Schneider das bockhufige Fohlen losgeworden zu sein ...

                                  Alles andere was ihr hier schreibt ist reine Spekulation.

                                  Kommentar

                                  • Chagall
                                    • 27.12.2004
                                    • 3864

                                    #37
                                    Ich würde mir trotz allem überlegen ob ich meir ein Fohlen mit bereits erkennbaren Mangel zulegen würde.
                                    Es gibt so viele gute Fohlen.
                                    Und gleich einen Mangel in dem alter mitkaufen?? Bei einem Fohlen kommt eh noch genug auf einen zu bis es groß ist!
                                    Kämpfe mit Leidenschaft, siege mit Stolz,
                                    verliere mit Respekt, aber gib nie auf

                                    Kommentar

                                    • P-Linie
                                      • 18.06.2008
                                      • 801

                                      #38
                                      @ arosa und chagall :

                                      Sicher liegt das hier auf der Hand. UND der Verkäufer ist auch gut beraten den Mangel der Sache anzuzeigen. Denn die Sache ist gem. § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB vom Verkäufer "mangelfrei" an den Käufer zu übergeben.

                                      DOCH nicht allzu selten wird dieses Argument vom VK vorgeschoben um die Sache an einen anderen Interessenten für mehr Geld zu verkaufen...

                                      Und damit ist dann ja wohl der Ärger beim "ehemaligen" Verkäufer berechtigt...

                                      Sicher trau ich mir zu per gerichtlichem Mahnbescheid eine Klage gegen den VK zu. Doch machen das die wenigsten. Was bleibt also übrig um zum Erfolg zu kommen, richtig der Weg zum RA...

                                      Kommentar

                                      • Timo
                                        Gesperrt
                                        • 01.04.2008
                                        • 2160

                                        #39
                                        ...sagte der Rechtsanwalt .
                                        Ich wäre für einen Mediator !

                                        Kommentar

                                        • Hobbyzüchter

                                          #40
                                          Besteht ein Vetrag, und das ist unstreitig, da der Verkäufer ja vom Vertrag zurück treten will, dann hat der Käufer ein Recht auf Erfüllung!

                                          Nur der Käufer kann vom Vetrag zurücktreten, wenn der Vertragsgegenstand nicht die zugesicherten Eigenschaften hat.

                                          Fehlen zugesicherte Eigenschaften, kann der Käufer Nachbesserung verlangen. Ist dies nicht möglich kann er Schadenersatz einfordern.

                                          Aber nur der Käufer kann den Verkäufer auf Verlangen aus dem Vertrag entlassen.
                                          Zuletzt geändert von Gast; 16.10.2008, 17:43.

                                          Kommentar

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                                          Erstellt von Limette, 16.12.2024, 10:07
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