Hallo,
wer von Euch weiss Bescheid in Sachen Umsatzsteuer ??
Wie wir ja leider alle wissen, ist aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.01.2004 (BStBl. 2004 II S. 757) die Pensionspferdehaltung ja nicht mehr dem ermäßigten Steuersatz von 7%, sondern dem Regelsteuersatz von erst 16% jetzt 19% zu unterwerfen.
Wie sieht es denn aber mit der Pensionpferdehaltung von Zuchtpferden aus ??
Ich finde verschiedene Quellen im Intetnet, die hier eine Ausnahme sehen
“Ab 1.1.2005 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% bei der Pensionspferdehaltung nur noch, wenn die Umsätze dem Zweckbetrieb zuzurechnen sind, oder die eingestellten Pferde von ihren Eigentümern als Zucht- oder Arbeitspferde (in der Land- und Forstwirtschaft) gehalten werden”
Quellen:
• http://www.vereinsbesteuerung.info/pferdepensionen.htm
• http://www.bbv-bd.de/html/media/umsa...erdehalter.pdf
• http://www.deutsche-landwirte.de/070205e.htm
• http://www.hlbs.de/
siehe auch: http://www.psvr.de/aktuelles/verband/index.php?pkey=474
“Eindeutig zu landwirtschaftlichen Zwecken würden nur reine Zuchttiere genutzt, dazu gehöre auch der gesamte Zeitraum der Fohlenaufzucht (so lange wie die Pferde in einem nicht-reitbaren Alter sind).”
Ausfuehrungen von Gerd Schulte-Geldermann, Vorsitzender des Verbandsausschusses für Pferdebetriebe im Pferdesportverband Rheinland auf einem Seminar zum Thema Umsatzbesteuerung in Warendorf
Wie isses denn nun in der Praxis ?? Stimmt das ?? Vielleicht kennt sich ja von Euch jemand aus …
Danke schon mal, und Gruss,
Lauriefan
wer von Euch weiss Bescheid in Sachen Umsatzsteuer ??
Wie wir ja leider alle wissen, ist aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.01.2004 (BStBl. 2004 II S. 757) die Pensionspferdehaltung ja nicht mehr dem ermäßigten Steuersatz von 7%, sondern dem Regelsteuersatz von erst 16% jetzt 19% zu unterwerfen.
Wie sieht es denn aber mit der Pensionpferdehaltung von Zuchtpferden aus ??
Ich finde verschiedene Quellen im Intetnet, die hier eine Ausnahme sehen
“Ab 1.1.2005 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% bei der Pensionspferdehaltung nur noch, wenn die Umsätze dem Zweckbetrieb zuzurechnen sind, oder die eingestellten Pferde von ihren Eigentümern als Zucht- oder Arbeitspferde (in der Land- und Forstwirtschaft) gehalten werden”
Quellen:
• http://www.vereinsbesteuerung.info/pferdepensionen.htm
• http://www.bbv-bd.de/html/media/umsa...erdehalter.pdf
• http://www.deutsche-landwirte.de/070205e.htm
• http://www.hlbs.de/
siehe auch: http://www.psvr.de/aktuelles/verband/index.php?pkey=474
“Eindeutig zu landwirtschaftlichen Zwecken würden nur reine Zuchttiere genutzt, dazu gehöre auch der gesamte Zeitraum der Fohlenaufzucht (so lange wie die Pferde in einem nicht-reitbaren Alter sind).”
Ausfuehrungen von Gerd Schulte-Geldermann, Vorsitzender des Verbandsausschusses für Pferdebetriebe im Pferdesportverband Rheinland auf einem Seminar zum Thema Umsatzbesteuerung in Warendorf
Wie isses denn nun in der Praxis ?? Stimmt das ?? Vielleicht kennt sich ja von Euch jemand aus …
Danke schon mal, und Gruss,
Lauriefan
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