Hengstbuch II

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  • McFlower
    • 03.04.2002
    • 420

    Hengstbuch II

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage an die erfahrenen Züchter unter euch. Bei uns am Stall steht ein Reithengst mit Westfalen-Brand, der aber nicht gekört ist.

    Jetzt hat er ein paar M-Platzierungen geholt und der Besitzer läuft mit stolzgeschwellter Brust herum, dass der Hengst nun im "Hengstbuch II" eingetragen ist und decken darf.

    Was heißt das? Hat der Eintrag im "Hengstbuch II" überhaupt irgendwas mit den Erfolgen zu tun oder kann jeder Hengst dort eingetragen werden? Was bekommt denn ein Fohlen von ihm für Papiere? Kann ein Fohlen von ihm einen Westfalenbrand bekommen? (Sofern die Mutter im Stutbuch eingetragen ist, klar)

    Klärt mich doch mal bitte auf.

    Flower
  • lexikothek

    #2
    tja,

    ich kann mich ja irren, aber hier ist meine meinung dazu.

    der hengst muss, um in den genuss einer deckerlaubnis zu kommen, zuerst einmal gekört werden (bestimmungen dazu kennst du sicher). dann folgt eine HLP, für die es verschiedene Modelle gibt.

    Bei eurem kommt eigentlich nur das Modell Eigenleistung in Betracht, das sieht jedoch folgender massen aus:

    5 x plazierung an 1.-3. stelle in dressur oder Springen klasse S
    oder: 3x plazierung an 1.-3. stelle Vielseitigkeit M oder S

    Eingetragen ins Hengstbuch II werden Hengste, die die Mindestanforderungen der EG erfüllen, jedoch nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können.

    d.h. keine 4 Genarationen Abstammung nachweisen können,
    deren EIntragungsgesamtnote nicht über 7.0 lag
    etc. etc.

    die einzelnen Bestimmungen kannst du in jeder Zuchtverbandsordnung nachlesen.

    Also nach deinen Informationen fehlt die Körung und die Eigenleistung.

    Lexikothek

    Kommentar

    • McFlower
      • 03.04.2002
      • 420

      #3
      Hmm. Merkwürdig.

      S-Platzierungen hat der Hengst auf keinen Fall, er ist überhaupt noch kein S gestartet. Ein paar 4./5./6. Plätze in der M-Dressur hat er.

      Was mich nur stutzig macht ist, dass unser SB eine Stute von dem Hengst decken lassen hat. Und der SB ist eigentlich nicht völlig ahnungslos, sondern zieht jedes Jahr zwei oder drei Fohlen mit sehr bekannten Vererbern (Show Star, Fidermark, Laurentianer, Florestan) Deshalb wundere ich mich.

      Ich frage nach, weil meine Freundin davon spricht, ihre Stute von dem Hengst decken zu lassen. Ich will ihn den nicht mies machen, aber irgendwie kommt mir das nicht ganz koscher vor...

      Kommentar

      • lexikothek

        #4
        @mcFlower

        der stallbesitzer kriegt ein fohlen von ihm ja auch als probesprung eingetragen.

        du schilderst so wenig von ihm, das es schwierig ist, dazu auskunft zu geben.

        oben standen die rechtlichen vorraussetzungen.

        wenn es dich interessiert, dann ruf doch beim westfälischen verband nach und frag da...

        Kommentar

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