hier ein auszug zu dem urteil
Klar war jedoch recht schnell, dass ein Fohlen eine „neu hergestellte“ Sache ist und somit Fohlenauktionen nicht durch § 474 Abs. 1 S. 2 BGB bevorzugt werden. Auf dieser Linie hat sich jedenfalls der Bundesgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung bewegt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Tiere neu hergestellten Sachen gleichzustellen, wenn sie noch nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zugeführt sind. Werden Tiere in diesem Sinne verwendet, steigt das Risiko für das Auftreten von Mängeln erheblich. Daher wird man davon ausgehen können, dass Fohlen solange als neu hergestellte Sachen zu behandeln sind, wie sie noch nicht angeritten bzw. angefahren oder sonst auf ihre zukünftige Verwendung hin ausgebildet worden sind. Völlig geklärt ist dieser Punkt aber noch nicht.
mich würde interessieren, inwieweit dieses BGH-urteil vom 9.11.2006 eure zuchtplanung beeinflusst.
wenn ich die sache als nichtjurist deute, ist es doch wohl so, daß wenn ein fohlen verkauft wird und der neue besitzer nach 2-3 jahren feststellt, dass das nun ausgewachsene tier nicht als reitpferd zu gebrauchen ist, kann der vertrag gewandelt werden.
ich glaube es soll sich nur auf verebte mängel beziehen.
vererbte mängel sind aber doch oft auch nur die interpretationen von verschieden tierärzten. wie ist das z.b. mit ( nicht operablen) chips. sind das dann eindeutig aufzuchtsfehler oder ist dies vererbt? kolikanfälligkeiten- was ist wenn die mutterstute zu koliken neigt,- kann das dann nicht auch, wenn das fohlen zu koliken neigt als vererbungsmangel gedeutet werden? kommt der verbungsmangel denn von der stute oder gar von dem hengst, kann ich denn dann als züchter meine ansprüche dem hengsthalter gegenüber anmelden?
wie ich bei der fn gesehen habe, werden wegen diesem bgh urteil die fn- kaufverträge schnellstmöglich überarbeitet.
das bedeutet doch für den züchter, egal ob hobby oder gewerblich, das er bei jedem fohlenverkauf damit rechnen muss auch noch nach 2-3 jahren vor das gericht gezerrt zu werden und wenn er glück hat sich dann auch noch jahrelang mit irgendwelchen gutachtern und anwälten vor gericht auseinander zu setzen.
Klar war jedoch recht schnell, dass ein Fohlen eine „neu hergestellte“ Sache ist und somit Fohlenauktionen nicht durch § 474 Abs. 1 S. 2 BGB bevorzugt werden. Auf dieser Linie hat sich jedenfalls der Bundesgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung bewegt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Tiere neu hergestellten Sachen gleichzustellen, wenn sie noch nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zugeführt sind. Werden Tiere in diesem Sinne verwendet, steigt das Risiko für das Auftreten von Mängeln erheblich. Daher wird man davon ausgehen können, dass Fohlen solange als neu hergestellte Sachen zu behandeln sind, wie sie noch nicht angeritten bzw. angefahren oder sonst auf ihre zukünftige Verwendung hin ausgebildet worden sind. Völlig geklärt ist dieser Punkt aber noch nicht.
mich würde interessieren, inwieweit dieses BGH-urteil vom 9.11.2006 eure zuchtplanung beeinflusst.
wenn ich die sache als nichtjurist deute, ist es doch wohl so, daß wenn ein fohlen verkauft wird und der neue besitzer nach 2-3 jahren feststellt, dass das nun ausgewachsene tier nicht als reitpferd zu gebrauchen ist, kann der vertrag gewandelt werden.
ich glaube es soll sich nur auf verebte mängel beziehen.
vererbte mängel sind aber doch oft auch nur die interpretationen von verschieden tierärzten. wie ist das z.b. mit ( nicht operablen) chips. sind das dann eindeutig aufzuchtsfehler oder ist dies vererbt? kolikanfälligkeiten- was ist wenn die mutterstute zu koliken neigt,- kann das dann nicht auch, wenn das fohlen zu koliken neigt als vererbungsmangel gedeutet werden? kommt der verbungsmangel denn von der stute oder gar von dem hengst, kann ich denn dann als züchter meine ansprüche dem hengsthalter gegenüber anmelden?
wie ich bei der fn gesehen habe, werden wegen diesem bgh urteil die fn- kaufverträge schnellstmöglich überarbeitet.
das bedeutet doch für den züchter, egal ob hobby oder gewerblich, das er bei jedem fohlenverkauf damit rechnen muss auch noch nach 2-3 jahren vor das gericht gezerrt zu werden und wenn er glück hat sich dann auch noch jahrelang mit irgendwelchen gutachtern und anwälten vor gericht auseinander zu setzen.
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