BGH urteil Fohlenverkauf

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  • oldenburger

    BGH urteil Fohlenverkauf

    hier ein auszug zu dem urteil

    Klar war jedoch recht schnell, dass ein Fohlen eine „neu hergestellte“ Sache ist und somit Fohlenauktionen nicht durch § 474 Abs. 1 S. 2 BGB bevorzugt werden. Auf dieser Linie hat sich jedenfalls der Bundesgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung bewegt.


    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Tiere neu hergestellten Sachen gleichzustellen, wenn sie noch nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zugeführt sind. Werden Tiere in diesem Sinne verwendet, steigt das Risiko für das Auftreten von Mängeln erheblich. Daher wird man davon ausgehen können, dass Fohlen solange als neu hergestellte Sachen zu behandeln sind, wie sie noch nicht angeritten bzw. angefahren oder sonst auf ihre zukünftige Verwendung hin ausgebildet worden sind. Völlig geklärt ist dieser Punkt aber noch nicht.

    mich würde interessieren, inwieweit dieses BGH-urteil vom 9.11.2006 eure zuchtplanung beeinflusst.
    wenn ich die sache als nichtjurist deute, ist es doch wohl so, daß wenn ein fohlen verkauft wird und der neue besitzer nach 2-3 jahren feststellt, dass das nun ausgewachsene tier nicht als reitpferd zu gebrauchen ist, kann der vertrag gewandelt werden.
    ich glaube es soll sich nur auf verebte mängel beziehen.
    vererbte mängel sind aber doch oft auch nur die interpretationen von verschieden tierärzten. wie ist das z.b. mit ( nicht operablen) chips. sind das dann eindeutig aufzuchtsfehler oder ist dies vererbt? kolikanfälligkeiten- was ist wenn die mutterstute zu koliken neigt,- kann das dann nicht auch, wenn das fohlen zu koliken neigt als vererbungsmangel gedeutet werden? kommt der verbungsmangel denn von der stute oder gar von dem hengst, kann ich denn dann als züchter meine ansprüche dem hengsthalter gegenüber anmelden?
    wie ich bei der fn gesehen habe, werden wegen diesem bgh urteil die fn- kaufverträge schnellstmöglich überarbeitet.
    das bedeutet doch für den züchter, egal ob hobby oder gewerblich, das er bei jedem fohlenverkauf damit rechnen muss auch noch nach 2-3 jahren vor das gericht gezerrt zu werden und wenn er glück hat sich dann auch noch jahrelang mit irgendwelchen gutachtern und anwälten vor gericht auseinander zu setzen.
  • arosa
    • 14.10.2004
    • 2823

    #2
    Diese Vertragschreiberei führt zu nichts (Auktionen jetzt hier mal ausgenommen).

    Je mehr hineingeschrieben wird umso mehr Risiko.

    Also ...

    Ausser Farbe, Geburtsdatum und evt. einen Namen schreibt man

    ... wird verkauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

    ENDE!!

    So mein Anwalt und Vorsitzender von grossem "Pferdeverband", der muss es wissen.

    Obrigkeitshörigkeit lässt mal wieder grüßen, keiner schreibt vor, dass Verträge erstellt werden MÜSSEN.

    Kommentar

    • oldenburger

      #3
      ich glaube nicht, daß es hier darum geht was in einen vertrag reingeschrieben wird, sondern darum daß man grundsätzlich ( ob vertraglich geregelt oder auch nicht ) diese gewährleistung als verkäufer hat. das ist doch im handel nicht anders, man hat als käufer diese gewährleistung beim kauf neuer gegenstände, egal ob der händler dies ausklammern möchte.

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      • Veracruz9
        • 26.03.2002
        • 3848

        #4
        Diese Gewährleistung hat man als gewerblicher Verkäufer.
        Als privater ist dies egal, aber ´bei gewerblichen Verkäufern hat das einen Einfluss auf die Gewährleistungsdauer.
        Gebrauchtpferde 1 Jahr
        Neupferde 2 Jahre.

        Also ist ein Reitpferdefohlen bis es angeritten ist neu und es muss 2 Jahre Gewährleistung übernommen werden, neu ist es also auch noch wenn es mit 20 noch ungeritten ist.
        Verkauft man das Fohlen als Kuscheltier und man hat es schon gekuschelt ist es demzufolge wohl gebraucht.


        Ich schätze der Reitpferdemarkt wird dünner - dafür gibts mehr Rasenmäher, denn das können sie ja schon sobald die Zähne durch sind....
        Drehe dich in den Wind damit er dir die Haare aus den Augen wehen kann

        Kommentar

        • Waluga
          • 13.08.2003
          • 1942

          #5
          Zitat von [b
          Zitat[/b] ]Ausser Farbe, Geburtsdatum und evt. einen Namen schreibt man
          ... wird verkauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
          @ arosa: welcher Käufer unterschreibt das, wenn es nicht gerade um ein nicht mehr reitbares Beistellpferd geht?

          Kommentar

          • living doll
            • 30.05.2005
            • 2180

            #6
            Ich habe in den letzten Monaten drei preiswerte Freizeitpferde mit genau diesem Wortlaut verkauft.
            Die Käufer haben das durchgelesen und unterschrieben.
            "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
            Vorwärts aber ist alles." R. Binding

            Kommentar

            • Tati2210
              • 16.03.2006
              • 1576

              #7
              Hallo!
              Geht doch bei Ebay auch:
              Unter Ausschluß des neuen Eu Rechtes.. gekauft wie gesehen ...keine Rücknahme,..keine Garantie...

              Kommt ja auch auf den Preis an.Denke bei Freizeitpferden so bis 2-3000€ hätte ich da auch keine bedenken.Bei den teureren Pferdis natürlihc nicht.

              Kommentar

              • Veracruz9
                • 26.03.2002
                • 3848

                #8
                Wer privat kauft weiß das ja auch.

                Ist ja wie bei AUtos - kauft man von privat hat man keine Gewährleistung, beim Händler schon, dafür zahlt man aber auch den einen oder anderen Euro mehr.


                Zitat von [b
                Zitat[/b] ]Ich habe in den letzten Monaten drei preiswerte Freizeitpferde mit genau diesem Wortlaut verkauft.
                Und da muss man aufpassen, damit bist du schon fast wieder gewerblich und da kannst du die Gewährleistung nicht ausschließen.

                Sprich du hast die Pferde wohl als Freizeitreitpferd verkauft, und somit fällt alles was die Reitbarkeit einschränkt unter die Gewährleistung.
                Drehe dich in den Wind damit er dir die Haare aus den Augen wehen kann

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                • living doll
                  • 30.05.2005
                  • 2180

                  #9
                  Nein, ich habe die Pferde als Pferde verkauft, ohne irgendeinen Nutzungszweck anzugeben.
                  Und es waren auch nicht in dem Sinne unsere Pferde, sondern zwei davon haben wir auf eine unbezahlte Rechnung in Zahlung genommen und "zu Geld gemacht".
                  "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
                  Vorwärts aber ist alles." R. Binding

                  Kommentar

                  • arosa
                    • 14.10.2004
                    • 2823

                    #10
                    Die meisten von uns werden hier als "private" verkaufen. Die "gewerblichen" müssen sich schon anders absichern, soll aber hier nicht Thema sein.

                    Ihr dürft noch nicht mal - wie von mir oben angeführt - irgendeine Nutzung hineinschreiben!

                    Beispiel aus der Praxis. Jemand aus dem Fahrsport verkauft ein von ihm ausgebildetes Pferd als Fahrpferd. (Nichtsahnend schreibt der Verkäufer das auch in den Vertrag - warum eigentlich??) Der Käufer von dem Fahrpferd kriegt den Gaul nicht vom Hof gefahren, weil der keine Lust hat und derjenige auf dem Bock keine Ahnung. Das geht dann ein paar Tage so, weil der Gaul die Nummer mittlerweile kennt, wie er wieder in den Stall zurück kommt. Ergebnis: Verkäufer konnte das Pferd wieder zurück nehmen, weil als Fahrpferd - wie im Vertrag angegeben - war der nicht zu gebrauchen! Ob das Pferd das kann und zu Hause oder auf Turnieren alles gezeigt hat ist völlig unerheblich! Tatsache ist, dass das Pferd für den Käufer als Fahrpferd nicht zu gebrauchen war und zack - aus die Maus!

                    Weiteres Beispiel: Einer wird als Springpferd/Turnierpferd verkauft. Käufer reitet mies, Gaul denkt sich - mit mir nicht - kann also als Springpferd (für den Käufer) nicht genutzt werden! Pferd kommt vergurkt zurück!!

                    Wollt ihr so etwas haben? Und was heisst denn, wer unterschreibt einen solchen Vertrag!? Ihr könnt doch vom Käufer oder meinetwegen selbst das Pferd komplett Tüven lassen, wenn alles in Ordnung ist kann doch der Vertrag so unterschrieben werden. Allerdings dürfen die TÜV-Ergebnisse nicht mit im Vertrag aufgeführt werden, denn sobald mehr als quasi nichts dort steht, seid ihr wieder dran.

                    Kommentar

                    • Ginella NB

                      #11
                      ich habe in meinen verträgen grundsätzlich stehen, das grundsätzlich keine garantie für die spätere eignung eines fohlens gegeben werden kann.

                      und jeder käufer mit einem gesunden menschenverstand wird das auch verstehen.

                      Kommentar

                      • arosa
                        • 14.10.2004
                        • 2823

                        #12
                        Richtig.
                        Man muss nicht mit typisch deutscher "Schwarzsehmentalität" seitenlange Verträge aufsetzen wenn es nicht nötig ist. Ausserdem, wenn ich an einen Käufer geraten würde, der sich dagegen sträubt, würde ich schon wittern, dass der nur deswegen einen wortreichen Vertrag haben möchte, um mir später einen reinzuwürgen. Dann muss er woanders kaufen.

                        Kommentar

                        • Veracruz9
                          • 26.03.2002
                          • 3848

                          #13
                          Mal aus Käufersicht - wenn ein Verkäufer sich so sträubt ein Pferd als Reitpferd oder Fahrpferd zu verkaufen - würdet ihr da nicht den braten wittern?
                          SIcherlich ist es blöd das man Garantien für Charakter und die weitere Entwicklung des Pferdes tragen muss, aber ansonsten ist man als Käufer auch oft genug der Depp.

                          Beispiel:
                          Bekannte hat ein Pferd gekauft, war gesund gespritz, im Rücken und KDB mächtig hin, das Pferd kann noch prima Leben, aber Reiten ist im Moment empty, ob das überhaut noch was wird - fraglich.
                          Also mal wieder ein Fall wo der Käuferschutz nicht greift.


                          Ich denke in dem Bereich muss noch mal was passieren im Bezug auf die Rechtsprechung.
                          Einerseits geht es ja nun nicht, dass der Verkäufer eventuell ein vergurktes Pferd wieder zurück nehmen muss.
                          Andersherum kann es nicht sein das jemand Für 50 000€ ein Dressurpferd verkauft was vielleicht hoch veranlagt ist, aber keine Prüfung durchläuft.
                          Dem Käufer kann das ja nicht unbedingt bekannt sein und kauft den Zossen als Turnierpferd.

                          In dem Fall hätte der Käufer 50.000 in den Sand gesetzt.
                          Drehe dich in den Wind damit er dir die Haare aus den Augen wehen kann

                          Kommentar

                          • Ginella NB

                            #14
                            wenn ich ein dressurpferd für 50 000 oschis kaufe, dann erwarte ich aber auch dementsprechend einen FN-ausdruck mit den erfolgen.
                            wenn ich dann selber nicht in der lage bin, das tierchen durch die prüfung zu bugsieren, kann ich den verkäufer dann nicht zur rechenschaft ziehen - punkt!

                            Kommentar

                            • Ginella NB

                              #15
                              als verkäufer eines fohlens muss man sich einfach selber so gut es geht absichern.

                              ich musste das dieses jahr auch machen, da ich ein fohlen mit bekanntem mangel verkauft habe.
                              habe alles haarklein im vertrag festgehalten und mir als absicherung ein gesundheitszeugnis vom TA ausstellen lassen und die käufer extra mit dem TA telefonieren lassen.



                              aufgrund dieser urteile kann ich aber immer noch nicht verstehen, warum in allen zoogeschäften ein großes schild mit der aufschrift " tiere sind vom umtausch ausgeschlossen" prangt....

                              normalerweise müsst ich ein kaninchen dann ja auch innerhalb von zwei jahren zurückbringen können, wenn es einen mangel hat.

                              Kommentar

                              • arosa
                                • 14.10.2004
                                • 2823

                                #16
                                Du kannst doch einen Zossen für meinetwegen 80.000 und mehr kaufen mit S-Erfolgen und bist nicht in der Lage, den heil durch eine A-Prüfung zu reiten! Also ist das "Turnierpferd" für Dich als Käufer absolut null wert - kannst den Zossen also zurückbeamen.

                                FN Ausdrucke - und gut ist. Röntgenbilder wer auch immer die bezahlt - und gut ist. Darf aber alles nicht im Vertrag stehen ... streng genommen darfst Du noch nicht mal "Schleifensammler für die nächste Saison" in die Anzeige schreiben, wenn der Käufer keine Schleife hin bekommt ... bist Du als Verkäufer auch wieder dran.

                                Kommentar

                                • living doll
                                  • 30.05.2005
                                  • 2180

                                  #17
                                  Was hälst Du von dem Ausdruck:

                                  "Die Ergebnisse der AKU, durchgeführt durch Tierarzt ... am...., sind beiden Parteien bekannt."

                                  Ist absolut wertfrei, aber die AKU ist drin im Vertrag.
                                  "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
                                  Vorwärts aber ist alles." R. Binding

                                  Kommentar

                                  • arosa
                                    • 14.10.2004
                                    • 2823

                                    #18
                                    Auch das nicht - Du verkauftst doch ohne Gewährleistung?!

                                    Warum willst Du da was reinschreiben, was Dir nachher zum Nachteil ausgelegt werden kann wenn z.B. die Klinik/TA falsche Beurteilungen abgegeben haben? Was hast Du damit zu tun? Nichts!

                                    Die Ergebnisse können ja mitgegeben werden, sollen die Käufer sich doch im Nachhinein im Falle eines Falles mit der Klinik auseinandersetzen, aber nicht mit dem Verkäufer ...

                                    Kommentar

                                    • living doll
                                      • 30.05.2005
                                      • 2180

                                      #19
                                      Damit nicht ich, sondern der Tierarzt/die Klinik belangt werden.

                                      Wenn in der AKU falsche Beurteilungen stehen, bin ich heraus aus der Sache.
                                      Sollte der Käufer behaupten, es gab keine AKU, wäre es mein Bier, oder nicht?
                                      Wenn der Käufer die AKU bezahlt hat, habe ich im Streitfall als Verkäufer überhaupt keinen Zugriff auf die Ergebnisse.
                                      "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
                                      Vorwärts aber ist alles." R. Binding

                                      Kommentar

                                      • Veracruz9
                                        • 26.03.2002
                                        • 3848

                                        #20
                                        50Tsd€ sind vielleicht übertrieben, aber ein gutes Jungpferd für meinetwegen 20.000 3 jährig, oder 4 jährig schonend angeritten...
                                        Denkt man sich toll, das Pferd ist sicher vorn dabei, aber erwartest du da schon zich Schleifen?
                                        Es gibt nunmal Pferde die laufen aufm Turnier nicht durch - was nicht unbedingt am Reiter liegen muss.
                                        Das kann selbst passieren wenn das Pferd plaziert ist - schlechte Erfahrungen und plötzlich machts dicht
                                        Drehe dich in den Wind damit er dir die Haare aus den Augen wehen kann

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