Neues geltendes EU-Recht in der Zucht

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  • Farbenfroh
    • 27.03.2003
    • 1049

    Neues geltendes EU-Recht in der Zucht

    Weiss jemand genaueres über das neue angeblich schon gültige EU-Recht in der Zucht? Was bedeutet dies? Ist es richtig, dass HB II Hengste den HB I Hengsten gleichgestellt werden? Müssen die Verbände sich dem unterwerfen und machen sie es tatsächlich? Weiss jemand da was genaueres?
  • Nika81
    • 03.10.2004
    • 309

    #2
    Noch ist die neue EU-VO nicht unterschrieben und kann daher noch nicht gültig sein (mein Kenntnisstand vom 27.01.). Wenn die EU-VO in nationales Recht überführt wird müssen sich die Zuchtverbände genauso danach richten wie nach dem aktuellen Tierzuchtgesetz. Sobald ich mehr weiß, melde ich mich.

    Weiß jemand was genaueres zum Inhalt?

    Kommentar

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