OL-Verband wenn Hengst im HVP eigetragen;bekommt Fohlen "volle"Papiere?

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  • sweetlovelybaby
    • 11.07.2012
    • 115

    OL-Verband wenn Hengst im HVP eigetragen;bekommt Fohlen "volle"Papiere?

    Möchte meine Vollblutstute vom Hengst "Fantastic" im April 2016 besamen lassen...
    Da dieser Hengst ohne abgeschlossene HLP hier in Brandenburger Verband nicht zugelassen wird,dachte ich mir dann gehe ich mit meiner Riva in den Zuchtverband für den der Hengst zugelassen ist....den OL.
    Für dieses Jahr steht er bei den Hannoveranern und den Oldenburgern im HVP drin.
    Wenn er nächstes Jahr auch drinne steht,aber danach wegen "nicht erreichen" der vorgeschriebenen HLP Zeit bzw ausscheidet....und ich ihn 2016 nutze;bekommt das Fohlen dann auch volle Papiere? oder werden die in dem Jahr des Ausscheidens als Deckhengst in einen "grünen Pass mit Geburtsbescheinigung" umgeändert....
    Ich bin in dem was Verbände und Zuchtpapiere angeht,nicht so bewandert...habe bis jetzt nur Landgestütshengste genutzt und Privathengste sind für mich noch Neuland.Kann mir da bitte einer helfen?
    Zuletzt geändert von sweetlovelybaby; 28.09.2015, 22:40.
  • tina_178
    • 18.03.2007
    • 3701

    #2
    Warte doch erst einmal ab, ob der Hengst überhaupt in der nächsten Saison verfügbar ist.

    Nachkommen von Landgestütshengsten und Privathengsten werden gleich behandelt. Die Verpflichtung zur HLP steht im Tierzuchtgesetz und das steht bundesweit über jeder Verbandssatzung. Wenn ein Hengst spätestens in dem Jahr in dem das Fohlen registriert wird nicht zugelassen ist, gibt es vom Verband nur ein s.g. weißes Papier, sprich Geburtsbescheinigung mit Pass. Alternativ den Grünen von der FN.
    Zuletzt geändert von tina_178; 28.09.2015, 23:00.
    Lerne Schweigen, ohne zu platzen !

    Kommentar

    • sweetlovelybaby
      • 11.07.2012
      • 115

      #3
      Zitat von tina_178 Beitrag anzeigen
      Warte doch erst einmal ab, ob der Hengst überhaupt in der nächsten Saison verfügbar ist.

      Nachkommen von Landgestütshengsten und Privathengsten werden gleich behandelt. Die Verpflichtung zur HLP steht im Tierzuchtgesetz und das steht bundesweit über jeder Verbandssatzung. Wenn ein Hengst spätestens in dem Jahr in dem das Fohlen registriert wird nicht zugelassen ist, gibt es vom Verband nur ein s.g. weißes Papier, sprich Geburtsbescheinigung mit Pass. Alternativ den Grünen von der FN.
      Und ab wann genau erfährt man z.B. ob der Hengst beispielsweise im Oldenburger Verzeichniss für die kommende Saison verfügbar ist,damit ich mich dann doch für Finest entscheiden muss/kann.....?

      Kommentar

      • tina_178
        • 18.03.2007
        • 3701

        #4
        Dez/Jan, wenn der neue HVP erstellt wird. Meistens auch schon zum Jahreswechsel auf der HP des HH. Ggf auch mal anrufen.
        Lerne Schweigen, ohne zu platzen !

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