Deckgeld aus dem Vorjahr

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  • Killkenny
    • 22.08.2008
    • 252

    Deckgeld aus dem Vorjahr

    Aus aktuellem Anlass folgende Frage mit der Bitte um schnelle Antwort:

    Was versteht man darunter das das halbe gezahlte Deckgeld im Folgejahr angerechnet wird wenn man den Hengst wechseln möchte. Wird wirklich die Hälfte von dem bezahlten angerechnet oder lediglich die Hälfte der Decktaxe des neu gewählten Hengstes?

    Vielen Dank für Antworten.
  • Arielle
    • 23.08.2010
    • 2852

    #2
    Die Hälfte des gezahlten Betrages wird normalerweise gutgeschrieben. Aber warum soll das an einen Hengstwechsel gebunden sein?
    http://www.zuechtergewerkschaft.com/

    Kommentar

    • Killkenny
      • 22.08.2008
      • 252

      #3
      Wurde mir heute so gesagt. Wir wollten den Hengst wechseln eben weil es im letzten Jahr nicht geklappt hat. Es sind 800 € halbes Deckgeld vorhanden aber ich soll für den neuen Hengst (volles Deckgeld 1000€) noch 500 € bezahlen eben mit der Aussage das es sich immer auf den Hengst bezieht!!! Ich hatte damit gerechnet das ich mit 200 € dabei wäre.
      Meine Frage ist nur wenn ich jetzt noch einen teuren Hengst wähle...wie sieht da die Regelung

      Kommentar

      • xho
        • 23.01.2013
        • 321

        #4
        Da musst Du in den Deckbedingungen des Vorjahres schauen. Da hat jeder Hengsthalter seine eigenen Konditionen!

        Kommentar

        • Killkenny
          • 22.08.2008
          • 252

          #5
          Da steht das das halbe gezahlte Deckgeld angerechnet wird aber nicht ob das auch bei Hengstwechsel gilt.

          Kommentar

          • Killkenny
            • 22.08.2008
            • 252

            #6
            Hier mal der Auszug aus den Deckbedingungen:

            Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, rechnen wir Ihnen die Hälfte des im Vorjahr bezahlten Deckgeldes an, sofern bis zum 01.12. eine tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit vorliegt. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich. Stuten, die nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, erhalten im Folgejahr in der jeweiligen Preisklasse volle Deckgeldfreiheit Beachten Sie bitte, dass auch hier die tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit bis zum 01.12. vorliegen muss.

            Kommentar

            • xho
              • 23.01.2013
              • 321

              #7
              Die Nichtträchtigkeit hast Du nachgewiesen?
              Also wenn es nicht irgendwo noch eine separate Klausel bezüglich des Hengstwechsels gibt, dann bekommst Du die Hälfte des letztjährigen Deckgeldes gutgeschrieben. Entscheidend ist jetzt, ob es eine solche Klausel gibt!

              Kommentar

              • carolinen
                • 11.03.2010
                • 3563

                #8
                Lese ich wie xho - 800€ gutgeschrieben bei der Deckstation und wenn da nix gegen Hengstwechsel steht ist das so.
                Und falls die einen teuerere Hengst haben könntest Du ja mal als Argumentation sagen wenn es so ist, dass bei Wechsel die hälfte des Deckgeldes zählt dann nehme ich jetzt nicht mehr den billigen x sondern den teuren y und bedanke mich für das Geschenk, dass sie mir machen. :-D
                Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

                Kommentar

                • Killkenny
                  • 22.08.2008
                  • 252

                  #9
                  Sowas in der Art habe ich mir auch gedacht letztes Jahr zum Ende der Decksaison habe ich sogar angeboten bekommen den Hengst zu wechseln und deshalb dachte ich das ist kein Problem. In den Deckbedingungen steht nichts davon das der Hengst nicht gewechselt werden kann.

                  Kommentar

                  • Bananenmopsi
                    • 11.07.2012
                    • 288

                    #10
                    Zitat von Killkenny Beitrag anzeigen
                    Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, rechnen wir Ihnen die Hälfte des im Vorjahr bezahlten Deckgeldes an(...)
                    Ohne mich rechtlich zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, verstehe ich es auch so, dass die Hälfte des bezahlten Geldes angerechnet wird, unabhängig davon, welcher Hengst genommen wird.

                    Ich würde die Hengststation direkt fragen, was denn passiert, wenn man einen teureren Hengst nimmt. Sollte man da draufbezahlen sollen, würde ich wohl in den sauren Apfel beißen, einmal noch diese Hengststation "benutzen" (ist ja leider schon bezahlt) und danach diese Station meiden. Für mich ist das kein gutes Geschäftsgebaren, so was unterstütze ich nicht mit meinem Geld.

                    ... am Ende ist das aber wahrscheinlich sogar gängige Praxis, in der Pferdeszene ist ja bekanntermaßen alles möglich

                    Kommentar

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