"Probesprünge"?????

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  • Lisa83
    • 04.02.2005
    • 1169

    "Probesprünge"?????

    Bei uns am Stall hat eine vor ~2,5Jahren einen mittlerweile 7jähr. bayr. Hengst gekauft.
    Beim Züchter sollte der gekört werden, wurde er aber nicht (ich weiß allerdings nicht, ob er nicht gekört wurde oder schon bei der Vorauswahl rausflog)
    Nun hat der Züchter den Hengst damals aber abgesamt und nun mid. einen Nachkommen von dem.
    Es handelt sich jetzt um einen jetzt 1jähr. Sohn, wo der Züchter sagte, wenn der nicht so groß wäre (schon 1,65m) dann würde er den zur Körung bringen.
    Aber ich dachte immer, dass so ein Pferd keine vollen Papiere bekommt und dann sowieso nicht gekört werden kann.
    Da hat mir die Besitzerin von dem 7jähr. Hengst erzählt, dass es aber "Probesprünge" gäbe und somit eine begrenzte Anzahl an Nachkommen trotzdem volles Papier bekommt
    Wer klärt mich auf?
    Ein Pferd ist immer nur so gut wie man es behandelt.

    Avatar: "Chaoli" von Colbert GTI - Acasino - Acord I *16.2.2010

    http://nienni.oyla20.de/cgi-bin/hpm_homepage.cgi
  • lexikothek

    #2
    nix leichter als das...

    nahezu jeder verband hat aufgrund seiner richtlinien die mögichkeit im rahmen eines zuchtversuches sogenannte probesprünge zuzulassen. diese müssen VORHER beantragt und genehmigt.....theoretisch ;o), manchmal geht es aber praktisch auch, wenn das fohlen denn da ist.

    wir nutzen das des öfteren bei einem american saddlebred hengst, der für das rheinland und für westfalen zugelassen ist.
    oder auch für die isländer, wo es ja länger dauert, bis du nachkommen im sport hast. die decken dann 3jährig 2-3 stuten für deren nachkommen es dann auch papier gibt.

    wenn der hengst allerdings nicht gekört ist, steht auch nicht gekört im papier.

    lexi

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    • Lisa83
      • 04.02.2005
      • 1169

      #3
      Also steht dann in Programmheften "v. Jungh. n.gek."
      Aber so ein Pferd (also so ein Nachkomme) kann trotzdem gekört werden?
      Und ist so eine Fohlenzahl begrenzt oder kann man quasi jedes Fohlen vorher genehmigen lassen?
      Und wie wäre das, wenn der Hengst nun mittlerweile gelegt worden wäre?
      Dann kann man für die TG-Fohlen auch Papiere bekommen?
      Ein Pferd ist immer nur so gut wie man es behandelt.

      Avatar: "Chaoli" von Colbert GTI - Acasino - Acord I *16.2.2010

      http://nienni.oyla20.de/cgi-bin/hpm_homepage.cgi

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      • lexikothek

        #4
        gekört kann er nicht werden, ist ja nicht ins hengstbuch eingetragen. die anzahl ist begrenzt, wir werden in kürze sehen, auf welche zahl. in der regel handelt es sich um einzeldeckgenehmigungen, es gehen aber auch schon mal 2 oder 3.
        das legen spielt ja in sofern keine rolle als er zum zeitpunkt der bedeckung im vollbesitz seiner manneskraft war und sich die genemigung des probesprungs darauf bezieht.

        grundsätzlich würde ich keinen grund sehen, warum das bei durch tg entstanden fohlen nicht gehen sollte.

        hier gibt es allerdings eine einschränkung. hengste die in die besamung sollen müssen aufgrund der gesetzeslage "überdurchschnittliche vertreter" ihres jahrgangs sein. in der regel meint man damit die körung.
        da könnte also rechtlich ein haken sein.

        alle weiteren fragen dazu solltest du an deinen zuchtverband stellen, da deine fragen recht hypothetisch sind und meine antworten auf meinen erfahrungen und meinem rechtsempfinden basieren, was nicht immer das gleiche ist wie das der verbandsoberen ;o)

        lexi

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        • Lisa83
          • 04.02.2005
          • 1169

          #5
          Naja, hypothetisch nicht unbedingt!
          Ich hab ja jetzt erstmal nur geschildert was ich gehört hab.
          Und dieser 7jähr. ist ja definitiv nicht gekört!
          Und so wie sich das aus den Schilderungen dieser Frau anhörte wäre es möglich solche "Probesprünge" für jeden Hengst mit Papieren zu bekommen, was mich schon reichlich gewundert hat!
          Ich könnte ja auch nicht sagen, ich habe einen 3jähr. Hengst und möchte gerne, dass meine Stute davon gedeckt wird (also klar, DAS könnte ich schon sagen) und das Fohlen bekommt dann Papiere.
          Oh man, ich drück mich glaub ich ein bisschen wirr aus?
          Ein Pferd ist immer nur so gut wie man es behandelt.

          Avatar: "Chaoli" von Colbert GTI - Acasino - Acord I *16.2.2010

          http://nienni.oyla20.de/cgi-bin/hpm_homepage.cgi

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          • Radina
            • 27.10.2002
            • 3528

            #6
            kenne jemanden der bereitet Hengste für Körungen vor.
            Doch jedesmal passiert ihm das unglück das der Hengst ausbückst gerade wenn eine seiner Stuten rossig ist und sie deckt.
            Werden sie gekört hat er Glück nicht gekört dann als Probesprung.
            Nachwuchspferde vom Züchter: 3JRappstute von Hochstern roh
            4 J Stute braun 162 cm, roh Doppeltveranlagt ,Fohlen von Genesis 01722795784

            Kommentar


            • #7
              Das scheint eine weit verbreitete Praxis zu sein. Ich kenne da auch so einen Fall, wo jedes Jahr einer der Aspiranten über den Zaun in die Stutenkoppel springt (Wer ist eigentlich wirklich so dämlich zu glauben, das jemand seine zweijährigen Anwärter direkt neben den Zuchtstuten laufen lässt?) Der Witz ist allerdings, das es jedes Jahr ein weißes Papier vom Verband gibt weil der hoffnungsvolle Aspirant die Körung eben doch nicht geschafft hat. Aber jedes Jahe aufs neue fliegt einer über das Kuckucksnest - äh springt einer über den Zaun.

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              • tomick
                • 07.09.2004
                • 183

                #8
                @lexi: wir haben auch ein Fohlen aus Probesprung (Rheinland, WElsh-Cob), da steht aber nicht drin, dass der Hengst nicht gekört ist Er ist dann im Herbst nach der Fohlenbeurteilung (gold prämiert) noch mal zur Körung gegangen, da hatten wir die Papiere für den Yongster aber schon.... Die Anzahl der Probesprünge ist limitiert auf zwei und das soweit ich weiß nur einmal pro Hengst.
                www.zest-cobs.de

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