Verkauf Fohlen, Verbleib bis Absetzer am Hof

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Bleßvoß
    • 06.08.2025

    Verkauf Fohlen, Verbleib bis Absetzer am Hof

    Hallo ihr Lieben, bzw. die Züchter unter euch,
    ich benötige einmal einen fachlichen/rechtlichen Rat.

    Wie sichert ihr euch ab, wenn ihr Fohlen verkauft, die bis zum Absetzen auf dem Hof bleiben bezüglich Tierarzt, Unfälle am Tier, Tod, Anzeige Besitzerwechsel im Stammbuch etc. Gibt es hierfür pauschale Kaufvertragsklauseln? Wie wird das gehandhabt? Also vorrausgesetzt das Tier ist bereits vollständig bezahlt.

    In meinem Fall geht es um Rinder bzw. ein Kalb, jedoch mit einem Wert und Aufzucht ähnlich von hochwertigen Pferden, daher wäre hier ein Vergleich denkbar.
  • silas
    • 13.01.2011
    • 4018

    #2
    Tierlebensversicherung?
    Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

    Kommentar

    • St.Pr.St
      • 06.03.2009
      • 5224

      #3
      genau Versicherung abschließen...
      http://www.christianwoeber.com

      Kommentar

      • Syrah
        • 01.05.2009
        • 1735

        #4
        Vertrag mit Gefahrenübergang ab Unterschrift unter dem Kaufvertrag. Käufer kann ja nach Belieben eine Lebensversicherung abschließen, falls es sowas für Kälber gibt.

        Wagyu-Rind???
        Of course, they say every atom in our bodies was once part of a star. Maybe I'm not leaving... maybe I'm going home.
        www.gestuet-hilken.de

        Kommentar

        • Redlight
          • 07.06.2010
          • 1802

          #5
          ...Besitzwechsel, Vertrag abschliessen. Im Grunde ist es ja dasselbe, als wenn du zB einen Hengst in Aufzucht nimmst, oder einen Jährling auf Sommerweide oder so - ich regel das immer vertraglich, dass der Besitzer selber haftpflichtversichern muss, er sein Tier in eigener Verantwortung und Übernahme aller Kosten, die bei einer Verletzung an seinem Tier oder durch sein Tier an anderen entstehen können, bei mir einstellt - ich schliesse immer jegliche Gewähr aus. Ob man sich dann im Schadensfall entgegen kommt ist ja awas anderes, zumindest kann dir dann niemand was.

          Was für Rinder habt ihr??

          Kommentar


          • #6
            Danke euch. Wir werden wohl tatsächliche ein paar Klauseln beifügen wegen des Gefahrenübergangs und den Käufer eine Versicherung abschließen lassen falls nötig. Wobei Lebensversicherungen teils wohl erst ab 4 Monaten greifen und bei einem Tierwert von über 4.500 Euro wohl irre Versicherungssummen haben wollen. Keine Ahnung wie es bei Pferden ist.

            Kommentar

            • ReitponyOWL
              • 17.02.2012
              • 417

              #7
              So pauschal "Gefahrübergang ab Unterschrift - Käufer kann das Tier ja versichern " kann man das m.E. nicht sagen. Grundsätzlich befindet sich das Tier weiterhin in deiner Obhut und bist verpflichtet für dieses zu sorgen bzw. Schäden abzuwenden. Sollte das Kalb wegen schuldhaften Handels von dir zu Schaden kommen, bist zu erstmal haftpflichtig. Man sollte sich einmal die Frage stellen, was passiert, wenn eine Lebensversicherung abgeschlossen wurde und durch grob fahrlässiges Handeln von dir das Kalb getötet wird. Sicher käme diese dann zur Auszahlung, aber es wäre durchaus ein Regress seitens des Versicherer möglich!

              Vllt. bieten die Kaufverträge, die auf Fohlenauktionen geschlossen werden, eine passende Grundlage!

              Kommentar

              • Monchen
                • 14.09.2011
                • 138

                #8
                Aus Sichte eines Fohlenkäufers kann ich nur sagen, dass ich gerne das Risiko bis zum Absetzen beim Verkäufer/Züchter hätte. Anders als beim Einstellungsvertrag habe ich nämlich keinen Einfluss auf Art und Weise der Unterbringung/Aufzucht und ob der Züchter seine Stute zwischenzeitlich samt Fohlen noch mal zum Decken fährt, woanders einstallt, etc. Lebensversicherungen - ebenfalls für Fohlen - greifen auch vor dem 4 Lebensmonat und sind durchaus finanzierbar, wenn man sich auf Unfalltod beschränkt. Tod/Untergang durch Krankheit lohnen sich bei "normalen" Fohlenpreisen nicht. Ähnlich ist es mit OP-Kosten vers. Krankversicherung.
                Eine Haftpflichtversicherung für ein noch nicht abgesetzte Fohlen gibt es auch nicht.

                Kommentar

                Andere Threads aus dieser Foren-Kategorie:

                Einklappen

                Themen Statistiken Letzter Beitrag
                Erstellt von Linu, 20.02.2025, 09:36
                154 Antworten
                8.374 Hits
                0 Likes
                Letzter Beitrag TrakehnerSpringblut  
                Erstellt von hufschlag, 30.05.2023, 16:39
                50 Antworten
                2.095 Hits
                1 Likes
                Letzter Beitrag hufschlag
                von hufschlag
                 
                Erstellt von Titania, 29.05.2025, 08:58
                26 Antworten
                1.100 Hits
                0 Likes
                Letzter Beitrag hufschlag
                von hufschlag
                 
                Erstellt von Sabine2005, 13.01.2025, 09:51
                3 Antworten
                878 Hits
                0 Likes
                Letzter Beitrag Ramzes
                von Ramzes
                 
                Erstellt von Limette, 16.12.2024, 10:07
                31 Antworten
                1.422 Hits
                0 Likes
                Letzter Beitrag JessiCola
                von JessiCola
                 
                Lädt...
                X