Üblicherweise wird beim Verkauf eines Fohlens ja eine Anzahlung geleistet, evl. ein Kaufvertrag unterschrieben und dann beim Absetzen/Abholung der Rest bezahlt. Auch wir haben das bisher immer so gehandhabt.
Nun wissen wir alle, dass ein Pferd von heute auf morgen krank oder tot sein kann. Ich denke, in diesem Fall wird der Käufer davon ausgehen, dass er seine Anzahlung zurück bekommt??? Ich frage mich nun, warum muss eigentlich der Züchter dieses Risiko tragen? In den meisten Fällen wird der Käufer ja das Fohlen lediglich in einen anderen Stall zur Aufzucht stellen, d.h. auch nach der Abholung ist er nicht Pferdehalter. Deshalb bin ich der Meinung, dass sowohl Kaufpreis als auch Gefahrenübergang bei Kaufabschluss "übergeben" gehören mit der (selbstverständlichen) Sondervereinbarung (im Vergleich zum Verkauf eines Reitpferdes), dass die Kosten bis zum Absetzen vom Verkäufer getragen werden.
Hat das jemand von euch schon einmal so gehandhabt bzw. umgekehrt was ist passiert, wenn zwischen dem Kaufabschluss und der Übergabe tatsächlich etwas passiert ist?
LG Liesl
Nun wissen wir alle, dass ein Pferd von heute auf morgen krank oder tot sein kann. Ich denke, in diesem Fall wird der Käufer davon ausgehen, dass er seine Anzahlung zurück bekommt??? Ich frage mich nun, warum muss eigentlich der Züchter dieses Risiko tragen? In den meisten Fällen wird der Käufer ja das Fohlen lediglich in einen anderen Stall zur Aufzucht stellen, d.h. auch nach der Abholung ist er nicht Pferdehalter. Deshalb bin ich der Meinung, dass sowohl Kaufpreis als auch Gefahrenübergang bei Kaufabschluss "übergeben" gehören mit der (selbstverständlichen) Sondervereinbarung (im Vergleich zum Verkauf eines Reitpferdes), dass die Kosten bis zum Absetzen vom Verkäufer getragen werden.
Hat das jemand von euch schon einmal so gehandhabt bzw. umgekehrt was ist passiert, wenn zwischen dem Kaufabschluss und der Übergabe tatsächlich etwas passiert ist?
LG Liesl
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