Fohlenverkauf - Eigentumsübergang - Gefahrenübergang

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  • basquiat
    • 02.10.2005
    • 2843

    Fohlenverkauf - Eigentumsübergang - Gefahrenübergang

    Üblicherweise wird beim Verkauf eines Fohlens ja eine Anzahlung geleistet, evl. ein Kaufvertrag unterschrieben und dann beim Absetzen/Abholung der Rest bezahlt. Auch wir haben das bisher immer so gehandhabt.

    Nun wissen wir alle, dass ein Pferd von heute auf morgen krank oder tot sein kann. Ich denke, in diesem Fall wird der Käufer davon ausgehen, dass er seine Anzahlung zurück bekommt??? Ich frage mich nun, warum muss eigentlich der Züchter dieses Risiko tragen? In den meisten Fällen wird der Käufer ja das Fohlen lediglich in einen anderen Stall zur Aufzucht stellen, d.h. auch nach der Abholung ist er nicht Pferdehalter. Deshalb bin ich der Meinung, dass sowohl Kaufpreis als auch Gefahrenübergang bei Kaufabschluss "übergeben" gehören mit der (selbstverständlichen) Sondervereinbarung (im Vergleich zum Verkauf eines Reitpferdes), dass die Kosten bis zum Absetzen vom Verkäufer getragen werden.

    Hat das jemand von euch schon einmal so gehandhabt bzw. umgekehrt was ist passiert, wenn zwischen dem Kaufabschluss und der Übergabe tatsächlich etwas passiert ist?

    LG Liesl
    Gestüt Pferdeschule Riegersburg
  • Farbenfroh
    • 27.03.2003
    • 1050

    #2
    Da ein Fohlen nicht willkürlich früh abgesetzt werden kann, bleibt der Verkäufer in der Haftung, nur wenn ein Pferd sofort auch abgeholt werden könnte, kann man das dem Käufer aufbürden. Da ein Fohlen aber gezwungenermassen bei der Mutter bleiben muss, kann man das Risiko meiner Meinung nach nicht auf den Käufer abwälzen.

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    • Arielle
      • 23.08.2010
      • 2852

      #3
      Ich habe das aber schon anders vereinbart: Gefahrenübergang mit Abschluß des Kaufvertrages / Zahlung des Kaufpreises bzw. nach Zuschlag auf der Auktion. Auch wenn das Fohlen noch nicht in die Obhut des neuen Besitzers übergehen kann, kann doch das der Gefahrenübergang stattfinden, oder?
      http://www.zuechtergewerkschaft.com/

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      • engelchen0815
        • 29.01.2010
        • 1443

        #4
        so habe ich das letztes jahr gemacht....nämlich das fohlen schon an der mutter verkauft ! muss dazu sagen stute und fohlen standen eh in einem pensionsstall...kaufv,conner.jpg

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        • möhrchen
          • 10.08.2009
          • 186

          #5
          Ich habe auch gerade erst ein Fohlen gekauft und Gefahrenübergang war mit Abschluss des Kaufvertrages.

          Kommentar

          • basquiat
            • 02.10.2005
            • 2843

            #6
            @Farbenfroh: Wo aber ist der Unterschied in der "Gefahr" für den Käufer, ob nun das Fohlen im Stall bei der Mutter (vor dem Absetzen) oder im Aufzuchtstall (nach dem Absetzen) steht? Nur wenn ich wirklich einen eigenen Stall habe und tatsächlich jedes Detail der Haltung und Fütterung ab der Abholung selbst bestimmen kann, verstehe ich den Unterschied.

            @Arielle: Ja eben, Beispiel Auktion, gibt es da nicht auch eine "Standard-Vorgangsweise" bzw. was steht in den Auktionsbedingungen?

            @engelchen: Wenn das Fohlen versichert ist, ist man eh relativ abgesichert, bei Verkäufen ins Ausland haben wir das auf Wunsch der Käufer auch immer so gehandhabt. Gleichzeitig hat man eine TA-Untersuchung für die Versicherung.

            LG Liesl
            Gestüt Pferdeschule Riegersburg

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            • Tiger
              • 10.12.2009
              • 1777

              #7
              Normalerweise ist doch mit der Anzahlung ein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen worden.
              Damit müßte automatisch auch der Gefahrenübergang geregelt sein.

              Kommentar

              • basquiat
                • 02.10.2005
                • 2843

                #8
                @Tiger: So automatisch ist es aber eben nicht. Es können nämlich Eigentum, Gefahr und Kosten getrennt auf den Käufer übergehen. Z.B. würde ich immer darauf bestehen dass das Eigentum erst bei vollständiger Bezahlung auf den Käufer übergeht. Kosten beim Fohlen z.B. auch, jedoch die Gefahr finde ich, sollte der Käufer übernehmen (und gegebenenfalls selbst versichern).

                LG Liesl
                Gestüt Pferdeschule Riegersburg

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                • St.Pr.St
                  • 06.03.2009
                  • 5228

                  #9
                  Zitat von basquiat Beitrag anzeigen
                  Üblicherweise wird beim Verkauf eines Fohlens ja eine Anzahlung geleistet, evl. ein Kaufvertrag unterschrieben und dann beim Absetzen/Abholung der Rest bezahlt. Auch wir haben das bisher immer so gehandhabt.

                  Nun wissen wir alle, dass ein Pferd von heute auf morgen krank oder tot sein kann. Ich denke, in diesem Fall wird der Käufer davon ausgehen, dass er seine Anzahlung zurück bekommt??? Ich frage mich nun, warum muss eigentlich der Züchter dieses Risiko tragen? In den meisten Fällen wird der Käufer ja das Fohlen lediglich in einen anderen Stall zur Aufzucht stellen, d.h. auch nach der Abholung ist er nicht Pferdehalter. Deshalb bin ich der Meinung, dass sowohl Kaufpreis als auch Gefahrenübergang bei Kaufabschluss "übergeben" gehören mit der (selbstverständlichen) Sondervereinbarung (im Vergleich zum Verkauf eines Reitpferdes), dass die Kosten bis zum Absetzen vom Verkäufer getragen werden.

                  Hat das jemand von euch schon einmal so gehandhabt bzw. umgekehrt was ist passiert, wenn zwischen dem Kaufabschluss und der Übergabe tatsächlich etwas passiert ist?

                  LG Liesl
                  wir machen das so jedes Jahr... Anzahlung wird vom Käufer geleistet 50% und das Fohlen wird von mir auf die Kaufsumme versichert für ein ganzes Jahr versichert. Die Prämie wird geteilt da ja ich die ersten 6 Monate das Risiko habe und die restlichen 6 Monate vom Jahr der neue Besitzer. So sind beide falls was passiert abgesichert und man muß sich nicht mehr den Kopf zermürben was wäre wann usw.....
                  http://www.christianwoeber.com

                  Kommentar

                  • Titania
                    • 22.04.2006
                    • 4371

                    #10
                    Zitat von St.Pr.St Beitrag anzeigen
                    ... Anzahlung wird vom Käufer geleistet 50% und das Fohlen wird von mir auf die Kaufsumme versichert für ein ganzes Jahr versichert.
                    Lt. meiner Versicherung kann nur der Eigentümer das Fohlen versichern - also der Käufer, sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist.
                    "Quickmarie" (Quicksilber/Pamino ShA) im Alter von 2 Jahren

                    www.gestuet-reichshof.de

                    Kommentar

                    • Arielle
                      • 23.08.2010
                      • 2852

                      #11
                      Ja, und deshalb lassen meine Käufer die Versicherungspolice gleich mit dem Kauf auf sich übertragen, d.h. man benötigt keine neue Untersuchung und der Schutz läuft ohne Unterbrechung. Dieses Vorgehen vereinbare ich schon vor Vertragsabschluss mit meiner Versicherung. LVM.
                      http://www.zuechtergewerkschaft.com/

                      Kommentar


                      • #12
                        Das wäre mir neu. Jeder kann versichern was er möchte. Wenn ich z.B. eine Obhutschadenversicherung in meine BH integriere, versichere ich damit ja auch anderer Leute Pferde. Warum sollte das nicht gehen?
                        Finde die Sitte, Gefahrenübergang erst bei Übergabe zu vereinbaren auch unverständlich und verkaufe fast ausschließlich mit Gefahrenübergang bei Vertragsabschluss. Wozu sonst überhaupt verkaufen, wenn man noch 6 Monate im Risiko ist?
                        Die Sicherheit die die Versicherung bietet ist ja auch nicht wirklich umfassend: Sie zahlt ja nur im Verlustfall oder bei DU (bestenfalls!) und kommt nicht für Behandlungskosten auf, die je nach Schaden ja schnell mal in die hunderte oder sogar tausende Euro gehen können.
                        Insofern finde ich es mehr als berechtigt, wenn ein Verkäufer den sofortigen Gefahrenübergang verlangt.

                        Kommentar

                        • Hückmann
                          • 02.02.2009
                          • 690

                          #13
                          Wie würdet ihr den Gefahrübergang und die Zahlung/Anzahlung beim Kauf einer Zuchtstute machen, wenn diese noch ein Fohlen bei Fuß hat und erst Ende des Jahres (nach Absetzen des Fohlens) übergeben werden kann? Zudem wird die Stute als tragend verkauft.. wie würdet ihr euch das absichern lassen (TA-Bestätigung bei Übergabe? Andere Ideen?). Vielen Dank für Tipps!

                          Kommentar

                          • Arielle
                            • 23.08.2010
                            • 2852

                            #14
                            Wenn ich Verkäufer wäre würde ich auch jetzt auf einem Kaufvertrag bestehen mit Gefahrenübergang nach vereinbartem Vet-Check und/oder positiver TU. Zahlung kommt auf die Einschätzung des Käufers an. Entweder jetzt 100 % oder jetzt 50 % und Rest bei vereinbartem Abnahmetermin. Wird dann nicht abgenommen, ist alles schon vorgekommen, ist 1. Rate futsch.
                            http://www.zuechtergewerkschaft.com/

                            Kommentar

                            • Titania
                              • 22.04.2006
                              • 4371

                              #15
                              Zitat von Hückmann Beitrag anzeigen
                              Wie würdet ihr den Gefahrübergang und die Zahlung/Anzahlung beim Kauf einer Zuchtstute machen, wenn diese noch ein Fohlen bei Fuß hat und erst Ende des Jahres (nach Absetzen des Fohlens) übergeben werden kann? Zudem wird die Stute als tragend verkauft.. wie würdet ihr euch das absichern lassen (TA-Bestätigung bei Übergabe? Andere Ideen?). Vielen Dank für Tipps!
                              Den Fall habe ich aktuell. Der Gefahrenübergang wurde mit Abholung (nach Absetzen des Fohlens) vereinbart. Fand ich fair gegenüber dem Käufer, der ja immerhin monatelang auf sein neue Stute warten muß. Tragend sollte sie allerdings - GsD - nicht sein, das hätte die Sache natürlich komplizierter gemacht, zumal wir andere Vorstellungen vom Vater des nächsten Fohlens haben...
                              "Quickmarie" (Quicksilber/Pamino ShA) im Alter von 2 Jahren

                              www.gestuet-reichshof.de

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