Pferdezucht als Hobby

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  • Ginella NB

    Pferdezucht als Hobby

    Ein brisantes Thema hier, ich weiss....
    Jeder hat jetzt ja wieder angst, hier nicht mehr anonym genug zu sein, um sich ehrlich dazu zu äussern.

    Sagen wir mal so:

    Ab wann müsste man theoretisch Steuern zahlen wenn man als Züchter kein Gewerbe angemeldet hat?
    Ab wieviel Zuchtstuten müsste man ein Gewerbe anmelden?

    Müsste man es versteuern, wenn man meinetwegen als Hobbyzüchter einmal im Leben ein Pferd für 250.000 Euro auf der Körung oder Auktion verkauft?

    Oder wird das behandelt wie ein Lottogewinn?
  • Ginella NB

    #2
    Ich bin übrigens kein Spitzel vom Finanzamt!

    Kommentar

    • ReineFreude

      #3
      Interessiert dich das Thema theoretisch ? Oder hast du etwa praktische Probleme
      Was deine Frage angeht: Keine Ahnung. Ich musste noch keine 250.000 euronen versteuern

      Kommentar

      • Ginella NB

        #4
        Rein theoretisch und hypothetisch könnte man ja mal in die Verlegenheit kommen.....

        Kommentar

        • ReineFreude

          #5
          Da wünsch ich dir viel Glück bei diesbezüglichen Verlegenheiten
          Ich wär da auch gerne mal verlegen, würde auch Rotwerden in Kauf nehmen

          Kommentar

          • BenandJerry

            #6
            Ich bin kein Steuerprofi.
            Aber eigentlich muss jeder Gewinn in Deutschland versteuert werden.
            (Beim Lottogewinn zahlt es denk ich dann die Lottogesellschaft)
            Also müsste theoretisch auch jeder Pferdekauf-/verkauf versteuert werden...-->ob sich da jeder dran hält ist ne andere Sache.
            Korregiert mich, falls ich Unfug rede

            Bei Auktionen muss ja jeder Käufer eines Pferdes die Umsatzsteuer zahlen. ( 7% des Kaufpreises)
            Wie das mit der Mehwertsteuer aussieht weiß ich nicht.
            Allerdings (da bin ich mir ziemlich sicher) geht da sicher nichts am Finanzamt vorbei

            Kommentar

            • BenandJerry

              #7
              Ähmmm, kommt aber wohl immer auf den Wert des Pferdes an.
              Es gibt schließlich auch die Schenkungssteuer!!
              -->Aber ka wo die beginnt. (also ab welchem Wert)
              Und das mit dem Privatmann, der ein Pferd ohne Steuer (also offiziell) verkaufen darf wage ich zu bezweifeln.
              Wo ist der Unterschied, ob ich nen Pferd, Auto oder sonstwas verkaufe.
              Letztenendlich unterliegt doch alles der Steuer.

              Oder habe ich was verpasst?

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              • Coeur
                • 24.02.2004
                • 2577

                #8
                gewinne versteuern muß Du wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast. Dabei muß man dem Finazamt gegenüber aufzeigen wie man die Gewinne erzielen will.

                Gewinn = Erlöse minus aller Kosten (über Jahre)

                heute geht die F-behörde davons aus dass die Zucht keine Gewinne erwirtschaftet. Wenn Du das Finazamt doch überzeugen kannst dass Du gewinne erlösen kannst, kannst Du zunächst alle Kosten die Du hast rein rechen, und denk bitte an alle Kosten direkt wie indirekt. Wenn sich dann über Jahre kein Gewinn einstellt wird das Gewerbe im nachhinein als hobby eingestuft und Du muß die Verluste nachversteuern, das kann sehr gefährlich sein.

                Warum sollte jemand ein Gewerbe brauchen, es ist docch schön wenn Du mal einen Lucky Punch machst und etwas über bleibt. Dafür hat man Jahre wo man nur zu schießt.

                Kommentar


                • #9
                  Hobbyzucht zählt meinst als Liebhaberei im Steuerrecht und ist somit nicht steuerpflichtig, da au Dauer gesehen bei einer Liebhaberei keine Gewinne erzielt werden.

                  Die Pferdezucht ist das Paradebeispiel für die Liebhaberei im Steuerrecht.

                  Gerade steuerpflichtige mit hohen Einkommen versuchen oft Ihr Hobby als Gewerbebetrieb zu deklarieren, um somit die entsehenden Verluste mit den anderen positiven Einkünften zu verrechnen! Dem wurde von der Finanzbehörde ein Riegel vorgeschoben!

                  Kann man jedoch nachweisen, das auf Dauer gesehen, Gewinne erwirtschaftet werden, so sind die Verluste in den Erstjahren verrechenbar aber die Gewinne/Überschüsse sind auch zu versteuern.

                  Solltest Du also einmalig das Glück haben für ein Pferd 250.000 zu bekommen, so sind diese, soweit vorher nichts angemeldet wurde steuerfrei! Lediglich die Zinseinkünfte hieraus sind gem. § 20 EStG zu versteuern, falls Du das Geld anlegen solltest. Lotteriegewinn sind ebenso steuerfrei!!! Nur die Erträge hieraus sind steuerpflicht (Zinsen usw.)

                  Kommentar


                  • #10
                    @ tutzi
                    Gibt es zu dem was du da sagst, einschlägige Rechtssprechung bzw. Gesetze?
                    Ich weiß nämlich, daß bei Züchtern, die teure Pferde auf der Auktion verkauft haben, das Finanzamt nachgefragt hat. Weiß aber nicht, was dabei rausgekommen ist.
                    Von daher würde mich auch nteressieren, ob es da Regeln wie "nicht mehr als 5 Pferde pro Jahr".

                    Kommentar


                    • #11
                      Hierzu gibt es einschlägige Rechtssprechungen und Gesetzestexte!

                      Um Fälle lösen zu können muss man aber auch die genauen Einzelsachverhalte kennen!

                      Hat z. B. der Züchter noch ein Land- und forstwirtschaflichen Betrieb, dann würden die Einkünfte hierunter fallen oder handelt es sich wie angesprochen, nur um einen Hobbyzüchter!

                      Das Finanzämter sich auch die Auktionsergebnisse anschauen und auch mal nachfragen, heißt nicht sofort das hierfür auch Steuer gezahlt werden (abgesehen von der Umsatzsteuer).

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                      • manilla
                        • 04.03.2003
                        • 1479

                        #12
                        Es heisst doch: mehr als 3 Pferde im Jahr.

                        Gerade wieder aktuell im neuen Pferdekaufrecht: Wenn der Käufer belegen kann, das der Verkäufer in einem Jahr mehr als 3 Pferde verkauft hat, dann hat er 2 Jahre Gewährleistung, anstatt nur einem Jahr!

                        Kommentar

                        • Coeur
                          • 24.02.2004
                          • 2577

                          #13
                          @manilla,

                          das eine Finanzrecht hat mit dem anderen Verkaufsrecht nichts zu tun.

                          Kommentar


                          • #14
                            Für Gewährleistung und Steuerrecht müssen aber doch nicht zwangsläufig die gleichen Kriterien gelten. Das wäre ja viel zu einfach

                            Kommentar

                            • bk001
                              • 23.07.2002
                              • 406

                              #15
                              Ich habe dieses Thema gerade im Steuerrechtskurs - zwar in Österreich, aber in der Regel schreiben wir von den Deutschen ab und verändern nicht viel - bei einem Finanzamtsprüfer hinterfragt.  

                              Man muß Umsatzsteuer von Einkommensteuer unterscheiden !!!

                              Selbstverständlich anerkennt das FA Pferdezucht nicht, den dazu muß man nach Anlauf (3-5 Jahre) Gewinne erwirtschaften (das bezweifelt die), allerdings gibt es doch das Beispiel Hugo Simon (ich glaube, er war es), der dann plötzlich viel nachzahlen mußte, weil es plötzlich nicht mehr Liebhaberei war sondern doch Gewinne erzielt wurden.  Daher wäre ich mir nicht sicher, daß für den Fall, daß ich plötzlich im Lotto gewinne - ich meine natürlich ein 250.000 EUR Pferd ziehe und verkaufe, sich nicht doch die Finanz meldet und Einkommenssteuer verlangt (wenn man jedes Jahr züchtet).  Wenn jetzt das FA einen Zuchtbetrieb als Liebhaberei einstuft und nicht als Unternehmen anerkennt, sollte man diesen Bescheid als vorläufigen Bescheid verlangen, dann kann man rückwirkend die Aufwände verrechnen, wenn es sich zufälligerweise doch plötzlich rechnet. Man muß dann aber alle Belege sammeln. Das heißt am Besten detailliert Buch führen !!!

                              UST ist EU weit gleich geregelt, kann auch nur der Unternehmer (wer gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig, nachhaltig mit dem Ziel Einkommen - das ist nicht Gewinn !!! - regelmäßig ausübt) verrechnen.  Das ist nicht der Fall, wenn man privat sein Pferd verkauft oder 1x ein Fohlen. Über eine Auktion ist das was anderes, der Veranstalter hält eine Auktion mit Gewinnabsicht (Provision) und ist ein Unternehmer.

                              Bei der Einkommenssteuer geht es vor allem um das Verrechnen des Verlusts. Ich kann ja Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit haben (Angestellter) und dieses Plus, das ich versteuern muß (Lohnsteuer) mit meinem Minus aus Einkünften aus selbständiger Tätigkeit (züchte mit 3 Stuten, das kostet jedes Jahr mehr als der Verkauf der Fohlen bringt) nur verrechnen, wenn mein 'Zuchtbetrieb' nicht als Liebhaberei eingestuft wird.

                              Eine Kapitalgesellschaft haben, die Minus macht (GmbH z.B.) darf man grundsätzlich schon (Aber wer macht eine GmbH ohne Gewinnabsicht, das wäre ja nur Geldvernichtung). Allerdings kann man dieses Minus nicht mit den eigenen Einkünften als z.B. Angestellter verrechnen (GmbH ist eine eigene juristische Person) und daher weniger Steuer zahlen. Damit will das FA verhindern, daß Leute ihre Hobbies (z.B. auch Jagd, nicht nur Pferde) quasi von der Steuer absetzen.

                              Steuerrecht hat nichts mit Gewährleistung, Produkthaftung ... zu tun !!! Da gelten wieder andere Gesetze.

                              lgB
                              _
                              Servus aus Wien !!!

                              Kommentar

                              • Dancing Diamond
                                • 27.07.2004
                                • 1413

                                #16
                                Ich beschäftige mich momentan auch sehr mit dem Thema, da ich auch kein Gewerbe angemeldet habe und auch immer noch nicht genau weiß, ob ich es muß?!

                                Fragen wir mal so:
                                Wenn ich jedes Jahr ca. 7-8 Fohlen züchte und verkaufe, muß ich dann ein Gewerbe anmelden? Kosten und Erträge decken sich in etwa....

                                Kann ich ohne Bedenken die Nachwuchspferde zur Auktion anmelden, oder muß ich Angst haben, dass man mir plötzlich nachträglich was aufbrummen kann??
                                _______________________________
                                Zuchthof Wanning
                                Im Hach 1
                                48465 Quendorf
                                Tel. 0172 / 999 6057

                                www.pferde-dressur.de

                                Kommentar


                                • #17
                                  Kommt drauf an würde ich sagen. Bei mir läuft die Zucht unter der Landwirtschaft. Für die Pferde die ich vermittle habe ich ein Gewerbe angemeldet weil das eine gewerbliche Tätigkeit ist, die sich dem FA nicht als landwirtschaftlich erklären läßt (ist es ja auch nicht).
                                  Bei 7-8 Fohlen im Jahr solltest Du denke ich auf jeden Fall alles sammeln, was Du an Belegen bekommen kannst (von Tierarztrechnungen über Futter bis hin zu Berittgeld wenn welches anfällt. Sprit, Kosten für Fahrten, Kaffee und Tee für's Büro, Ausstattung für's Pferd usw.usw.). Dann kann am Ende Dein/e Steuerberater/in sehen ob was übriggeblieben ist, was zu versteuern wäre. Der schlechteste Fall ist der, dass das FA Forderungen aufgrund von Einnahmen stellt (die ja bei einer Auktion einfach nachzuvollziehen sind) und Du keine Belege hast, um die Aufwendungen geltend zu machen (die ja in jedem Fall entstehen, man muß sie aber auch belegen können).
                                  Wenn keine Gewinne erwirtschaftet wurden, fällt daraus auch keine Einkommenssteuer an. Die Umsatzsteuer mußt Du aber in jedem Fall erstmal zahlen, Du kannst sie aber zurückbekommen, wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast (das geht bei landwirtschaftlichen Ausgaben nicht, dafür gilt dort ein anderer MwSt-satz je nachdem, was Du verkaufst. Für ein Pferd aus landwirtschaftlicher Produktion sind es z.B. 9% statt der sonst üblichen 16. Verkaufst Du z.B. Hafer von Deinem Acker, fallen dafür 7% an. Dafür gibt's wie gesagt auch nichts zurück.

                                  Kommentar

                                  • Dancing Diamond
                                    • 27.07.2004
                                    • 1413

                                    #18
                                    @Kareen
                                    Danke Dir für die ausführliche Info. Meine Freundin, die Finanzbuchhalterin ist, hat mir auch gesagt, dass ich alles sammeln soll.
                                    Okay, ich fange sofort damit an!
                                    _______________________________
                                    Zuchthof Wanning
                                    Im Hach 1
                                    48465 Quendorf
                                    Tel. 0172 / 999 6057

                                    www.pferde-dressur.de

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                                    • #19
                                      Laß Dir am besten TA-Rechnungen, die Du nicht mehr hast, nochmal ausdrucken. Normalerweise ist das kein Problem für ein Buchhaltungspgrogramm, es sei denn, Du hast was 'unter der Hand' bezahlt. Da kommen ja doch recht große Summen zusammen, wenn man mal an Impfung etc. denkt.

                                      Kommentar

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