Holsteiner Zuchtbuch

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  • Holsteiner Zuchtbuch

    Wer kann mir da weiterhelfen?

    Ich war immer der Meinung, dass Holsteins Zuchtbuch geschlossen ist.
    Ergo aus ner Nicht Holsteinerin wird niemals nie nicht- egal wie viele Holsteiner Hengste drauf sind - eine Holsteinerin.

    Und hier:
    Das neue Eintragungssystem vom Holsteiner Verband
    (von der Holsteiner Verbandsseite - ich hoffe, ich darf das reinstellen!!?)
    -----------------------------------------------------------------------

    Zuchtbuch I (ZB I)

    Abstammung:
    Der Vater sowie die Väter der Mutter und Großmutter mütterlicherseits müssen in das Hengstbuch I des Verbandes eingetragen sein.

    Exterieur:
    Es werden sieben Merkmale einer Stute beurteilt:
    Typ Oberlinie Vorderfuß Hinterfuß Schritt Trab Galopp

    Es gibt keine Mindestnoten oder Notensummen mehr. Die einige Vorraussetzung für eine Eintragung sind die Abstammungsvoraussetzungen.

    Größe:
    Das Stockmaß wird gemessen, aber auch hier gibt es keine Mindestvoraussetzungen mehr.


    Zuchtbuch II (ZB II)

    Abstammung:
    Der Vater der Stute sowie der Großvater mütterlicherseits müssen in das Hengstbuch I und II des Verbandes eingetragen sein. Die Eintragung nimmt der Zuchtleiter vor.


    Vorbuch (VB)

    Abstammung:
    Es werden alle Stuten eingetragen, die dem Typ eines Deutschen Reitpferdes entsprechen, jedoch nicht in eines der vorstehenden Bücher eingetragen werden können. Die Eintragung nimmt der Zuchtleiter vor
    -----------------------------------------------------------------------

    Also für mich heißt das: Sobald 3 gek. Holsteiner Hengste im jüngsten Pedigree-Stamm drin sind, kann die Stute ins Holsteiner Zuchtbuch rein?

    Oder hab ich da irgendwas total nicht kapiert????
    Bitte um Info, Aufklärung, Entwirrung, etc......
  • carolinen
    • 11.03.2010
    • 3563

    #2
    Zitat von suznQ Beitrag anzeigen
    [...]Also für mich heißt das: Sobald 3 gek. Holsteiner Hengste im jüngsten Pedigree-Stamm drin sind, kann die Stute ins Holsteiner Zuchtbuch rein?

    Oder hab ich da irgendwas total nicht kapiert????
    Bitte um Info, Aufklärung, Entwirrung, etc......

    Stimmt das ?
    Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

    Kommentar

    • Elsbeth
      • 02.04.2010
      • 2388

      #3
      Ja, ich dachte 4 Generationen, aber ansonsten stimmt das

      Kommentar

      • anna1511
        • 08.02.2011
        • 84

        #4
        Quelle: Satzung Holsteiner Verband (http://holsteiner-verband.de/upload//Satzung_100613.pdf)

        "§ 35 - Eintragung von Stuten

        4.2
        Zuchtbuch II für Stuten (ZB II)

        4.2.1
        In das Zuchtbuch II für Stuten werden 3jährige und ältere Stuten eingetragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

        4.2.1.1
        Der Vater und die Mutter der Stute müssen in die Hauptabteilung des Zuchtbuches des Holsteiner Verbandes eingetragen sein und eine nach den Regeln des Zuchtbuches festgestellte Abstammung haben und entsprechend des Zuchtbuches identifiziert worden sein.
        Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch registrierten Zuchtpferden eingetragen werden,
        • wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung angepaart wurden und
        • diese in der Bewertung der äußeren Erscheinung nach § 26 Ziff. 2.2 in jedem der sieben Teilkriterien gemäß der Notenskala (§ 26 Ziff. 2.) mindestens mit der Note 5 und der Typ mindestens mit der Note 6 bewertet worden sind. Die Notensum
        me muss mindestens 42 Punkte betragen."

        oder z.B. auch

        "
        8. Eintragung von Stuten anderer Rassen Stuten, die nicht die Abstammungsvoraussetzungen nach § 35 erfüllen (Fremdblut), können über Reitsporterfolge bei einer Lebensgewinnsumme von mind. € 50.000,-- (DM 100.000,--) in das Zuchtbuch I des Verbandes (§ 35 Ziff. 3 und Ziff. 4) eingetragen werden. Der Stuteneigentümer hat einen schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an den Verband zu richten.

        Auf diese Wege eingetragene Stuten können:
        • weibliche Nachkommen liefern, die zur Stuteneintragung (§ 35) zulassungsfähigsind, wenn diese von einem in das Hengstbuch I des Verbandes eingetragenen Vater abstammen,
        • männliche Nachkommen liefern, die zur Körung des Verbandes (§ 29) und zur Hengstbucheintragung des Verbandes (§ 31) zulassungsfähig sind, wenn diese von einem in das Hengstbuch I des Verbandes eingetragenen Vater abstammen.

        Um Nachkommen zur Körung des Verbandes (§ 29) und zur Hengstbucheintragung des Verbandes (§ 31) liefern zu können, müssen die auf diesem Weg eingetragenen Stuten folgende zusätzliche Voraussetzungen erfüllen:

        • mind. 42 Punkte bei der Stuteneintragung
        • Typbeurteilung mind. mit der Note 6
        • in keinem Teilmerkmal die Note 4 oder weniger
        • Stockmaß mind. 160 cm."

        ... im Zweifel wird wohl der Zuchtleiter entscheiden, was er denn gerne so in seinem Zuchtbuch hätte - oder auch nicht ...

        Kommentar

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