Hilfe!!! Post vom Verband wg Abstammung Fohlen

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  • #21
    Zitat von Jupp Beitrag anzeigen
    Schimmel kannst du nicht rausnehmen wenn sie nicht nachgewiesen reinerbige Schimmel sind. Nur Fuchsschimmel...
    So isses. Umkehrschlüsse sind eben nicht immer zulässig
    Wenn die Verbände mal anfangen würden, die GRUNDfarben in die Papiere von Schimmeln einzutragen, wäre echt schon richtig viel weitergeholfen *rummaul* Und normalerweise sollte man bei einem WB-Absetzer die Farbe gut erkennen können.

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    • Shalom
      • 28.05.2009
      • 838

      #22
      Hallo Threadstellerin,

      ein Deckvertrag ist rechtlich als Werkvertrag einzuordnen. Für die Frage, welche Rechte du hast, ist nun entscheident, ob ein Sachmangel vorliegt. Ein solcher liegt jedenfalls dann vor, wenn das erbrachte Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ihr hattet vereinbart, dass deine Stute von diesem bestimmten Hengst gedeckt worden ist. Sie ist von einem anderen gedeckt worden, was sich ja locker beweisen lässt. Insofern hat das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit und weist einen Sachmangel auf.

      Was bedeutet das?

      Das bedeutet zunächst, dass du Nacherfüllung verlangen kannst, also kostenloses Decken deiner Stute vom gewünschten Hengst, sobald es wieder möglich ist, sie decken zu lassen.

      Du könntest auch vom vertrag zurücktreten. Das bedeutet, dass du dein Deckgeld und alles weitere zurück bekommst. Gleichzeitig müsstest du in diesem Fall aber auch das Fohlen an den Hengsthalter zurückgeben.

      Weiter hast du die Möglichkeit, das Fohlen zu behalten und die Decktaxe zu mindern.

      Zuletzt besteht die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches oder Aufwendungsersatzanspruchs, aber da wird es, wie schon gesagt wurde, schwer bis unmöglich, einen Schaden nachzuweisen. Und was den Aufwendungsersatz angeht, so hast du ja nun ein Fohlen, daher wirst du keine vergeblichen Aufwendungen getätigt haben.

      Ich denke, das kostenlose Nachdecken oder die Minderung kommen am ehesten in Betracht.
      http://www.magazin-pferderecht.de

      Foto Avatar: http://pony-royal.magix.net/

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      • feuerteufelchen
        PREMIUM-Mitglied
        • 15.10.2006
        • 977

        #23
        Und wie sieht es aus, wenn sie das Fohlen jetzt verkauft, sämtliche Kosten die sie im letzten Jahr für Stute und Fohlen hatte inkl. Decktaxe auflistet udn dann den Verkaufserlös gegenrechnet? Wenn da ein Minus bei rauskommen sollte, müsste das doch der Hengsthalter tragen?

        Oder willst du das Fohlen jetzt auf jeden Fall behalten, weil es egal der Abstammung genau deinen Vorstllungen entspricht? Dann würde ich auch nur ggf. um die Decktaxendifferenz mindern.

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        • feuerteufelchen
          PREMIUM-Mitglied
          • 15.10.2006
          • 977

          #24
          Habt ihr schon einen Kaufertrag gehabt? Sonst würde ich es mir vom abgesprungenen Käufer schriftlich geben lassen, wann er das Fohlen zu welchem Preis übernommen hätte und wenn du das Fohlen dann z. B. zu einem späteren Zeitpunkt zu einem niedrigeren Preis verkaufst, die Differenz inkl. der mehr entstandenen Aufzuchtskosten als Schaden geltend machen.

          Kommentar

          • hannoveraner
            • 11.06.2003
            • 3238

            #25
            Zitat von feuerteufelchen Beitrag anzeigen
            Habt ihr schon einen Kaufertrag gehabt? Sonst würde ich es mir vom abgesprungenen Käufer schriftlich geben lassen, wann er das Fohlen zu welchem Preis übernommen hätte und wenn du das Fohlen dann z. B. zu einem späteren Zeitpunkt zu einem niedrigeren Preis verkaufst, die Differenz inkl. der mehr entstandenen Aufzuchtskosten als Schaden geltend machen.
            wenn ich shalom richtig verstanden habe, müsstest du dann allerdings beweisen, dass mit dem gewünschten Hengst die Qualität des Fohlens mindestens die gleiche sein würde!!! und das schaffe erstmal in der Welt der subjektiven Empfindungen......
            auch wenn ich mal was kritisches schreibe, ich meine es nicht persönlich  

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            • #26
              Ein bißchen merkwürdig finde ich das schon dass der Käufer direkt abspringt. So'n Fohlen besteht ja schließlich nicht nur aus Vater??? Klar verstehe ich dass sie auch die Abstammung wollen, mit der sie das Fohlen gekauft haben aber ob man wegen eines anderen Vaters gleich einen Sachmangel direkt herleiten kann? Hat nicht irgendein Gericht entschieden dass Fohlen in etwa gleich Fohlen, Hauptsache fit? Nicht, dass ich das gut fände aber in die Richtung ging doch seinerzeit die Entscheidung mit diesem Londonderry wenn ich mich richtig erinnere.

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              • hannoveraner
                • 11.06.2003
                • 3238

                #27
                ...ist wohl eher ein Hoffnungs- als ein Sachmangel, wenn der Vater nun nicht seinen ersten Jahrgang stellt......
                auch wenn ich mal was kritisches schreibe, ich meine es nicht persönlich  

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                • #28
                  So richtig begreifen kann ich das aber immer noch nicht. Wenn das öfter passiert muss doch mal irgendwem etwas auffallen?!

                  Kommentar

                  • Timo
                    Gesperrt
                    • 01.04.2008
                    • 2158

                    #29
                    richtig.
                    Aber schaut euch doch mal das Fohlen an ! Ist doch n Schicker !
                    Mit nem gezielten Marketing krigste den doch locker verbimmelt

                    Kommentar


                    • #30
                      Sagt ja keiner, dass es egal ist, aber Recht haben und Recht kriegen sind einfach leider mal zwei Paar Schuhe. Du würdest Doch auch nicht annehmen, dass man eine lt. Vertrag nicht-rückerstattbare Anzahlung doch wieder zurückzahlen muss weil ein pauschaler Schadenersatz in unserem Land nicht rechtens ist Musste ich auch lernen...
                      Es geht in diesem Fall doch gar nicht darum, was der Käufer möchte oder sich vorstellt, sondern darum ob ein Cosinhus-Fohlen tatsächlich in jedem Fall mehr Wert ist als ein Al Cambero-Fohlen. Das wird sehr schwierig sein zumal wir ja bei dem jetzt nicht vorhandenen Cosinhus-Fohlen im wahrsten Wortsinn über ungelegte Eier reden. Kann ja keiner wissen ob der nicht ein vierköpfiges Monster geworden wäre. Das liegt in der Natur der Dinge. Du hast auf jeden Fall meine volle Sympathie und ich denke schon, dass das LG Dir irgendwie kulant entgegenkommen wird. Da wollen sie doch nächstes Jahr auch noch Stuten haben...

                      Kommentar

                      • Timo
                        Gesperrt
                        • 01.04.2008
                        • 2158

                        #31
                        dann zieh in auf und zeig es der Welt

                        Kommentar


                        • #32
                          Zitat von Dimena
                          Bis die Abstammung da ist, ist er wahrscheinlich total überbaut,Winterfell usw... Also Verkauf bis 3 J. unwarscheinlich!
                          Also an der Stelle würd' ich dem Landgestüt einfach ein bißchen Feuer machen - die DNA-Probe des Fohlens liegt ja nun vor, es kann also problemlos ein sofortiger Abgleich mit allen Hengst-Profilen erfolgen (Kareen, die Tests laufen mittels RFLP?). Da muß sich eigentlich nur mal einer kurz hinsetzen und das überprüfen.

                          Kommentar

                          • Ginella NB

                            #33
                            Also ein bisschen Dampf würde ich denen unterm Hintern schon machen.
                            Menschlichkeit die Fehler macht hin oder her
                            Den "Schaden" hast eindeutig Du zu tragen.

                            Auf jeden Fall würde ich da kulanterweise mal einen kostenlosen Decksprung eines Hengstes mit angemessener Decktaxe verlangen.


                            Mir ist das auch schon mal so gegangen, das sich die Abstammung einer Stute nach dem Kauf plötzlich geändert hat. Da war ich auch erstmal geschockt - wäre aber nie auf die Idee gekommen, das Pferd deshalb zurückzugeben. Ich hab sie damals ja um des Pferdes Willen gekauft und nicht nur wegen dem Papier ( hat aber auch ne Rolle gespielt )
                            Da sie aber von einem Gestüt kam, hab ich eben für eine andere Stute einen Decksprung rausgehandelt.
                            Ich glaube, da waren die damals auch froh, das ich es dabei bewenden lassen und nicht noch mehr Stress gemacht habe. Die wussten das nämlich bereits beim Verkauf, das da was faul ist.

                            Kommentar

                            • Moonlight69
                              • 23.09.2006
                              • 1859

                              #34
                              Ich würde den Kleinen aber trotzdem schon einmal inserieren, auch wenn der Vater "noch" nicht zweifelsfrei feststeht, denn es gibt auch heutzutage noch Leute, die sich einfach so von der Optik her in ein Pferd vergucken.

                              Darf ich denn mal fragen, mit welchen Noten, oder Kommentaren, er eingetragen wurde?
                              www.bunte-windspiele.de.tl
                              www.langhaar-whippet.eu

                              Kommentar


                              • #35
                                Sie können ihn Dir ja abkaufen - zu dem Preis, den Du von dem anderen Käufer bekommen hättest

                                Kommentar

                                • Shalom
                                  • 28.05.2009
                                  • 838

                                  #36
                                  Zitat von hannoveraner Beitrag anzeigen
                                  wenn ich shalom richtig verstanden habe, müsstest du dann allerdings beweisen, dass mit dem gewünschten Hengst die Qualität des Fohlens mindestens die gleiche sein würde!!! und das schaffe erstmal in der Welt der subjektiven Empfindungen......
                                  Das ist richtig.

                                  Ach, der Käufer, den du hattest, interessierte sich speziell für das Cosinus-Fohlen und wollte dies für 5000,- kaufen? Ok, ich hatte die PN so verstanden, dass du für das neue Fohlen einen Käufer hattest, der dann aber aus welchem Grund auch immer abgesprungen ist.

                                  Folgendes kannst du jetzt erstmal tun:

                                  1. Lass dir erstmal schriftlich bestätigen, dass der Käufer das Cosinus-Fohlen genommen hätte zu besagtem Preis.

                                  2. Versuche, das Fohlen zu verkaufen und hebe Beweise (z.B. Inserate) auf, damit du deine Bemühungen auch beweisen kannst.

                                  Wenn Punkt 1 und Punkt 2 erfüllt sind und du das Fohlen zum Absetz-Zeitpunkt nicht verkaufen konntest, kannst du ab diesem Zeitpunkt eventuell Schadensersatz für die weitere Unterstellung und Versorgung sowie TA-Kosten für das Fohlen (nicht die Mutter!) verlangen.

                                  Ansonsten könntest du, wie in der PN besprochen, vom Vertrag zurücktreten. Inwieweit die das Fohlen tatsächlich nehmen müssen, kann ich ohne weitere Recherche allerdings nicht sagen. Sagen wir, sie wären verpflichtet, das Fohlen abzunehmen. Dann wären sie dadurch bereichert und müssten dir diese Bereicherung "herausgeben", indem sie eine Form von Wertersatz leisten. Da kommt es dann vor allem auf den objektiven Wert des Fohlens an.

                                  Machst du statt des Rücktritts Schadensersatz geltend, umfasst dieser auch entgangenen Gewinn, aber dann müsstest du das Fohlen erstmal anderweitig verkaufen und könntest dann die Differenz verlangen.

                                  Bedenke aber bitte, was ich dir bzgl. der AGB geschrieben habe.

                                  Ist denn mit der Deckstation eine zufriedenstellende Einigung nicht irgendwie möglich? Das Ganze vor Gericht durchzusetzen, wird nicht einfach. Auf jeden Fall solltest du dir dann einen guten Anwalt suchen.
                                  http://www.magazin-pferderecht.de

                                  Foto Avatar: http://pony-royal.magix.net/

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                                  • #37
                                    Zitat von DieRatte Beitrag anzeigen
                                    Also an der Stelle würd' ich dem Landgestüt einfach ein bißchen Feuer machen - die DNA-Probe des Fohlens liegt ja nun vor, es kann also problemlos ein sofortiger Abgleich mit allen Hengst-Profilen erfolgen (Kareen, die Tests laufen mittels RFLP?). Da muß sich eigentlich nur mal einer kurz hinsetzen und das überprüfen.
                                    Wenn nur eine Handvoll Väter in Frage kommen und auch die DNA der Mutter vorliegt, müßte das innerhalb von STUNDEN in Erfahrung zu bringen sein. Wir haben im "Kuh-Sektor" oft mit DNA-Abgleichen zu tun (ET-Kälber) und da ist das oft nur ein Anruf!

                                    Da muß sich der Verband mal auf den Hosenboden setzen und aktiv werden, du hast ja schließlich an der "Fehlbedeckung" keine Schuld, oder?

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                                    • arosa
                                      • 14.10.2004
                                      • 2817

                                      #38
                                      Ankum hat zwar LG Hengste vor Ort stehen, das ist richtig, aber richtig ist auch, dass man über Ankum jedweden Samen von anderen LG Hengsten dort beziehen kannst (Ausnahmen bestätigen die Regel), d.h. die Liste erweitert sich um etliche Namen!

                                      Und Irren ist menschlich ... kann mal passieren, jeder macht im Beruf Fehler auch wenn man sie vermeiden möchte passiert es doch....

                                      Inserieren? Was soll das bringen? Vater unbekannt? Bei der heutigen Marktlage? Ich bin sicher, dass sich der Vater in den nächsten Tagen ermitteln lässt. Und dann erst würde ich mir die nächsten Schritte überlegen.

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                                      • Salzburger
                                        • 03.08.2007
                                        • 1623

                                        #39
                                        Komisch - denn wenn der eine Hengst in Ankum stand und es sonst von dort keiner ist, kann auch schwer was vertauscht werden. Denn wenn die von einer anderen Station einen Hengst vertreiben, sind die Röhrchen schon abefüllt und gekennzeichnet.

                                        Mal eine etwas "blöde" Frage, die ich aber schon von Bekannten kenne: Einen Hengst im Stall oder so habt ihr nicht? Also dass zum gleichen Zeitpunkt ein Unfall passiert ist.
                                        Avatar: La Jolie v. Ludwigs As geb. 2009

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                                        • #40
                                          ...da reicht schon ein Jährling, der gut im "Saft" steht...

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