Holsteiner halbblutstuten...warum wieder nur zwei in Elmshorn 2010 ???

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  • Ramzes
    • 15.03.2006
    • 14684

    #21
    Wenn sie aus xx-Mutter kommt , bekommt sie doch keinen HOL-Tattoo , ...oder hab´ich das falsch im Hirn ?!?

    Kommentar

    • Angiehol
      • 28.04.2009
      • 1729

      #22
      Einen Brand fürs Vorregister bekommt sie. Denn die xx Stute kann ja ins Vorregister eingetragen sein.

      Kommentar

      • Ramzes
        • 15.03.2006
        • 14684

        #23
        Ahh , und wenn die Halbbluttochter wieder mit HOL ,...dann auch HStb möglich ??

        Kommentar

        • engelchen0815
          • 29.01.2010
          • 1443

          #24
          ich glaube nicht das sie überhaupt aufgenommen wird von den holsteinern...bekommt das fohlen dann nicht erst mal einen kontrollbrand ??? und eine stammn.gibt es auch erst wenn glaube 4-5 generationen rein hol sind !?.ganz wenige ausnahmen gibt es nur für stuten aus anderen verbänden wenn sie sehr erfolgreich im sport waren....frufru weiß das bestimmt ganz genau...

          Kommentar

          • bagatelle
            • 09.01.2006
            • 1628

            #25
            Meine Güte was ein Chaos..........ich kapier gar nix.

            Weis jedoch wieder warum ich (fast) nur mit Vollblut zu tun hab, da gibts solch komplizierte Dinge gar nicht .
            www.vermeer-galoppclub.de
            www.ex-galopper.com

            Kommentar

            • engelchen0815
              • 29.01.2010
              • 1443

              #26
              wie ??? bei den vollblüttern sind doch auch bestimmte zuchtsatzungen ,oder nich ? kann ich da meine holsteiner stute einfach eintragen lassen ?

              Kommentar

              • Ramzes
                • 15.03.2006
                • 14684

                #27
                So , wie ich das aus der Satzung herausgelesen :

                Hauptstutbuch H , Stutbuch S , Vorbuch I V1 und Vorbuch II V2 ( nicht mit den gleichnamigen Raketen zu verwechseln ) für Stuten bis 1994 .

                Zuchtbuch I ZB I , Zuchtbuch II ZB II , Vorbuch VB für Stuten ab 1995

                Nach zwei bzw. drei mal Anpaarungen mit HOL- Hauptabteilung ( ? ) bzw. Hengstbuch I - Hengsten kann das weibliche Produkt in Zuchtbuch II , bzw. Zuchtbuch I aufgenommen werden .

                Eine Bezirksprämie erhalten ZB I - Stuten . Also wäre für 3 Gen. keine Prämierung möglich ?!
                Fohlen aus diesem HOL-upgrading können prämiert werden ?!

                Oh Mann , ...was passiert eigentlich , wenn man in USA eine dort beim HOL - Tochterverband eingetragene Stute aus Vollblutmutter kauft und die hier in GER - HOL eintragen lassen will .
                Die wird ja dann um Klassen zurückgestuft !?

                Also Bagatelle , xx mit 2 - 3 mal im Hengstbuch I HOL eingetragenen Hengsten und für Brandenburg / süddeutsch gekört , anerkannt anpaaren . Da kannst Du dann sofort mit Prämienstuten und - Fohlen glänzen . Nach der 3. Anpaarung kannst Du in HOL anklopfen wegen Eintragung in ZB I !!!!????!!!!
                Oder gleich OL !

                Ob das jetzt so alles stimmt ?!

                Kommentar

                • bagatelle
                  • 09.01.2006
                  • 1628

                  #28
                  zu Hülf...... will doch gar nicht züchten - wollte nur eine hochklassige Halbblutstute verkaufen.

                  engelchen, bei den Vollblütern gibt es nur eine einzige Grundsatzung, für eine Eintragung müssen die Pferde über mindestens acht Generationen nachweisen, dass alle Vorfahren reine Vollblüter waren, somit bereits im Gestütbuch eingetragen sind. Seit 1793 ist diese Pferderasse über die Eintragung ins General Stud Book (GSB) definiert. (Von den besonderheiten nach dem Kreig bzw dem damaligen Jerseyact mal abgesehn)

                  Dies gilt weltweit. Vollblüter kann ich also problemlos aus Südamerika, Japan, Deutschland, genauso wie aus der Tschechei oder Skandinavien nutzen, es wird immer ein Vollblüter rauskommen und entsprechnde Vollblutpapiere bekommen.
                  www.vermeer-galoppclub.de
                  www.ex-galopper.com

                  Kommentar

                  • Angiehol
                    • 28.04.2009
                    • 1729

                    #29
                    Ich habe mich auch schon gefragt, was passiert, wenn ich aus dem Ausland Holsteiner kaufe, die auf Vollblutmütter gezogen sind???

                    Kommentar

                    • Ramzes
                      • 15.03.2006
                      • 14684

                      #30
                      Bagatelle , ...muß lachen ! Ich wollte Dich wirklich nicht verwirren , , bin ja selbst verwirrt ,
                      scheinbar nicht alleine

                      Zumindest hab´ich jetzt auch gelernt , daß die Hauptabteilung aus hENGSTBUCH i UND ii BESTEHT ;: BBSRZHM; CFDHGH VF ;::::

                      Kommentar

                      • Ramzes
                        • 15.03.2006
                        • 14684

                        #31
                        Zitat von Angiehol Beitrag anzeigen
                        Ich habe mich auch schon gefragt, was passiert, wenn ich aus dem Ausland Holsteiner kaufe, die auf Vollblutmütter gezogen sind???
                        ...auf diese Frage hier im Forum als Antwort ,...ginge nur im OL , ...süddt. natürlich auch , sowie McPom .

                        Kommentar

                        • Angiehol
                          • 28.04.2009
                          • 1729

                          #32
                          Ich muss nochmal fragen beim Verband, ich meine, wenn die einen Holsteiner Brand im Ausland haben, muss das doch so übernommen werden, oder?

                          Kommentar

                          • engelchen0815
                            • 29.01.2010
                            • 1443

                            #33
                            eigendlich müste der verband anerkennen,wenn sie einen hol brand haben.kommt wohl auch auf die generationen von rein holst anerkannten vater und mutter an ...

                            Kommentar

                            • Fahrenheit
                              • 21.12.2008
                              • 904

                              #34
                              Wollte das Thema nochmals hochholen; hat sich ja ein bisschen was getan, seit 2010… - oder?

                              Interview mit Zuchtleiter Dr. Thomas Nissen nach der Delegiertenversammlung am 17.12.2014 hinsichtlich der beschlossenen Satzungsänderungen:

                              Hier der komplette Beitrag:

                              Neue Stuteneintragungsmöglichkeiten (Stand Dez.2014):



                              Auszug des Interviews:

                              Nun ist man noch einige Schritte weitergegangen. Die Delegierten haben zugestimmt, dass Stuten - wenn sie bei der Exterieurbeurteilung mindestens Bezirksprämienqualität haben - in das Zuchtbuch I eingetragen werden können, wenn sie…

                              …- 50 Prozent Holsteiner Genetik, d. h. der Vater verfügt über eine Holsteiner Genetik (Holsteiner Abstammungsnachweis) und ist beim Verband gekört und im Hengstbuch I eingetragen.





                              Zusätzlich müssen diese Stuten mit 50% Holsteiner Genetik folgende Voraussetzungen erfüllen:
                              a) nachgewiesene Eigenleistung im Turniersport mit einer Lebensgewinnsumme von mindestens 2.500 Euro oder
                              b) Nachkommenleistung: ein gekörter Sohn bei einem WFBSH ange-
                              schlossenen Zuchtverband oder Sporterfolge (zwei Nachkommen mit jeweils 2000 Euro LGS) oder
                              c) mütterliche Halbgeschwister mit mindestens 20 000 Euro Lebensgewinnsumme oder
                              d) Ahnenleistung: Die Mutter der Stute hat eine Eigenleistung im Turniersport von mindestens 20 000 Euro Lebensgewinnsumme
                              Zur Förderung der Reinzucht dürfen nur Nachkommen dieser Stuten registriert werden, die von einem in Holstein in das Hengstbuch I eingetragenen Hengst abstammen.

                              Die auf diesem Weg eingetragenen Stuten können

                              a) weibliche Nachkommen liefern, die zur Stuteneintragung zulassungsfähig sind;
                              b) männliche Nachkommen liefern, die zur Körung des Verbandes in Elmshorn auf schriftlichen Antrag an den Vorstand und Beratung im Zuchtausschuss zulassungsfähig sind, wenn mindestens das Ergebnis einer Veranlagungsprüfung vorliegt.



                              Bedeutet, dass eine Halbblutstute (aus einer xx-Mutter und einem beim Verband gekörten und im Hengstbuch I eingetragenen Holsteiner Vater), die eine Exterieurbeurteilung mindestens in Bezirksprämienqualität und Sporterfolge mit einer LGS von mindestens 2.500 Euro vorzuweisen hat, beim Holsteiner Verband eintragen werden kann (Stutbuch I), aber nur mit einem im Hengstbuch I eingetragenen Holsteiner Hengst anpaart werden darf, um ein Holsteiner Papier für das Fohlen zu bekommen? - Richtig?
                              Zuletzt geändert von Fahrenheit; 10.08.2015, 15:09.
                              Avatar: Stute von Rubinstein - Pik Bube - Gotthard - Agram
                              www.horseandart.de

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