KB Vollblut

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  • hike
    • 03.12.2002
    • 6639

    KB Vollblut

    Da die Blüter ja nur im NS zugelassen sind. Was passiert mit VB aus KB? Die brauchen ja auch ein Papier!

    LG Hike
    Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!
  • bagatelle
    • 09.01.2006
    • 1619

    #2
    Da ist der Verband zuständig wo diese Blüter gelistet sind.
    www.vermeer-galoppclub.de
    www.ex-galopper.com

    Kommentar

    • hike
      • 03.12.2002
      • 6639

      #3
      Ich nix Blüterwissen: was heißt "gelistet" dachte es gibt nur einen Verband!

      Klärung!!!!

      LG Hike
      Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

      Kommentar

      • Lilly go lucky
        • 01.03.2008
        • 626

        #4
        Gemeint ist der Warmblutzuchtverband, für den der VB anerkannt ist: der muss dann auch das Papier ausstellen.
        Also eine VBstute die von einem VB künstlich besamt wurde, bekommt keinen VBpass, sondern einen Abstammungsnachweis (Pass) des jeweiligen WBzuchtverbandes.

        Kommentar

        • KJSP
          • 14.02.2008
          • 74

          #5
          Ganz so einfach ist es nicht!
          Wenn eine VB-Stute von einem VB-Hengst künstlich besamt wird, ist das Fohlen aus Vollblutsicht kein Vollblüter. Es bekommt kein VB-Papier und darf keine Rennen laufen.
          Es ist für "Warmblutleute" nicht nachvollziehbar, wenn beide Elternteile VB`s sind, das Fohlen aber kein VB ist.
          Es gibt z:B. einen Deckhengst aus so einer "KB-Verbindung" der einen Oldenburger Brand hat.
          Papiere gibt es nicht von dem Verband, bei dem der Hengst als Deckhengst gelistet ist, sondern von dem Verband, bei dem die Stute eingetragen ist.
          Der Holsteiner Verband z.B.trägt KEINE Vollblutstuten ein, also gibt es auch von dort keine Papiere, wenn man einen VB-Hengst aus Holstein benutzt!

          Bevor man eine VB-Stute von einem VB-Hengst besamen lässt, kann ich nur raten, im Vorfeld mit dem jeweiligen Zuchtverband zu sprechen, bei dem die Stute eingetragen ist bzw. werden soll, damit es im Nachhinein keine Probleme mit der Ausstellung der Papiere gibt.
          Früher gab es Pferdeleute. Heute gibt es Leute mit Pferden.

          Kommentar

          • Lilly go lucky
            • 01.03.2008
            • 626

            #6
            Natürlich hat KJSP recht: die Papiere werden immer von dem Verband ausgestellt, bei dem die Stute eingetragen ist. Außerdem sollte der eingesetzte VBhengst noch von diesem verband anerkannt sein, sonst werden u.U. zusätzliche Formalitäten notwendig, wie z.B. Einzeldeckgenehmigung etc.
            (kostet natürlich auch extra Geld).

            Kommentar

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