Sind Juristen hier: Pferdekauf im Ausland?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Einfach Fabelhaft
    • 05.01.2007
    • 242

    Sind Juristen hier: Pferdekauf im Ausland?

    Hallo!
    Frage steht ja im Prinzip schon oben. Welches Recht gilt, wenn ich als Privatperson im europäischen Ausland ein Pferd kaufe? Wenn ich beispielsweise einen Vertrag mache, der auf den deutschen Gesetzen basiert, die ja Privatpersonen recht gut schützen, hat der im Zweifelsfall auch im Ausland, z.B. Holland oder Belgien Bestand?
    Wo kann ich mich am besten über die Gesetzeslage informieren? Ich habe an die FN gedacht, bin mir aber nicht sicher, ob ich da an der richtigen Adresse bin. Kann mir da jemand von Euch helfen?
    Danke!

  • #2
    Wenn nicht ausdrücklich ein Gerichtsstand festgelegt ist, dann orientieren sich die Gerichte meinem Kenntnisstand nach daran, wo das Eigentum übergegangen ist. Das ist normalerweise da, wo das Pferd auch bezahlt und übernommen wurde. Um sicher zu gehen, sollte man den Gerichtsstand im Kaufvertrag ausdrücklich festlegen. Über die Gesetzeslage informieren kann Dich normalerweise jeder Anwalt. Das kostet aber Geld. Die FN wird sich damit wohl nicht auskennen und sich auch hüten, Rechtsfragen zu beantworten. Am Ende werden die noch in Regress genommen wenn sie sich da mit irgendwelchen Ratschlägen aus dem Fenster hängen

    Kommentar

    • Dressurtante
      • 29.03.2006
      • 25

      #3
      Die FN wird dich an die zuständige Organisation im Ausland weiterleiten bzw. dir die Kontaktdaten geben. Ich habe letztes Jahr ein Pferd gekauft, welches hier in Deutschland geboren, aufgezogen wurde und auch hier stand, jedoch einer Frau gehörte, die in der Schweiz wohnt. Die hatte im Kaufvertrag festlegen wollen, dass schweizer Recht gilt. Habe bei der FN angerufen, die keine Auskunft gegeben und mich an die FN in der Schweiz verwiesen haben. Aber auch diese waren sehr unkooperativ und wollten mir nicht wirklich weiterhelfen. Haben mir lediglich in Kurzform das schweizer Pferdekaufsrecht erläutert.

      Schlußendlich habe ich es so geregelt, dass die Schweiz als Gerichtsstand festgelegt wurde, jedoch bei angewandtem deutschem Recht. Da die Verkäuferin nicht so weit fahren wollte im Falle eines Falles.

      Hier in D musst du dann auch erstmal einen Anwalt finden, der sich im Pferderecht/Kaufrecht im jeweiligem europäischem Ausland auskennt. Ist eine schwierige Angelegenheit
      So lange Menschen denken,
      dass Tiere nicht fühlen;
      müssen Tiere fühlen;
      dass Menschen nicht denken!

      Kommentar

      Andere Threads aus dieser Foren-Kategorie:

      Einklappen

      Themen Statistiken Letzter Beitrag
      Erstellt von fanniemae, 30.06.2014, 14:04
      59 Antworten
      4.691 Hits
      0 Likes
      Letzter Beitrag Nickelo
      von Nickelo
       
      Erstellt von mietz, 16.11.2007, 08:38
      202 Antworten
      25.445 Hits
      0 Likes
      Letzter Beitrag Sabine2005  
      Erstellt von Drenchia, 28.04.2024, 10:31
      27 Antworten
      3.226 Hits
      3 Likes
      Letzter Beitrag Fair Lady
      von Fair Lady
       
      Erstellt von hufschlag, 23.11.2024, 18:05
      6 Antworten
      671 Hits
      0 Likes
      Letzter Beitrag Carley
      von Carley
       
      Erstellt von Greta, 04.02.2024, 07:27
      113 Antworten
      3.489 Hits
      1 Likes
      Letzter Beitrag Rübchen
      von Rübchen
       
      Lädt...
      X