Hallo Frau Müller-Klein,
wie ist die Kündigungsfrist bei einem mündlich angeschlossenen Pachtvetrag über eine Pferdeweide geregelt? Ich meine im BGB steht, die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr, weiss aber nicht ob das richtig ist und ob es eine Möglichkeit gibt, den Pachtvetrag früher zu kündigen.
Vielen Dank!
wie ist die Kündigungsfrist bei einem mündlich angeschlossenen Pachtvetrag über eine Pferdeweide geregelt? Ich meine im BGB steht, die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr, weiss aber nicht ob das richtig ist und ob es eine Möglichkeit gibt, den Pachtvetrag früher zu kündigen.
Vielen Dank!