Fahrtkosten

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  • Barbara
    • 20.05.2010
    • 324

    Fahrtkosten

    Ich habe da mal eine Frage zum Thema Fahrtkosten und hoffe, dass mir die jemand beantworten kann. Mein Rentner steht an einem anderen Stall als die Pferde zum Reiten und ich habe für ihn einen anderen TA, weil ich dem TA für die Reitpferde die weite Fahrt für Kleinigkeiten nicht zumuten möchte. TA A ist der für die Reitpferde, TA B der für den Rentner. Jetzt ist mir aufgefallen, dass die Fahrtkosten komplett unterschiedlich berechnet werden müssen.

    TA A hat (wenn er direkt von seiner Praxis kommt) eine Anfahrt von ca. 25 Minuten über die Autobahn. Sofern kein Notfall ist, bekomme ich maximal 15 bis 18 € berechnet, wenn er nur für mich alleine an den Stall kommt. Manchmal sogar weniger. Der nächste Stall, den er auch besuchen könnte, bevor er zu mir kommt, ist ca. 10 Minuten mit dem Auto entfernt.

    TA B hat die Praxis im Nachbarort – maximal 5 Minuten mit dem Auto. Der nimmt immer (!!!) 12 € für die Anfahrt. Letztes Jahr hatten wir sogar mal die Konstellation, dass er bei uns auf den Hof einbog, ausstieg, sagte, er müsse noch an den Nachbarstall (der wirklich direkt neben unserem Stall liegt) – da hat er auch 12 € genommen.

    Für mich ist das kein Verhältnis zwischen den beiden Beträgen. Klar sind es normalerweise die kleinsten Posten auf der Rechnung, es interessiert mich aber doch, wo die herkommen könnten. Beim TA A habe ich den Eindruck, dass er immer die wirklichen Fahrtkosten berechnet, während es bei dem B immer ein Standardbetrag ist, egal von wo er herkommt.
  • carolinen
    • 11.03.2010
    • 3563

    #2
    relevant ist wohl nicht die Praxis, sondern wo er vorher war - gibt auch eine Gebührenordnung in der so etwas geregelt ist.
    Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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    • Barbara
      • 20.05.2010
      • 324

      #3
      Das ist I schon soweit klar, dasses relavant ist, wo er vorher war. Aber wenn ich eine Woche vo dem geplanten Termin anrufe, es nichts Dringendes ist und der T das in seinn "Fahrplan" einbauen kann, dann sollte ich doch ncht dafür "bestraft" warden, wenn er es blöde plant und von Timbuktu her an meinen Stall fahren mus. Bei TA B hätte ich zumindest bei dem Termin, wo er noch mal weg an den anderen Stall is und wieder kam, einen geringeren Betrag für die Fahrtkosten erwartet.

      Bei TA A war das Maximum für eine Anfahrt mal 30 € - das war ein absoluter Notfall und er kam dirkt aus der Klinik. Klar wenn er da vom A... der Welt zu mir hätte fahren müssn, dann hätte ich das auch bezahlt und OK gefunden.
      Zuletzt geändert von Barbara; 04.01.2017, 07:28. Grund: Änderungen

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      • marquisa
        • 08.02.2006
        • 3410

        #4
        wenn TA A für 25 min seiner Arbeitszeit (ja,die Fahrtzeit ist seine Arbeitszeit!) 15-18.- Euro berechnet ist er ein Wohltäter.
        ca.34 bis 40.- Stundenlohn brutto abzüglich der Fahrzeugkosten ist gelinde gesagt nicht wirtschaftlich.

        Zuletzt geändert von marquisa; 04.01.2017, 09:14.

        Kommentar

        • Charly
          • 25.11.2004
          • 6025

          #5
          ich meine, dass es dafür auch unterschiedliche Berechnungsmethoden gibt.
          ich meine , auch Fahrtkosten sind über die GOT geregelt.
          ich würde vermuten, dass TA B einen pauschalbetrag nimmt, sofern die Anfahrt unter x km ist.(meiner meinung ist das zulässig)

          Kommentar

          • Barbara
            • 20.05.2010
            • 324

            #6
            Zitat von marquisa Beitrag anzeigen
            wenn TA A für 25 min seiner Arbeitszeit (ja,die Fahrtzeit ist seine Arbeitszeit!) 15-18.- Euro berechnet ist er ein Wohltäter.
            ca.34 bis 40.- Stundenlohn brutto abzüglich der Fahrzeugkosten ist gelinde gesagt nicht wirtschaftlich.
            Ja, ich finde auch, dass TA A sehr humane Fahrtkosten berechnet,

            Von B finde ich es schon relative dreist, dass er wenn er wirklich nur ca. 1 km hat 12 € berechnet.

            Kommentar

            • carolinen
              • 11.03.2010
              • 3563

              #7
              Vielleicht war er ja auch bei einem Notfall in Timbuktu.
              Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

              Kommentar

              • carolinen
                • 11.03.2010
                • 3563

                #8
                Muss man halt sein Pferd aufladen und hinfahren. Aber wenn ich mal überschlage was mich meine Zeit kostet: Anhänger anhängen, vom Anhänger Parkplatz zum Stall fahren, aufladen, zum TA fahren, abladen, wieder aufladen, zurückfahren, abladen, Anhänger sauberfegen, Anhänger zurückfahren und abhängen, dann sind 12€ auch für einen km immer noch billiger !!! (wer den Anhänger am Stall hat spart evtl. ggü meiner Auflistung noch Zeit, aber letztlich ist es dennoch teurer.
                Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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                • Barbara
                  • 20.05.2010
                  • 324

                  #9
                  Ja klar könnte ich aufladen und hinfahren, der eine Kilometer ist ja kein Problem .... Übrigens hätte ich da ja auch hinlaufen können mit dem Pferd an der Hand.

                  Aber bei allen anderen Leistungen gibt es eben die GOT - und da stimmen die Preise überein. Mich ineterssiert es halt, weil es bei den Fahrtkosten anscheienend einen Spielraum gibt, was man berechnen darf und daher wollte ich es eben wissen, ob irgendjemand hier genau weiß, wie Fahrtkosten berechnet warden dürfen. Übrigens bin ich nciht die Einzige, die sich über die Fahrtkosten des TA B wundert.
                  Zuletzt geändert von Barbara; 04.01.2017, 12:40. Grund: Äderung

                  Kommentar

                  • Barbara
                    • 20.05.2010
                    • 324

                    #10
                    Zitat von carolinen Beitrag anzeigen
                    Vielleicht war er ja auch bei einem Notfall in Timbuktu.
                    Dann hätte er mir aber nach meinem gesunden Menschenverstand eigentlich nicht für einen geplanten (!!!!) Termin die Fahrtkosten von Timbuktu an meinen Stall berechnen dürfen.

                    Kommentar

                    • Rübchen
                      • 23.12.2009
                      • 1133

                      #11
                      Ich finde es immer sehr befremdlich, dass über die Anfahrtskosten bei Tierärzten so diskutiert wird. Beim Handwerker freut man sich, wenn es weniger als 50 € sind. Die Abrechnung ist ganz klar in der GOT (§9) geregelt:

                      Das Wegegeld beträgt bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges je
                      Doppelkilometer
                      1. bei Tag 2,30 Euro, mindestens jedoch 8,60 Euro,
                      2. bei Nacht (zwischen 19.00 und 7.00 Uhr), an Feiertagen und an
                      Wochenenden 3,40 Euro, mindestens jedoch 11,40 Euro.
                      Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter aufgesucht, so ist das Wegegeld
                      anteilig zu berechnen....

                      Die TE schrieb übrigens 5 Minuten entfernt, nicht 1 km!

                      Die praxisinterne Kalkulation der Fahrtkosten ist Sache des jeweiligen TA. Und diese Diskussion über die Fahrtkosten finde ich mehr als lächerlich. Der Tierarzt hat Kosten für das Auto, in der Zeit, in der er im Auto sitzt, kann er keine Patienten behandeln. Von daher finde ich 15-18 € vom betriebswirtschaftlichen betrachtet viel zu günstig.

                      Kommentar

                      • Barbara
                        • 20.05.2010
                        • 324

                        #12
                        Es scheint mal wieder schwierig zu sein, etwas klar darzustellen:

                        1.) Ich will ja nicht über die Fahrtkosten diskutieren, sondern ich wollte wissen, ob irgendjemand die Berechnungsgrundlage kennt, weil mich einfach die große Differenz der Beträge bei den beiden TÄen gewundert hat

                        2.) Der TA hat eine Anfahrt von seiner Praxis von ca. 5 Minuten, in einem speziellen Fall kam er aber von einem Stall ca. 1 km entfernt und hat trotzdem die 12 € genommen. Und genau das hat mich dann doch etwas geärgert. In diesem Fall hätte der TA nämlich eigentlich nur 8,60 € berechnen dürfen.

                        Aber jetzt weiß ich, wie es berechnet wird (warden kann) und es ist OK für mich.



                        Kommentar

                        • silas
                          • 13.01.2011
                          • 4024

                          #13
                          Zitat von Rübchen Beitrag anzeigen
                          ...... Die Abrechnung ist ganz klar in der GOT (§9) geregelt:

                          Das Wegegeld beträgt bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges je
                          Doppelkilometer
                          1. bei Tag 2,30 Euro, mindestens jedoch 8,60 Euro,
                          2. bei Nacht (zwischen 19.00 und 7.00 Uhr), an Feiertagen und an
                          Wochenenden 3,40 Euro, mindestens jedoch 11,40 Euro.
                          Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter aufgesucht, so ist das Wegegeld
                          anteilig zu berechnen...
                          Dieser Auszug aus der GOT macht deutlich - es gibt einen Spielraum!

                          "Werden auf einem Weg mehrere Tierhalter aufgesucht, so ist das Wegegeld anteilig zu berechnen....." - Dann müßte ich zukünftig meinen TA genau befragen, woher er kommt, wohin er anschließend fährt, genaue Fahrstrecke, kürzester Weg, oder schnellste Verbindung, aber mehr Kilometer?

                          Und schon befinden wir uns in der täglichen Praxis;
                          Mein TA ist dazu übergegangen, einen Standarttarif für die Anfahrt zu nehmen, es handelt sich immer um die einfache Fahrt (unterschieden wird zwischen Normal-/ Wochenend-/Nachtzeiten) von der Praxis zu meinem Stall - so kommt er, überschlägig gerechnet, auf ein faires Mittel und bleibt nicht auf diesem hohen Kostenfaktor sitzen.

                          Mein TA schreibt sich nach dem Termin, im Auto sitzend, immer auf, wo er war, wen er behandelt hat - oft genug klingelt dann schon wieder das Handy und er muß einen Termin dazwischen schieben....und oft genug hat er vergessen, zu notieren, dass er bei mir war. Ich habe schon mehrfach nach 4 Wochen in der Praxis angerufen und um die Rechnung gebeten.

                          Würde ich genauere Auskünfte, s.o., von meinem TA verlangen, damit ich seine Rechnungslegung Cent genau nachvollziehen kann, würde ich schnell ersatzlos aus der Patientenliste gestrichen, auch das ist Fakt - Spinner gibt es schon genug.

                          Für mich ist entscheidend.
                          Bin ich mit dem TA zufrieden? Behandelt er meine Tiere "richtig", kann er zugeben, mit seinem Latein am Ende zu sein und entsprechend zu überweisen? Berät er mich, begleitet uns, wenn ich Hilfe brauche? Wie ist seine Erreichbarkeit und Bereitschaft auch im Notfall zu mir zu kommen? Kann er mit dem Schmied zusammenarbeiten?

                          Dann sind die in Rechnung gestellten Fahrtkosten der geringste Faktor auf der Rechnung. Einfach mal den Ball flach halten.

                          Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                          Kommentar

                          • Rübchen
                            • 23.12.2009
                            • 1133

                            #14
                            Zitat von Barbara Beitrag anzeigen
                            Es scheint mal wieder schwierig zu sein, etwas klar darzustellen:

                            1.) Ich will ja nicht über die Fahrtkosten diskutieren, sondern ich wollte wissen, ob irgendjemand die Berechnungsgrundlage kennt, weil mich einfach die große Differenz der Beträge bei den beiden TÄen gewundert hat

                            2.) Der TA hat eine Anfahrt von seiner Praxis von ca. 5 Minuten, in einem speziellen Fall kam er aber von einem Stall ca. 1 km entfernt und hat trotzdem die 12 € genommen. Und genau das hat mich dann doch etwas geärgert. In diesem Fall hätte der TA nämlich eigentlich nur 8,60 € berechnen dürfen.

                            Aber jetzt weiß ich, wie es berechnet wird (warden kann) und es ist OK für mich.


                            Das ist falsch. Er ist auf seiner Route von einem Stall zum anderen gefahren und darf somit die gesamten Fahrtkosten dieser Route anteilig berechnen. Oder möchtest Du demnächst, wenn er vom anderen Ende seines Einzugsgebietes kommt und 40 km Anfahrt hat, 40 x 2,30 € bezahlen.

                            @silas: Danke!

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