Tierärztlicher Arzneimittel Abgabebeleg + Stall Bestandbuch

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  • Pferd+Pony
    • 13.01.2009
    • 268

    Tierärztlicher Arzneimittel Abgabebeleg + Stall Bestandbuch

    Kann wer Infos geben?Wie ist das mit den Arzneimittelabgabebelegen vom Tierarzt?Bekommt man diese nur wenn es sich um Schlacht oder eben nicht Schlachtpferde handelt oder ist éin Tierarzt für jedes Medikament für jedes Pferd an jeden Pferdehalter diese Belege abzuführen und diese muß man in einem Stall Bestandbuch führen und bei Prüfung (durch wen?) vorlegen können?Irgendwie erfahren wir zu diesem Teham viel unterschiedliches und würden einfach gerne mal wissen wie und was korrekt ist.vielen dank.
  • CoFan
    • 02.03.2008
    • 15238

    #2
    Also ich bin die letzten Jahre regelmässig Kunde beim TA gewesen (sfz) - ich habe auch schon mal solche Belege bekommen (allerdings nur von einem), aber seitdem mein Pferd als Nicht-Schlachtpferd eingetragen ist, kriege ich die nicht mehr.

    Im Stall muss ich das auch nicht abgeben, und kontrolliert wirds auch nicht.

    Es gab da allerdings bei unserem SB mal eine Anfrage von irgendeiner Behörde, er müsse sowas vorlegen für alle Pferde in seinem Stall (ca 30 Einstaller). Überblick, welches Pferd Schlacht- bzw Nicht-Schlachtpferd ist. Wurden auch gleich irgendwelche Sanktionen angedroht, da er das nicht konnte.

    Aber: Kurzer Brief vom Anwalt und das war gleich vom Tisch. Argument (sinngemäss) dafür ist der Pferdebesitzer alleine verantwortlich! Der SB hat ja keinerlei Einfluss auf die medizinsche Behandlung eines Pferdes oder darauf ob und wann es zum Schlachter kommt oder nicht.
    Zuletzt geändert von CoFan; 17.03.2009, 22:28.

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    • Dressage1
      • 08.06.2008
      • 499

      #3
      Eigentlich muss über jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel für das Pferd ein Abgabebeleg ausgestellt werden, dieser dem Pferdebesitzer ausgehändigt werden, und man muss ihn 5 Jahre aufbewahren.
      Menschen mit Pferden, haben den Himmel auf Erden, aber kommen sie zum sterben, gibt es nichts zu Erben.

      Kommentar

      • Lindenhof
        • 17.11.2004
        • 2253

        #4
        Für SCHLACHTPFERDE muß ein Bestandsbuch geführt werden, in dem alle Arzneimittel angeführt werden, die das Pferd erhalten hat. Der SB muß dies vorlegen - natürlich kann er nur vorlegen, was er bekommen hat. Bei uns auf dem Betrieb stehen Gottseidank nur NICHT-Schlachtpferde, somit kann ich mir de Zinnober sparen. Den Nachweis habe ich durch die vorliegenden Equidenpässe (die verwahre ich, weil diese ja beim Pferd sein sollen und nicht im Wohnhaus des Besitzers). Allerdings ist man wohl verpflichtet, Zu- und Abgänge zu vermerken (für den "Seuchenfall"). Das löse ich damit, daß ich nach dem Abgang eines Pferdes den Einstellvertrag mit dem Datum des Abgangs (Einstelldatum ist ja im Vertrag drin) vermerke und ablege.
        www.lindenhof-gstach.de

        Kommentar

        • Pferd+Pony
          • 13.01.2009
          • 268

          #5
          Danke für Infos. Demnach müssten alle Tierärzte ja eigentlich penibel hinterfragen vor Behandlung ob Schlachtpferd oder eben nicht und wenn kein Eintrag im Equidenpass dann gilt Schlachtpferd oder?

          Kommentar

          • Donnalouisa
            • 21.11.2007
            • 1736

            #6
            Das muß der Tierarzt auf alle Fälle hinterfragen, da ja auch sehr viele Medikamente für Schlachtpferde überhaupt nicht zugelassen sind.Einige Medikamente müssen beim Schlachtpferd ja auch im Pass eingetragen werden.
            www.reitponys-wessling.de

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            • Ginella NB

              #7
              ich arbeite mit 4 verschiedenen TA´s zusammen. je nachdem, was anfällt...

              noch kein einziger von denen hat mich jemals nach der eintragung im pferdepass gefragt.
              teilweise bekomme ich abgabebelege.
              aber nur, wenn ich die sachen direkt in der praxis abhole und die TA-helferin mir den schrieb dann sofort ausstellt.

              gibt der TA was im stall direkt aus dem auto ab, bekomme ich keinen beleg.
              auch nicht mit der rechnung zusammen nachgereicht.

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