hallo zusammen
ich möchte hier mal ein eher unerfreuliches thema aufgreifen was vor kurzen bei uns unter den reitern zur diskussion stand.
erstmal vorweg - es steht hier nicht zur diskussion ob oder überhaupt und bei wem und ob moralisch vertretbar oder nicht!!!!
folgendes muß lt. gesetz neu geregelt worden sein, wovon ich auch noch nichts wußte, aber evtl die "alten hasen" hier einiges mehr wissen.
bis vor ca. 4 jahren konnte man ein pferd noch "daheim auf der koppel oder
im /am stall" von einem pferdemetzger mit bolzenschuß erschießen lassen. seit anfang des jahres etwa sei dies, lt aussage von einem pferdemetzger nicht mehr so ohne weiteres mögl., das pferd muß zu ihm vor ort gebracht werden, hier kommt dann ein fleischbeschauer und würde dieses im "lebendzustand" anschauen, erst dann dürfte er es erschießen, dies ginge NICHT mehr "daheim" nur noch bei dem metzger vor ort!
ausnahme: ein pferd wäre nicht mehr transportfähig, hierzu benötigte man einen nachweis von einem zuständigen TA der dies bescheinigte (beinbruch oder ähnl) dann wäre es noch mögl. das pferd "daheim" zu erschießen.
wer kennt diese neue situation?? und hat evt. auch schon erfahrungen auch wenns bedauerlich war.
sollte diese änderung so sein, ist es leider eine unschöne "erneuerung" denn dann sollte es ja, wenn es denn so sein muß, so kurz und steßfrei sein
ich möchte hier mal ein eher unerfreuliches thema aufgreifen was vor kurzen bei uns unter den reitern zur diskussion stand.
erstmal vorweg - es steht hier nicht zur diskussion ob oder überhaupt und bei wem und ob moralisch vertretbar oder nicht!!!!
folgendes muß lt. gesetz neu geregelt worden sein, wovon ich auch noch nichts wußte, aber evtl die "alten hasen" hier einiges mehr wissen.
bis vor ca. 4 jahren konnte man ein pferd noch "daheim auf der koppel oder
im /am stall" von einem pferdemetzger mit bolzenschuß erschießen lassen. seit anfang des jahres etwa sei dies, lt aussage von einem pferdemetzger nicht mehr so ohne weiteres mögl., das pferd muß zu ihm vor ort gebracht werden, hier kommt dann ein fleischbeschauer und würde dieses im "lebendzustand" anschauen, erst dann dürfte er es erschießen, dies ginge NICHT mehr "daheim" nur noch bei dem metzger vor ort!
ausnahme: ein pferd wäre nicht mehr transportfähig, hierzu benötigte man einen nachweis von einem zuständigen TA der dies bescheinigte (beinbruch oder ähnl) dann wäre es noch mögl. das pferd "daheim" zu erschießen.
wer kennt diese neue situation?? und hat evt. auch schon erfahrungen auch wenns bedauerlich war.
sollte diese änderung so sein, ist es leider eine unschöne "erneuerung" denn dann sollte es ja, wenn es denn so sein muß, so kurz und steßfrei sein
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