Rückgabe eines Pferdes möglich?

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  • San Francisco

    Rückgabe eines Pferdes möglich?

    Folgender Sachverhalt:
    Ein Pferd wird mit bereits vorhandenem, frischen TÜV verkauft. Bei der klinischen Untersuchung hatte das Pferd bei einer Beugeprobe minimal reagiert, war aber röntgenologisch ok. Der untersuchende Tierarzt befand also den TÜV als ok. Dies ist dem Käufer genau so unter Zeugen mitgeteilt worden.

    Nach 4 Wochen reklamiert der Käufer das Pferd wegen der Beugeprobe, welche angeblich von seinem eigenen Tierarzt noch mal wiederholt worden und immer noch leicht leicht positiv sei. Geht das so einfach?
  • hike
    • 03.12.2002
    • 6721

    #2
    Warum hat man da denn nichts schriftlich fixiert:

    Wie Käufer bekannt Beugepr. am Tag X leicht positiv, röntg. okay

    oder so was in der Art?

    LGHike
    Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

    Kommentar

    • San Francisco

      #3
      Es gibt gar keinen schriftlichen Vertrag.
      Der Käufer hat auf Wunsch die Röntgenbilder vor dem Kauf zur Verfügung gestellt bekommen, um sie seinem eigenen Tierarzt zu zeigen und mit diesen Bildern und dem Wissen um den minimal positiven Beugebefund wurde das Pferd gekauft.

      Kommentar


      • #4
        Wenn es vor Zeugen klar angesprochen worden ist, dass das Pferd da leicht reagiert die Bilder aber o. B. sind, dürfte der Käufer eigentlich nicht zurück treten vom Kauf.
        Es ist mit bekannten Mängeln gekauft worden, Täuschung fällt also aus. Und ich nehme nicht an, dass ihr eine Zeitspanne vereinbart habt, ich sag mal 8 Wochen, in denen das Tier zurückgegeben werden kann, wenn sich der Zustand verschlechtert.

        Da würde ich nicht drauf eingehen. Wichtig ist nur, dass die Zeugen bei einem evtl. Rechtsstreit dann auch genau das sagen, was da angesprochen worden ist und nicht plötzlich nichts mehr sagen. Gut wäre es zudem, wenn die Zeugen unabhängig wären.

        lg
        Welfin

        Kommentar

        • sahen
          • 11.10.2005
          • 1045

          #5
          Ca. vier Wochen hält der Ausbildungsstand den das Pferd beim Verkauf hatte, danach schlägt zu Buche, was der neue BEsitzer kann...

          Rechtlich ist es sicher ein grenzwetiger Fall, und da die Rechtssprechung in Richtung Verbraucherschutz geht, würde ich es nicht auf einen Streit ankommen lassen. Allerdings *Glaskugellesenein* wirst Du wohl ein Korrekturpferd zurückbekommen.

          Deswegen geht bei uns kein Pferd ohne Vertrag vom Hof, und gerade bei einem klinischen Befund hätte ich entweder klar einen Frist vereinbart oder eine Rücknahme aus dem Befund ausgeschlossen.

          Wichtiger Passus in unseren Verträgen: Insbesondere Änderungen im Verhalten und / oder der Rittigkeit, die sich aus dem Stallwechsel, Wechsel des Reiters oder der Haltungsbedingungen ergeben, entziehen sich der Einflussnahme des Verkäufers, somit können diese Eigenschaften nicht gewährleistet werden.
          www.lohmann-hannoveraner.de

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